Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD sind sich einig darin, dass die heimliche Verfolgung von Menschen mit Trackern gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Opfers verstößt und bestraft werden muss.
Da diese sogenannten Smart Tags erst seit zwei Jahren auf dem Markt sind, muss diese neue Art der Rechtsverletzung erst als neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Das haben die Justizministerinnen und minister der Länder erkannt und einstimmig beschlossen, den Bundesminister der Justiz um einen entsprechenden Regelungsvorschlag zum Schließen dieser Strafbarkeitslücke zu bitten. Dies geschah auf der Herbstkonferenz der Justizminister am 10. November 2023 in Berlin.
Der Beschluss unter TOP II.9 hatte folgenden Titel: „Strafbarkeitslücke bei der heimlichen Überwachung mittels Bluetooth-Trackern und anderen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Privatpersonen schließen“. Am 1. Dezember 2023 erschien der Antrag der AfD als Landtagsdrucksache mit dem Titel „Strafbarkeitslücke schließen, unbefugtes Tracking mit Ortungsgeräten strafrechtlich sanktionieren“. Das zeigt Folgendes: Erstens. Die AfD schreibt bei den Justizministern ab, weil ihr nichts Eigenes einfällt.
(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Zweitens. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder als Angehörige der demokratischen und erfahrenen Parteien erkennen den Bedarf an Rechtsänderungen, handeln entsprechend und machen ihre Arbeit ganz ohne Zutun einer Partei der Schreihälse.
(Zustimmung bei der SPD - Zuruf: Oh! - Weitere Zurufe)
Ich fasse zusammen. Während die AfD noch ein Problem abschreibt, erarbeitet das Bundesjustizministerium bereits die Lösung. Deshalb lehnen die Koalitionsfraktionen den Antrag ab.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE - Hendrik Lange, DIE LINKE: Das war jetzt nicht schlecht!)