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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schuldenbremse steht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Regelungen, die das Grundgesetz vorsieht, zulässig sind, aber eben unter bestimmten Maßgaben. Vielleicht lassen Sie mich ganz am Anfang, nachdem ich feststellen musste, dass die AfD ihren Redebeitrag im Wesentlichen mit „MZ“-Zitaten bestücken musste, 

(Zurufe von der AfD: Wenn die nun einmal etwas Richtiges schreibt! - Wo er recht hat, hat er recht! - Weitere Zurufe von der AfD) 

darüber sprechen, was jetzt gerade passiert. Wir wenden nämlich die Regelungen der Schuldenbremse an. Wir wenden sie an. Die Schuldenbremse wird nicht ausgesetzt, die Schuldenbremse wird nicht abgeschafft. Wir wenden die Regelungen der Schuldenbremse an. 

(Daniel Roi, AfD: Nein, sie wird ausgehebelt! - Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

- Sie wird auch nicht ausgehebelt, Herr Roi. - Denn diejenigen, die sich in den Jahren 2008 und 2009 in der Föderalismuskommission II damit beschäftigen haben, haben ganz bewusst bestimmte Maßgaben gesetzt, unter denen mit dem Nettoneuverschuldungsverbot Möglichkeiten gegeben sein sollen, um Haushalte aufzustellen. Dann kann man natürlich über einzelne Dinge reden, z. B. warum der Bund in jedem Jahr generell 0,35 % des BIP als Schulden aufnehmen kann, trotz Schuldenbremse, die Länder aber nicht. Darüber könnte man auch einmal nachdenken. 

(Zuruf)

Aber wir haben dann zwei weitere Ausnahmen. Wir haben die Konjunkturkomponente und wir haben die sogenannten Notlagen und Naturkatastrophen. Erstmals seit dem Inkraftsetzen der Schuldenbremse, also der verfassungsrechtlichen Regelungen, ist bei der Coronapandemie genau diese Ausnahme, also dieser Teil der Schuldenbremse, gezogen worden, nämlich die Feststellung einer Notsituation und der Notwendigkeit einer damit verbundenen Kreditaufnahme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Länder haben davon unterschiedlich Gebrauch gemacht, in der Höhe, in der Art und Weise, aber auch hinsichtlich des Zeitpunkts. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich erst im Dezember 2021 dazu entschlossen, notlagenbedingt, wegen der Auswirkungen der Coronapandemie und zur Herstellung der Resilienz, einen Notlagenkredit in Höhe von knapp 2 Milliarden € aufzunehmen. Ich verrate hier kein Geheimnis: Wenn es nach den Kollegen von der Sozialdemokratie gegangen wäre, hätten wir wahrscheinlich noch eine Null angehängt.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Na ja, eine Null nicht! - Dr. Falko Grube, SPD: Zwei!)

Sie müssen heute selbst merken, dass Sie diese Mittel zwar aufnehmen könnten, aber nicht ausgeben werden. 

(Zuruf: Genau!) 

An dieser Stelle sind wir jetzt. Wir haben rechtmäßig, und zwar verfassungsrechtlich rechtmäßig, ein Corona-Sondervermögen eingerichtet und dafür eine Kreditaufnahme beschlossen. Wir werden aber natürlich schauen, dass das, was uns das Bundesverfassungsgericht jetzt ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich dass wir jährlich nachweisen müssen, dass diese Notlage besteht und dass der Notlagegrund für die Verwendung der Mittel auch noch zusammenhängend gegeben ist. Das werden wir in jedem Jahr nachweisen müssen. Meine Prognose ist, werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir deutlich unter dem Betrag von 2 Milliarden € aus dem Corona-Sondervermögen vom Dezember 2021 landen werden. 

Herr Kollege Dr. Schmidt, ich schätze Sie sehr und ich freue mich wirklich auf die Debatte 

(Zuruf von Daniel Roi, AfD) 

über die Zukunft der Schuldenbremse. Das, was Sie hier angedeutet haben, ist, höflich gesagt, kein Gerichts-Bashing gewesen, aber Sie haben mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht schon einige Bemerkungen gemacht, da sage ich Ihnen als Jurist ganz klar: Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, einen Text für ein neues Gesetz aufzuschreiben. Das ist schon noch die Aufgabe der Politik und dieser müssen wir uns stellen. Aber dafür führen wir die Diskussion ja auch.

