Guido Heuer (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß nicht, Olaf, wie oft wir das in den letzten ca. zweieinhalb Jahren im Finanzausschuss erörtert haben. Das war ein schwieriges Thema. Wir haben uns damals zu dem einzig richtigen Schritt, nämlich zur Rettung der NordLB, entschlossen, einfach weil hierdurch unser Sparkassensystem gefährdet wurde.
Wer sich die Geschichte der Sparkassen ansieht, die ein ganz wichtiges Instrument darstellen, bei denen vor allen Dingen unser Mittelstand, unsere mittelständischen und Kleinunternehmen die Kunden sind, und wer sich das ganze Bankengewerbe anschaut, der wird feststellen, dass wir in Deutschland und auch wir in Sachsen-Anhalt stolz auf dieses System sein können.
Wir haben aber parallel dazu beschlossen, dass wir nicht jährlich oder alle paar Jahre Rettungsaktionen aufgrund von irgendwelchen windigen Schiffskrediten starten können. Genau deshalb wird heute ein wichtiger Schritt gegangen, indem die Landesregierung den Entwurf eines Errichtungsgesetzes in erster Lesung in den Landtag eingebracht hat.
Die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss ist beantragt worden. Dort kann man, so wie es die Kollegen schon gesagt haben, über das eine oder andere beraten. Das muss man sehen. Das war im Finanzausschuss immer sachlich und fachlich sehr gut möglich. So wie ich es gehört habe - das freut mich , steht auch DIE LINKE dem positiv gegenüber. Das war in den Diskussionen in den letzten Jahren immer etwas anders.
Insofern glaube ich, dass wir etwas Ordentliches hinbekommen. Der Kollege Silbersack nennte es „ein kraftvolles Errichtungsgesetz“; wir sind dabei. Das brauchen wir. Wir brauchen eine starke Förderbank in unserem Land. Dass das etwas ganz anderes ist als ein Förderinstitut, kann man sich im Zusammenhang mit den Geschäftsbesorgungsverträgen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der schon erwähnten Thüringer Aufbaubank anschauen. Insofern haben wir dann auch die Hand darauf.
Ich glaube, dafür war diese Einbringung heute richtig und wichtig. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Überweisung. Das Ziel sollte sein, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich, noch in diesem Jahr, in zweiter Lesung im Landtag zu behandeln; denn wir brauchen Zeit für die Beantragung der Banklizenz etc. pp.
Das sind wichtige Voraussetzungen. Hierin steht, dass das Gesetz am 31. März 2023 in Kraft tritt. Das ist ein ambitionierter Zeitplan. Dafür ist die schnellstmögliche Aufnahme der Diskussion im Finanzausschuss notwendig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)