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Plenarsitzung

Transkript

Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man wird sie noch vermissen, die Ampel. Darin bin ich mir ziemlich sicher. Zumindest werden das all die Mieterinnen und Mieter in unserem Land tun, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Meint denn jemand hier im Raum wirklich, eine Regierung unter Friedrich „BlackRock“ Merz

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

hätte auch nur ansatzweise eine derart weitreichende Verbesserung des Wohngelds auf den Weg gebracht, um Wohnen bezahlbarer zu machen? - Auf gar keinen Fall.

(Zustimmung Hendrik Lange, DIE LINKE)
Herr Merz fasst den Sozialstaat doch nur mit der Kneifzange an, und dann auch nur, um etwas abzukneifen.

(Frank Bommersbach, CDU: Oh, oh, oh!)

Das Wohngeld-Plus-Gesetz der Ampel - das wurde bereits genannt - ist ein Meilenstein für bezahlbares Wohnen. Seit 2023 profitieren mehr Menschen denn je von dieser wichtigen Unterstützung. Die Zahlen haben wir schon gehört. Statt 600 000 haben jetzt zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld, und nicht nur die Anzahl der Wohngeldempfänger wurde erhöht, auch die Leistung selbst hat sich verbessert. Die Zahl haben wir auch schon gehört. Der durchschnittliche Zuschuss hat sich fast verdoppelt auf 370 € pro Monat. Erstmals enthält das Wohngeld-Plus auch Komponenten für Heizkosten und energetische Sanierung. Das ist praktizierte soziale Gerechtigkeit in schwierigen Zeiten. 

Ein gutes Gesetz zu verabschieden ist das eine. Das andere ist, damit auch wirklich alle Menschen zu erreichen und die Beantragung sowie die Bewilligung der Leistungen möglichst barrierefrei und zeitnah zu gewährleisten. Und ja, dort ist noch Luft im System. Das moniert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag durchaus berechtigt.

Aber die Lösung ist zumindest in Sicht. Mit Nordrhein-Westfalen als Vorreiter in Sachen digitaler Beantragung können mit Stand vom 18. Dezember 2024 auch in Sachsen-Anhalt in 25 von 33 Wohngeldbehörden Anträge digital gestellt werden. Das ist der richtige Weg. Ich bin durchaus guter Hoffnung, dass wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode als Land Vollzug melden können und in 33 von 33 Behörden digital arbeiten. Die Subjektförderung, wie die Fraktion Die Linke es in ihrem Antrag nennt, ist also auf einem guten Weg. Insoweit hat die Ampelkoalition im Bund einfach einmal auf Grün geschaltet. 

In Sachen sozialer Wohnraumförderung steckt der Karren aber wirklich noch ziemlich im Dreck. Zielmarken zum Neubau von günstigem Wohnraum sind klar verfehlt worden, wobei auch diesbezüglich die Bundesregierung Ende vorigen Jahres noch lieferte. Der Deutsche Bundestag verabschiedete mit dem Jahressteuergesetz im Oktober 2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden damit von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit. Dafür gibt es dann Mietpreisbindung. Das ist zumindest ein Ansatz in Richtung Objektförderung. Diese Wohngemeinnützigkeit stellt ein kleines Gegengewicht zu der kapitalistischen Schieflage bei den Gütern der Daseinsvorsorge dar, wozu eben auch Wohnungen gehören. Diese einzig profitgetrieben und marktorientiert bereitzustellen ist ein Irrweg. Das teilen wir. 

Ein ähnliches Korrektiv kann man sich in Rheinland-Pfalz ansehen: die Projektförderung „Gemeinsam besser - besser gemeinsam“. Wohnungsgenossenschaften werden dort bei ihrer Gründung ebenso unterstützt wie Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum für Mietervereine bereitstellen, und Kommunen, die zur Veräußerung öffentlicher Grundstücke für gemeinschaftliche Wohnprojekte Konzeptvergabeverfahren durchführen. 

Wir Bündnisgrünen haben für die Ermöglichung günstiger Mieten mit unserer grünen Bauordnung Vorschläge unterbreitet. An dieser Stelle nur kurz dazu die Schlagworte: Gebäudetyp E und Verfahrensvereinfachung für das Bauen im Bestand. Denn günstiges Bauen heißt bestenfalls auch günstigere Mieten. Wir warten weiterhin auf die Vorschläge der Landesregierung genau dazu. 

Inwieweit wir hier im Land den sozialen Wohnungsbau weiter fördern können, darüber hätten wir sehr gern im Ausschuss beraten. Die bisherigen Programme dazu sind wenig bis gar nicht genutzt worden. Auch darüber hätte man also sprechen müssen: Woran liegt das, was kann man besser machen, wo kann man unterstützen? Dabei haben wir gerade auch in Sachen günstige und barrierefreie Wohnungen im Land Sachsen-Anhalt einen sehr hohen und noch wachsenden Bedarf. Auch darüber hätten wir gern im Ausschuss beraten. Das wird so oder so eine Dauerbaustelle im Land bleiben. Angesichts des Alternativantrags wird es nun leider nicht dazu kommen. 

So, wie der Antrag und der Alternativantrag vorliegen, finden wir beide nicht ausreichend. Wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.