Bei der zweiten Bemerkung, die ich in Ihre Richtung machen will, weil Sie den Kollegen Merz ansprachen, dessen Äußerungen ich auch nicht unbedingt in jedem Fall nachvollziehen kann, gilt natürlich dasselbe. Er stellt in gewisser Weise die Schuldenbremse fest und will sie behaglich, und Sie sagen, man muss aber auch über den Text der Schuldenbremse reden. Aber wenn er das beim Bürgergeld sagt, dann sagen Sie: Beim Bürgergeld gilt das, was das Verfassungsgericht gesagt hat. Dann wollen Sie also nicht über die gesetzliche Grundlage des Bürgergeldes reden. Das gehört dann aber irgendwie dazu. Aber über das Bürgergeld wollen wir heute nicht reden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten im Landtag von Sachsen-Anhalt stimmen der Erklärung einer Notlage zu. Wir tun das in Verantwortung für unser Land; 

(Oh! bei der AfD)

und wir tun das vor dem Hintergrund, dass es noch immer Aufgaben gibt, die zur Bewältigung der Notlage, die aufgrund der Coronapandemie entstanden ist, notwendig sind.

Wenn Sie sich vielleicht einmal die Mühe machen wollen, werte Kollegen von der AfD, 

(Oliver Kirchner, AfD: Die machen wir uns!)

und die Notsituation Corona kurz beiseitelegen 

(Zurufe von und Unruhe bei der AfD) 

und auf die Ausnahme wegen einer Naturkatastrophe schauen, dann überlegen Sie einmal: Würden Sie es schaffen, nach einer Überschwemmung einen Deich innerhalb eines Jahres zu bauen? Oder müssten Sie zur Bewältigung dieser Naturkatastrophe nicht doch über einen längeren Zeitraum hinweg Maßnahmen ergreifen 

(Zuruf von der AfD: Corona war eine politische Katastrophe!) 

und den Deich nicht nur wieder genauso hoch bauen, sondern vielleicht höher, um die Resilienz zu stärken? 

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) 

Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es auch bei Corona.

Ich stelle jedenfalls Folgendes fest. Glauben Sie mir, ich habe mich sehr lange mit Corona-Sondervermögen beschäftigt. Lange, bevor die AfD-Fraktion in Hessischen Landtag sich dann doch zu einer Klage beim Staatsgerichtshof durchgerungen hat, hatten FDP und SPD schon geklagt und gegen das schwarz-grüne Sondervermögen gewonnen. Wir haben hier in Sachsen-Anhalt darauf geachtet, dass der Grund für die notlagenbedingten Kreditermächtigungen, nämlich Corona, auch mit der Maßnahme 

(Zurufe von der AfD) 

Übereinstimmt, und das werden wir tatsächlich auch 

(Zurufe von der AfD) 

weiterhin durchhalten.

(Zuruf von der AfD: Das waren Lockdowns, das war wirkungslos! - Weitere Zurufe von der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in Richtung der Fraktion DIE LINKE nur zwei kleine Hinweise geben. Ich finde, man sollte sehr, sehr vorsichtig sein, wenn man die Schuldenbremse als Zukunftsbremse bezeichnet. Denn was machen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, - darauf hat DIE LINKE in den vergangenen Jahrzehnten nie eine Antwort gehabt - eigentlich mit den Schulden? Und warum glauben Sie, dass mehr Schulden keine Belastung für kommende Generationen sind? 

Uns und mich treibt so etwas um. Denn höhere Schulden bedeuten höhere Zinszahlungen. Dabei reden wir noch nicht von Tilgung, sondern lediglich von höheren Zinszahlungen. Höhere Zinszahlungen bedeuten eine Einschränkung des Gestaltungsspielraums, weniger Möglichkeiten, um hier in diesem Land etwas zu verantworten und etwas zu verändern. 

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) 

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind weniger Schulden mehr für zukünftige Generationen gedacht als immer mehr Schulden, auch wenn man sie pro forma für eine neue Gottesmacht ausgeben will.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Weniger Schulden hat man doch nicht nur durch weniger Ausgaben, sondern durch mehr Einnahmen, Herr Kosmehl! - Eva von Angern, DIE LINKE: Aber nicht die Reichen anfassen!)

Dann will ich auch sehr deutlich etwas zu den Beispielen sagen, die Kollegin von Angern angesprochen hat, z. B. die Bahn. Das Problem der Bahn ist doch nicht erst seit dem Inkrafttreten der Schuldenbremse existent, sondern das war bereits vorher existent, weil es, meine sehr geehrten Damen und Herren, Politikern, und zwar aller Parteien, auf der Bundes- wie auf der Landesebene, eben nicht immer gelungen ist, Prioritäten so zu setzten, wie wir uns das nachträglich vielleicht alle gewünscht hätten. Deshalb schließe ich heute meinen Beitrag mit einem Zitat von Herrn Holznagel, dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler: 

„Bei der Schuldenbremse geht es nicht darum, einen Haushalt ohne Neuverschuldung nur optisch vorzutäuschen. Die Schuldenbremse soll die Steuerzahler vor Politikern schützen, die ihre Aufgaben nur zulasten künftiger Generationen zu lösen vermögen.“

(Beifall bei der FDP und bei der CDU) 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten in dieser Koalition mit SPD und CDU nehmen uns der Aufgabe an; wir werden gemeinsam Prioritäten setzen und für das Land richtige Entscheidungen treffen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag und um eine Überweisung in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Kosmehl, Sie sind zwar schon durch, aber es gibt eine ganze Menge Wortmeldungen. 


Guido Kosmehl (FDP): 

O ja. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Jetzt gibt es vier Wortmeldungen. Zuerst spricht Frau Dr. Pähle. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Kollege Kosmehl, wir haben in der Zeit der Koalitionsverhandlungen im Jahr 2021 öfter über genau das Thema gesprochen, zu dem Sie hier ausgeführt haben, nämlich: Wie gehen wir mit den Erkenntnissen aus der Coronazeit um und was nehmen wir mit, auch mit Blick darauf, wie wir uns vorbereiten müssen und welche Strukturen wir aufbauen müssen? Ich glaube, wir waren uns alle einig, 

(Zuruf von der AfD: Nein!) 

dass wir für die Maßnahmen, die uns aufgezeigt wurden, z. B. im Bereich Digitalisierung, im Bereich Anpassung von Infrastruktur in öffentlichen Gebäuden - es geht ja nicht nur um Schulen, sondern auch um den Gesundheitsbereich, um Krankenhäuser - diese Investitionen dringend brauchen. Und wir haben aufgrund des hohen Bedarfes keine andere Möglichkeit gesehen, als das über ein Sondervermögen zu machen, ein Weg, der damals übrigens gangbar schien, weil das alle Länder gemacht haben, weil das der Bund gemacht hat und weil auch die Prüfungen - der Finanzminister hat es ausgeführt - zeigten, dass dieser Weg möglich ist. 

Sind Sie nicht auch wie ich der Meinung, dass all diese Probleme nicht weggehen, dass diese Investitionsbedarfe nicht weggehen, auch wenn wir es aktuell - wegen nicht genehmigter Richtlinien, wegen fehlender Arbeitskräfte und wegen fehlender Baumaterialien - nicht in dieser Jährlichkeit zum Abfluss bekommen? Glauben Sie wie ich, dass diese Bedarfe bleiben werden und dass wir uns dann überlegen müssen, wie wir sie refinanzieren, damit wir die PS auf die Straßen bringen oder, wie es ein geschätzter Koalitionspartner sagte, das Land hochfahren?

(Zuruf: Wer war das?)


Guido Kosmehl (FDP): 

Ja, Frau Kollegin Pähle, wir müssen in dieses Land investieren und wir werden dafür auch Haushaltsmittel benötigen. Ich gehe aber nicht dauerhaft den Weg, das schuldenfinanziert zu machen. Man kann das genauso mit Zuweisungen aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen machen. Dann wäre die Überjährigkeit möglich; denn es geht um die notlagenbedingten Kreditaufnahmen. 

Ich sage Ihnen aber auch ganz klar - Sie spielen auf die Digitalisierung an; ich weiß, in welche Richtung das geht  : Papier ist geduldig, ich bin nicht so geduldig. Wenn wir auch drei Jahre nach der Einführung des Corona-Sondervermögens bestimmte Maßnahmen für die Digitalisierung, die wir für sinnvoll halten, nicht auf den Weg bringen, dann muss natürlich die Frage zulässig sein, ob wir diese Sachen noch brauchen. Wir wollten sie damals, weil wir sie unmittelbar brauchten und weil wir gesehen haben, dass das der Weg ist. Das gilt für den Bereich des MID genauso wie für den des Justizministeriums. Wenn wir die Online-Verhandlung wollen, dann müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen. Dafür waren Mittel vorgesehen. Wenn die Mittel nicht zum Abfluss kommen, dann müssen wir fragen, ob das zukünftig aus dem Kernhaushalt finanziert werden sollte. Neue Schulden dafür aufzunehmen, ist für uns irgendwann keine Opposition mehr. 

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Als Nächster bitte Herr Dr. Schmidt.


Guido Kosmehl (FDP): 

Oh.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es geht noch weiter.


Dr. Andreas Schmidt (SPD): 

Lieber, verehrter Kollege Kosmehl, weil wir oft und gern an einem Strang ziehen, und zwar in die gleiche Richtung, und weil es auch ganz schwer ist, gegen uns zu gewinnen, wenn wir das tun, will ich hier gar kein Missverständnis entstehen lassen 

(Zuruf von Guido Heuer, CDU) 

in Bezug     

- Na, du ziehst doch mit in die richtige Richtung, oder? 

(Lachen) 

Ich will gar kein Missverständnis entstehen lassen im Hinblick auf meine Position zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch als Nichtjurist stehe ich voller Ehrfurcht vor dem Verfassungsgericht. Wenn das gesprochen hat, dann ist das das letzte Wort. Ich habe ganz milde - meine eigenen Leute sind über viele Jahre hinweg mitverantwortlich gewesen und sind es noch immer - den Gesetzgeber kritisiert und gesagt: Die Regelung in Artikel 115 des Grundgesetzes führt genau zu der Rechtsprechung, die man sich nun gefangen hat, weil man sehr karg dabei gewesen ist festzuhalten, was eine Notlage ist. 

Das habe ich nicht wertend gesagt. Ich habe nicht gesagt, dass man es leichter machen und die Fläche für eine Notlage verbreitern sollte. Ich wünsche mir, dass sich der Bundestag darauf verständigt, etwas mehr auszubuchstabieren, was er damit gemeint hat und es sich selbst so schwer macht. Es ist nicht gut, sich an dieser Stelle diese öffentlichen Gewinner-Verlierer-Debatten einzufangen, da hier etwas ganz Normales und Gutes passiert: nämlich dass Karlsruhe Recht spricht. Insofern sind wir uns, also der Jurist und der Hobbyjurist, einig. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank für die Klarstellung. Wenn wir die Diskussion darüber führen, haben wir vielleicht auch die Gelegenheit, gemeinsam in die Protokolle der Föderalismuskommission II aus den Jahren 2008/2009 zu schauen. Diese Kommission gab es, glaube ich, vor Ihrer Zeit im Landtag. Ich war noch Abgeordneter des Landtages. Damals hat man um Formulierungen gerungen und gestritten. Das führte dazu, dass es zwischen Bundestag und Bundestag einen großen Kompromiss gab. Deshalb, glaube ich, lohnt es sich, noch einmal eine Klarstellung zu bekommen. Ich finde, die Klarstellung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt deutlich gemacht. Deshalb würde ich an den Text des Grundgesetzes nicht herangehen; aber auch dafür bräuchten wir eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Diese sehe ich, ehrlich gesagt, derzeit nicht. Das sollte man auch nicht so leichtfertig machen. 

Weil Sie es jetzt noch einmal angesprochen haben: Der Hinweis gilt dann aber auch in Sachen Bürgergeld. Ich sage es einfach nur noch einmal. Denn man kann diesbezüglich natürlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts achten und umsetzen. Man kann aber auch jederzeit über den Gesetzestext nachdenken.

(Matthias Lieschke, AfD, steht am Mikrofon)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Herrn Lizureck. 

(Zuruf: Der ist gar nicht da!)

- Verzeihung, Herr Lieschke, bitte. - Ich habe heute ein Namensproblem. 


Matthias Lieschke (AfD): 

Kein Problem, Herr Präsident. - Sie hatten eben versucht, kurz zu erklären, was eine Notlage ist, z. B. wenn es ein Erdbeben oder eine Überschwemmung an der Elbe gäbe, da viele Dämme immer noch nicht saniert sind. Das kann ja alles passieren. Hierbei wäre als Vergleich, dass die Notlage sofort eintritt und man den Menschen sofort helfen müsste. Das kann ich alles verstehen. 

