Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Welcher Institution vertrauen Sie? Diese Frage wird den Bürgerinnen und Bürgern seit dem Jahr 2007 in regelmäßigen Abständen in Zusammenhang mit der Erstellung des Sachsen-Anhalt-Monitors gestellt. Seit 2018 wird im Sachsen-Anhalt-Monitor die Polizei als Institution explizit ausgewiesen.
Und was antworten die Bürgerinnen und Bürger auf die Frage? - Die Antwort war im Jahr 2018 dieselbe wie im Jahr 2020 und auch im Jahr 2023: Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen der Polizei des Landes am stärksten.
(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)
Und das übrigens zu Recht. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei leisten tagtäglich eine beeindruckende Arbeit, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzustehen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei ist erheblich stärker ausgeprägt als das Vertrauen gegenüber anderen Institutionen, wie z. B. dem Bundesverfassungsgericht oder der Verwaltung.
Wieso also bedarf es eines Polizeibeauftragten, der, wie es im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt ich zitiere „das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft“ stärkt? Offensichtlich haben alle anderen Institutionen einen Beauftragten nötiger als die Polizei.
Ein Grund dafür, dass das Vertrauen in die Polizei so stark ausgeprägt ist, liegt sicherlich auch darin, dass im Bereich der Landespolizei seit vielen Jahren Fehlerkultur aktiv gelebt wird und es seit Jahrzehnten vielfache Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gibt, sich über ein nicht auszuschließendes Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen zu beschweren.
Wer sich beschweren möchte, kann dies bei den dezentralen Beschwerdestellen der vier Flächenpolizeiinspektionen, bei der Polizeiinspektion Zentrale Dienste, dem Landeskriminalamt und der Fachhochschule Polizei tun. Man kann sich beschweren in jedem der 14 Polizeireviere, bei der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium, bei der Ansprechperson für LSBTTI. Und natürlich kann man sich auch bei jedem Regionalbereichsbeamten, jedem Streifenpolizisten oder Kriminalpolizisten beschweren. Die Beschwerden können persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch über das E-Revier vorgetragen werden.
Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, sich bei der zentralen Beschwerdestelle im Innenministerium zu beschweren; diese besteht seit dem Jahr 2009. Sachsen-Anhalt war übrigens nach Berlin das zweite Bundesland, das eine zentrale Beschwerdestelle Polizei eingerichtet hat. Diese zentrale Beschwerdestelle soll nun in Umsetzung des Koalitionsvertrags durch einen Polizeibeauftragten ergänzt werden, der bzw. die ein unmittelbares Vortragsrecht beim Ministerpräsidenten hat.
Entscheidend ist und bleibt für mich allerdings, dass wir das in der Landespolizei entwickelte Leitbild und die damit verbundenen Grundprinzipien polizeilicher Arbeit aktiv leben. Dazu gehört eine gute Federkultur. Das können wir nicht an Beauftragte wegdelegieren. Das müssen wir jeden Tag von innen heraus leben. - Vielen Dank.