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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Debatten um den Schutz von Kindern verkommen leider sehr oft zu einer Ansammlung von wohlklingenden Satzbausteinen. Häufig verlieren sie sich dann in Endlosdebatten oder irgendwelchen Gesprächsrunden.

Der vorliegende Antrag hingegen hat einen sehr konkreten Kern und das Anliegen selbst ist unterstützenswert. Denn der Schutz von Kindern erschöpft sich nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Reaktion auf bereits begangene Taten. Nicht selten sind es auch Ärzte, die berufsbedingt darüber Kenntnis erhalten haben.

Es gibt genügend Beispiele, in denen Ärzte inkognito durchaus einmal mit dem einen oder anderen Kollegen reden, sich zum Erkenntnisgewinn austauschen und über die Frage diskutieren, wie man sich denn verhalten könnte. Aber theoretisch dürften sie das im Rahmen der geltenden Gesetze nicht. Damit können sie häufig nicht zum Wohle des kleinen Patienten entscheiden. Das hat Folgen sowohl für das Kind als auch für die Psyche des Arztes.

Aus diesem Grund unterstützen wir den Aufruf an die Landesregierung, entsprechend für eine Gesetzesanpassung zu sorgen. Selbstverständlich ist dabei die entsprechende Vorsicht geboten, das Schutzrecht der ärztlichen Verschwiegenheit nicht auszuhöhlen. Aber es wurde bereits angekündigt, dass man hierzu auch mit den Kammern in das Gespräch gehen wird. Daher bin ich guter Dinge, dass wir hierzu noch weitere Abwägungsprozesse diskutieren werden.

Sie sehen, wir haben es nicht mit einer Schwarz-Weiß-Fragestellung zu tun, sondern im Gegenteil: Die Spanne der Grautöne ist erschreckend. Deswegen stehen wir diesem Anliegen, wie es hier vorgestellt wurde, positiv gegenüber. - Besten Dank.

(Beifall bei der AfD)