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Plenarsitzung

Transkript

Thomas Staudt (CDU): 

Sehr geehrte Frau Dr. Hüskens, in der Sonderverkehrsministerkonferenz im Januar 2024 haben die Bundesländer einstimmig beschlossen, dass der Preis von 49 € monatlich für das Deutschlandticket für das gesamte Jahr 2024 bestehen bleiben soll. Der Zuschuss der Länder, der im Jahr 2023 nicht ausgegeben wurde, soll herangezogen werden, um das Defizit zu begleichen. Nach einer Prognose von Bund und Ländern werden die zur Verfügung gestellten Mittel ohne Anhebung des Ticketpreises als auskömmlich eingeschätzt. Der VDV sagt aber, dass 400 Millionen € fehlen. 

Jetzt meine Frage: Kann der Preis des Tickets von 49 € ohne Zuzahlungen von Bund und Ländern als gesichert angesehen werden und wie viel muss das Land Sachsen-Anhalt aus dem nächsten Doppelhaushalt eventuell beisteuern? Gibt es dafür schon verlässliche Zahlen?


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Sehr geehrter Herr Staudt, die Frage beantworte ich Ihnen natürlich gern. Ich finde es erfreulich, dass sich der Landkreis Stendal jetzt so mit dem Thema auseinandersetzt. Ich hatte Ihnen eine Kleine Anfrage dazu schon beantwortet, sodass ich glaube, dass das Zahlenwerk insgesamt einigermaßen klar ist.

Ich will aber zu Ihrer ersten Frage eine grundsätzliche Bemerkung machen: Bund und Länder zahlen seit Jahrzehnten einen erheblichen Anteil des ÖPNV. Ich habe mich einmal danach erkundigt - das war letztens im Zusammenhang mit einer anderen Anfrage -, was eigentlich der Kunde, der den ÖPNV nutzt, eigentlich noch so grob an den Kosten trägt. Wir gehen davon aus, dass von den Kunden, wenn der Anteil hoch ist, vielleicht noch ein Beitrag von 20 % bis 25 % erwirtschaftet wird. Sie ahnen also, dass der gesamte Rest des Betriebs und das, was wir an Infrastruktur haben, von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Allein das Bundesland Sachsen-Anhalt hat jährlich Regionalisierungsmittel, die dem Schienenpersonennahverkehr, aber auch dem ÖPNV in den Landkreisen zugutekommen, in Höhe von 500 Millionen € erhalten. Daran sieht man, über welche Summen wir hierbei inzwischen reden. 

Zusätzlich zu dem haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das Deutschlandticket mit jährlich jeweils 1,5 Milliarden € vom Bund und mit 1,5 Milliarden € von der Gesamtheit der Länder zu finanzieren. Das heißt, die Antwort auf Ihre Frage heißt: Nein, natürlich nicht, weil der ÖPNV immer - ich glaube, das wird auch in Zukunft so bleiben - durch die öffentliche Hand in einer erheblichen Art und Weise subventioniert wird.

Folgendes kommt noch hinzu: Wir als Land gehen davon aus, dass das, was wir veranschlagt haben - das sind im Jahr 2024 etwa 21 Millionen €; wir werden diese auch für die kommenden Jahre veranschlagen zusätzlich zu dem, was Sie als Landtag den Kommunen zur Verfügung gestellt haben; das waren diese 10 Millionen €, die wir auf die Landkreise verteilt haben; die Richtlinie ist jetzt auf dem Weg -, auskömmlich für die Landkreise in Sachsen-Anhalt ist; denn das sind diejenigen, die Sie hierbei im Fokus haben.

Darüber hinaus werden natürlich die Länder und der Bund in weitere Diskussionen gehen, weil die Länder und der Bund bisher immer noch auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung in Relation zum Jahr 2019 abrechnen. Das kann trotz aller Deflatoren, die man auf irgendetwas aufschlagen kann, auf Dauer nicht der sachgerechte Weg sein. Das heißt, es gibt gerade Diskussionen darüber, wie man die Binnenverteilung untereinander macht.

Insgesamt kann es aber nur so sein, dass die Gesamtfinanzierung zwischen Kunden und Kommune, die zuständig ist für den ÖPNV in den Landkreisen, durch Land und Bund entsprechend getragen werden muss; denn uns ist, glaube ich, klar: Die Betreiber wird man nicht zusätzlich in die Pflicht nehmen können.