Aber wo sehe ich diese Coronanotlage, die Sie jetzt gerade entwickeln möchten? Das ist für mich ein virtuelles Konstrukt. Sie hatten damals Maßnahmen ergriffen. Die Stadt Jessen wurde komplett - wie soll ich es sagen? - eingedämmt, niemand durfte mehr auf die Straße. Das war für Sie eine Notlage. Dann gab es mehrere Maßnahmen, die alle in diese Richtung gehen. Aber wie erklären Sie jetzt, nach elf, zwölf Monaten, nachträglich diese Notlage? Bei einem Erdbeben sehe ich ein, dass es eine Notlage ist. Aber jetzt? Wo sehen Sie das? Ich kann das einfach nicht verstehen. 

(Zurufe von Dr. Katja Pähle, SPD, und Kathrin Tarricone, FDP)


Guido Kosmehl (FDP): 

Ich habe ja versucht, es Ihnen an einem Beispiel deutlich zu machen. Jetzt haben Sie sozusagen mein Beispiel - Erdbeben habe ich zwar nicht genannt - mit einer Überschwemmung angeführt; denn diese hatten wir im Land Sachsen-Anhalt leider schon ein paar Mal. Es ist so: Das Problem tritt unmittelbar auf. Dann brauchen Sie Maßnahmen, um diese Notsituation, diese Naturkatastrophe zu bewältigen und von den Menschen Schaden abzuwenden. Danach geht es natürlich auch darum, Resilienz aufzubauen, also die Deiche zu ertüchtigen, vor allem zu reparieren. 

(Zuruf: Genau!)

Das machen Sie nicht in dem Moment, wo das Wasser da ist, sondern das machen Sie dann, wenn das Wasser abgeflossen ist. Sie können auch nicht den ganzen Deich auf einmal wegmachen, sondern Sie fangen dann stückchenweise an, das auszubauen. Deshalb dauert es leider noch; im Land Sachsen-Anhalt sind wir auch noch nicht mit allen Hochwasserschutzmaßnahmen durch, weil es eben Zeit braucht und Sie nicht alles auf einmal neu machen können. Deshalb ist das ein gutes Beispiel dafür. 

Die Coronapandemie hat eine Notsituation hervorgerufen, in der auch die Politik - das können Sie anders bewerten als wir, das bewerten vielleicht auch die Sozialdemokraten anders als wir - Maßnahmen ergriffen hat, um unsere Wirtschaft zu stützen, um bei der Bildung die Möglichkeit der Digitalisierung zu verstärken und auch, um Hygienestandards baulicher Natur zu schaffen. Das sind alles Aufgaben, die uns während der Pandemie sehr bewusst geworden sind 

(Zuruf von Dr. Jan Moldenhauer, AfD)

und die wir - jetzt komme ich dazu - nicht zusätzlich auf einmal aus dem Landeshaushalt hätten stemmen können. Deshalb sieht die Schuldenbremse vor, genau dafür einen Notlagenkredit aufzunehmen, der aber auch abgezahlt werden muss. Auch der Tilgungsplan ist entsprechend dabei gewesen. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Die nächste Frage stellt Herr Roi. 


Daniel Roi (AfD): 

Vielen Dank. - Mit der Argumentation, die Sie jetzt zum Thema Resilienz vorbringen, könnten Sie für alle Bereiche unseres Landes Sondervermögen schaffen, z. B. für den Hochwasserschutz. Um die Resilienz zu erhöhen, können Sie die ganzen Deichbaumaßnahmen in ein Sondervermögen reinpacken und ständig die Notlage erklären. Vielleicht wird Ihnen bei diesem Verfahren klar, dass das nichts anderes als eine Umgehung der Schuldenbremse ist. Das ist keine solide Haushaltspolitik. 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das ist unglaublich!)

Jetzt frage ich Sie zu einem konkreten Punkt aus dem Corona-Sondervermögen. Sie sind ja Finanzpolitiker und Innenpolitiker. Auf Seite 15 des Maßnahmenkatalogs zum Corona-Sondervermögensgesetz steht eine Maßnahme, die im Maßnahmenkatalog mit Punkt 5 beschrieben ist. Darin geht es um das Impfmobil für 800 000 €. Wissen Sie, ob das Impfmobil schon angeschafft wurde? Ist es schon im Einsatz bzw. wann kommt es zum Einsatz? 

