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Plenarsitzung

Transkript

Jan Scharfenort (AfD):

Meine Frage wendet sich an die Innenministerin. Es geht um die Jahresabschlüsse und im Speziellen um den Runderlass vom September 2024, also um die mit der vorläufigen Haushaltsführung einher-gehenden Erleichterungen. 

Meine Frage: Nach unserer Auffassung verstoßen die Sanktionsmöglichkeiten gegen das Gesetz, und zwar gegen den § 104, vor allen Dingen in Bezug auf die freiwilligen Leistungen. Kritik kommt auch vom Landesrechnungshof. Ich habe mit einigen Kämmerern gesprochen, die das genauso sehen.

Letztendlich können die Kommunen genauso weiterarbeiten wie vorher, vor allem bei den freiwilligen Leistungen. Diese werden nicht gestrichen. Deswegen meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie das ju-ristisch? Konterkariert es nicht eigentlich das Gesetz und das, was wir beschlossen haben und was ei-gentlich unser Wille war? Dazu möchte ich von Ihnen eine Stellungnahme. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Zieschang. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Abgeordneter, bei der Verabschiedung und im Rahmen der Beratung über das Kommunalver-fassungsgesetz, bei der dies eine Facette war, haben wir darum intensiv gerungen. Es ist sehr deutlich geworden, dass wir unterscheiden wollen zwischen Gemeinden, die seit dem Jahr 2015 keinen Jah-resabschluss vorgelegt haben, und Gemeinden, die sich schon intensiv auf den Weg gemacht und vielleicht den Jahresabschluss für das Jahr 2023 noch nicht fertig gestellt, aber damit bereits begon-nen haben, aber für die Jahre davor bereits alle Jahresabschlüsse erstellt haben. 

Deswegen kam zu Recht der Wunsch, und zwar auch aus dem parlamentarischen Raum - wir hatten rechtlich keine Schwierigkeiten, dies durchzusetzen  , dass man der Kommunalaufsicht die Möglich-keit gibt abzustufen. Denn am Ende geht es um die Frage, ob die finanzielle Situation der Gemeinde verlässlich beschrieben werden kann und somit eine verlässliche Datenbasis vorliegt. 

An dieser Stelle ist es ein Unterschied, ob seit zehn Jahren kein Jahresabschluss gemacht wurde oder ob lediglich der Abschluss für anderthalb Jahre fehlt. Es war Sinn und Zweck des Erlasses, an dieser Stelle ein wenig mehr Flexibilität, ein wenig mehr Augenmaß, so würde ich sagen, walten zu lassen, damit berücksichtigt werden kann, wo bereits vorliegende Jahresabschlüsse eine gute und verlässli-che Datenbasis liefern.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Scharfenort, eine Nachfrage? 


Jan Scharfenort (AfD): 

Ihre Intention verstehe ich natürlich. Trotzdem möchte ich nachfragen: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass, wenn das bei den Kommunen Schule macht, die Geschwindigkeit, die Aufholgeschwindigkeit wieder nachlässt? Sehen Sie vielleicht schon erste Anzeichen dafür, oder hat das bis jetzt noch keinen Einfluss, weil es sich vielleicht in der Breite noch nicht herumgesprochen hat? 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ich würde sagen, ganz im Gegenteil: Mich erreichen eher Rückmeldungen, dass die Kommunalauf-sichten trotz dieses Erlasses sehr, sehr restriktiv vorgehen. Punktuell gibt es Fragen an das Ministeri-um, um die eine oder andere Rechtsfrage, die damit verbunden ist, abschließend beantworten zu können. Das Tempo ist positiv und auch ohne Abstriche positiv. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang.