Dorothea Frederking (GRÜNE):
Es gibt mehrere Stimmen, so auch von der Grünen-Landtagsfraktion, schon seit Längerem, die sagen, dass es ein Agrarstrukturgesetz geben muss, um den Ausverkauf des Bodens zu stoppen. Dazu gehört auch die Forderung, die Anteilskäufe, die sogenannten Share Deals, zu regulieren. Herr Dr. Aeikens, ehemaliger CDU-Landwirtschaftsminister, teilt diese Meinung; das hat er bei einem Fachgespräch im Ausschuss ausdrücklich bekräftigt.
Nun möchte ich zu einem Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag fragen. Welche Entwicklungsschritte gibt es zu dem vorgesehenen landeseigenen revolvierenden Bodenfonds in einem Umfang von mindestens 20 000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, und wie ist der Stand in Bezug auf ein damit im Zusammenhang stehendes Agrarstrukturgesetz? Ich hätte auch gern eine Bewertung zum Agrarstrukturgesetz vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiativen, die es auch ein Brandenburg, Thüringen und Sachsen gibt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Minister Schulze wird darauf sicherlich eine Antwort finden. - Herr Minister.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Guten Morgen! - Vielen Dank für die Frage, Frau Abg. Frederking. Es ist tatsächlich richtig, dass es in dem Koalitionsvertrag dieser Deutschlandkoalition hier in Sachsen-Anhalt einen Passus zum Agrarstrukturgesetz gibt. Da ich diesen Vertrag selbst unterschrieben habe, kann ich mich noch gut an diesen Passus erinnern. Darin steht, dass wir die Diskussion zum Agrarstrukturgesetz in dieser Legislaturperiode zu einem Ende bringen werden - so in etwa. Ich habe jetzt nicht mehr nachgucken können, aber ich denke, so haben wir es in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und das werden wir auch machen.
Es ist tatsächlich richtig, dass es, wie Sie gesagt haben, andere Bundesländer gibt, wo es ebenfalls auch eine Diskussion bzw. Vorlagen dazu gibt. Es gibt bisher aber kein Bundesland, in dem es ein Agrarstrukturgesetz gibt.
Von Ihnen, Frau Abg. Frederking, ist auch das Thema Share Deals angesprochen worden. Die Antwort, die ich heute darauf geben werde, ist die gleiche wie die, die ich hier schon vor einigen Wochen dazu gegeben habe. Es ist die Einschätzung meines Hauses - und die teile ich , dass es nicht rechtssicher möglich ist, ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen, in dem Share Deals so, wie Sie sich das vorstellen, verankert sind.
Aus meiner Sicht ist es, wenn man ein Agrarstrukturgesetz umsetzen will, sinnvoll, dass man das rechtssicher macht und dass man nicht etwas auf den Weg bringt, das am Ende des Tages aufgrund einer darin enthaltenen Thematik durch Gerichte wieder kassiert wird. Deswegen ist der Weg, den wir gehen wollen, glaube ich, der bessere: Wir bringen zum einen ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg und wir regeln das Thema Share Deals im Nachgang.
Des Weiteren haben Sie meinen Vor-Vorgänger Dr. Aeikens angesprochen. Er hatte es mit derselben Herausforderung zu tun wie Ihre Ministerin Frau Dalbert. Beide haben es nicht geschafft, hier ein Agrarstrukturgesetz umzusetzen. Das wurde in der vorherigen Legislaturperiode versucht, das wurde in der letzten Legislaturperiode versucht. Ein Grund, warum das nicht möglich war, war unter anderem das Thema Share Deals.
Wir werden uns weiterhin um diese Thematik kümmern, aber genau auf dem Weg, den ich beschrieben habe. Dazu wird sich am Ende des Tages an meiner Meinung und an der Meinung meines Hauses nichts ändern. - Vielen Dank.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Habe ich Sie richtig verstanden, Sie wollen ein Agrarstrukturgesetz machen und sich dann - Sie sagten, im Nachgang - um die Share Deals kümmern? Sie wollen also zweigleisig fahren und quasi zwei Gesetze machen? Das ist meine erste Frage. Und dann gab es noch die Frage zu dem revolvierenden Bodenfonds.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ja, genau. - Ja, das habe ich auch in der Vergangenheit so gesagt. Ich glaube, wir haben ein großes Interesse daran - ich vermute, alle hier im Haus , dass die Flächen, die wir in Sachsen-Anhalt haben, idealerweise bei unseren Bauern bleiben, dass wir sie also entsprechend nutzen können und dass sie nicht zu Spekulationsobjekten werden. Das ist, glaube ich, das, was uns bei dieser Thematik eint.
Die Frage ist jedoch: Wie kommen wir dahin? Deswegen ist der Weg, den wir uns überlegt haben, denke ich, der sinnvollere.
Im Hinblick auf den Bodenfonds haben wir im Koalitionsvertrag die Angabe 20 000 ha verankert. In diesem Zusammenhang ist es so, dass auch die Landgesellschaft, deren Aufsichtsvorsitzender ich bin, daran arbeitet, sodass wir bspw. vor einigen Monaten entsprechende Käufe in einem möglichen Rahmen, nämlich in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro, getätigt haben. Das zeigt, dass wir den Koalitionsvertrag entsprechend dem darin verankerten Passus umsetzen.
Es ist allerdings so, dass die Landgesellschaft auch ohne diesen Passus im Koalitionsvertrag so arbeitet, dass sie dann, wenn es möglich ist, Flächen erwirbt, die wir später bspw. für die Landwirtschaft oder manchmal auch für Wirtschaftsprojekte benötigen und die entsprechend zur Verfügung stehen.
Ich habe es jetzt nicht genau im Kopf; das könnte ich noch einmal nachprüfen. Aber ich glaube, dass diese 20 000 ha round about das Volumen sind, das die Landgesellschaft insgesamt zur Verfügung hat. Das heißt, wir arbeiten daran, dass wir, wenn wieder einmal Flächen verkauft oder benötigt werden, das an anderer Stelle ausgleichen. Wir haben, denke ich, diesen Passus im Koalitionsvertrag in den letzten zwei Jahren sehr gut umgesetzt.