(Zuruf von Dr. Katja Pähle, SPD)


Guido Kosmehl (FDP):

Ich gebe zu, dass ich zu dieser Maßnahme nicht über den aktuellen Stand verfüge. Aber, Herr Roi, genau das ist ja der Punkt. Die Frage, ob wir auf der Grundlage der Notsituation zusätzliche Mittel brauchen, um Maßnahmen anzugehen, ist die eine zu treffende Entscheidung. Diese Entscheidung trifft der Landtag mit der Feststellung der Notlage. Die Umsetzung ist dann aber nicht allein Aufgabe der Exekutive, sondern erfordert ein ständiges Überwachen durch den Landtag. 

Das ist übrigens etwas, das weder der Finanzminister noch mein geschätzter Kollege Dr. Schmidt angesprochen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil noch etwas sehr Wichtiges gesagt: Je länger das Ereignis zurückliegt, umso höher ist die Begründungspflicht, warum man immer noch an der Maßnahme festhält - man muss sie also evaluieren - und warum man immer noch eine Maßnahme zur Bewältigung dieser Notsituation für erforderlich hält. 

Dieser Begründungspflicht werden wir im Jahr 2023 gerecht, 

(Dr. Jan Moldenhauer, AfD: Eben nicht!)

und ich glaube, auch für das Jahr 2024. Aber darüber hinaus müssen wir jede dieser Maßnahmen - ursprünglich 63 Maßnahmen, jetzt nur noch 60 Maßnahmen - natürlich hinterfragen. Die Freien Demokraten machen das mit sehr viel Engagement. 

(Beifall bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Es gibt die letzte Frage. - Frau von Angern, bitte.


Eva von Angern (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kosmehl, ich habe tatsächlich nicht den Anspruch, dass LINKE und FDP bei dem Thema Schuldenbremse auf einen Nenner kommen. Wir sind diesbezüglich viel zu weit voneinander entfernt. Das ist vielleicht auch gut so. 

(Zuruf von Marco Tullner, CDU)

Ich habe Ihnen aber sehr gut zugehört und noch einmal Ihre Argumentation     

(Zuruf von Marco Tullner, CDU)

- Er ist ja nicht Mitglied meiner Partei, Herr Tullner. - Ich habe natürlich auch Ihrer Argumentation bezogen auf die Belastung nachfolgender Generationen gelauscht, die ich ausdrücklich nicht teile. Sie haben als Argumentation herangezogen, dass auch die Zinsen die nachfolgenden Generationen belasten. 

Wissen Sie, dass wir seit ungefähr zehn Jahren sehr geringe Zinsen, teilweise auch Negativzinsen haben? 

(Kathrin Tarricone, FDP: Hatten!)

Das heißt, damit hätten wir sogar noch mehr bekommen und noch mehr machen können. Ist es vor dem Hintergrund nicht absurd, gerade in diesen Zeiten nicht in die Bildung, nicht in die Infrastruktur etc. zu investieren, um den nachfolgenden Generationen den Wohlstand, den Sie ihnen ja versprechen, zur Verfügung zu stellen?


Guido Kosmehl (FDP):

Dieses Argument ist tatsächlich nicht neu. Damit sind Sie ganz nah bei meinem geschätzten Kollegen Dr. Schmidt, der auch bei null Zinsen oder Niedrigzinsen der Meinung ist, dass man jetzt eigentlich mal zugreifen müsste. 

Das Problem ist nur: Wir greifen damit üblicherweise nicht auf 50 Jahre bis zur Tilgung zurück, sondern wir haben dort einen relativ kurzen Zeitraum, um umzuschichten. 

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Jetzt haben wir das Problem, dass die Zinsen steigen. Bei round about - ich bin jetzt nicht im Finanzausschuss - 22 Milliarden € Schulden sind das bei 1 % Zinserhöhung pro Jahr 220 Millionen € - 220 Millionen €! Was könnten wir damit nicht alles für das Land Sachsen-Anhalt machen: die Mobilität stärken, die Infrastruktur ausbauen, die Schulsozialarbeit absichern, die Bildung aktivieren, die Justiz stärken, die Polizei stärken usw. Das ist doch das, was mich umtreibt. Diese Zinslasten werden für unser Land dauerhaft zu einem Problem. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Wir müssen davon abkommen.