Tagesordnungspunkt 16
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2904
Einbringen wird den Gesetzentwurf Herr Minister Prof. Dr. Willingmann.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist ein überaus attraktiver Wissenschaftsstandort. Es wird Sie nicht wundern, dass ich das sage, aber es stimmt.
(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Juliane Kleemann, SPD, lacht)
Das sehen Sie an der Entscheidung der Steinbeis-Hochschule - im vergangenen Jahr betrieben , den Sitz dieser ruhmreichen und bekannten Einrichtung, insbesondere mit Schwerpunkt auf der dualen Ausbildung, von Berlin nach Magdeburg zu verlegen und damit in den Geltungsbereich unseres Hochschulgesetzes. Von den Verantwortlichen dieser privaten Hochschule wird uns ausdrücklich gesagt, dass das sehr moderne, von uns in der letzten Legislaturperiode reformierte und novellierte Hochschulgesetz der Grund war, nach Sachsen-Anhalt zu kommen.
(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)
Das freut uns. Das ist übrigens die erste rein private Hochschule, die wir bei uns im Lande haben. Es ist gut, dass wir dabei auch die übrigen staatlichen Hochschulen mitgenommen haben. Sie haben sich dahinter gestellt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Gründungsüberlegungen in diese Richtung. - Nein, zu einem funktionierenden Wissenschaftssystem gehören staatliche wie private und halbstaatliche Wissenschaftseinrichtungen. Gut also, dass die Steinbeis-Hochschule da ist.
Nun ist aber die Folge der Präsenz dieser neuen Hochschule, dass das Studentenwerksgesetz angepasst werden muss. Denn Sie wissen: Für die Betreuung der Studierenden sowohl mit Wohnraum als auch mit
(Kristin Heiß, DIE LINKE: Essen!)
Mensa und anderen Angeboten, insbesondere auch psychotherapeutischer Beratung, sind die Studentenwerke zuständig. Das ist auch gut so. Deshalb geht es nun um die Entscheidung - das steht in diesem Gesetzentwurf , dass die Steinbeis-Hochschule in den Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Magdeburg eintritt. Dabei geht es im Wesentlichen um den Vollzug der staatlichen Ausbildungsförderung. Sie kennen das unter dem Namen BAföG.
Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen über das, was die dort zu vollziehen haben im Namen des Bundes, referieren, sondern Ihnen lediglich sagen, dass die große Debatte über die Gerechtigkeit unserer Berufsausbildungsförderung und über die Frage von BAföG demnächst in diesem Lande geführt werden muss. Sie wird im Bund ihren Ausgang nehmen, nachdem man sich jetzt auf die Kindergrundsicherung verständigt hat, und auch zu einer Frage führen, die wir in unserem Koalitionsvertrag haben, nämlich nach der elternunabhängigen Förderung. Das ist ein besonders wichtiges politisches Thema. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihnen.
Heute geht es um eine redaktionelle Änderung des Studentenwerksgesetzes. Genau diese hat Ihnen die Landesregierung hiermit vorgelegt. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und von Olaf Meister, GRÜNE - Marco Tullner, CDU: Na, ob aus Berlin was Gutes kommt?)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister. - Es ist verabredet worden, wahrscheinlich aufgrund des wie erwähnt rein redaktionellen Inhalts, zu dem Gesetzentwurf keine Debatte durchzuführen, sondern ihn direkt zu überweisen, und zwar in den Ausschuss für Umwelt
(Marco Tullner, CDU: Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt! - Sandra Hietel-Heuer, CDU: UWE!)
- Genau in dieser Reihenfolge: Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Ich habe die geschäftsordnungsmäßige Bezeichnung gesucht.