Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Änderungen des Landeswahlgesetzes sind dem Landtag vorbehalten. Daher will ich mich für die Landesregierung kurzhalten.
Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um nicht mehr als 20 % nach oben oder unten abweichen. Damit soll dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlgleichheit Rechnung getragen werden.
Die Landesregierung hat dem Landtag fristgerecht am 12. Juni 2024 den Wahlkreisbericht 2024 vorgelegt. Dieser beruht auf Bevölkerungszahlen zum Stichtag des 30. September 2023 auf der Basis des Zensus 2011.
Mittlerweile liegen neue Bevölkerungszahlen zum Stichtag des 30. September 2023 auf der Basis des Zensus 2022 vor. Aus denen ergibt sich ein klares Handlungserfordernis, insbesondere in Bezug auf den Wahlkreis 8 - Wolmirstedt. Für diesen Wahlkreis besteht nach den aktuellen Zahlen eine Abweichung vom Wahlkreisdurchschnitt von plus 19,9 %, sodass dort aller Voraussicht nach die gesetzlich bestehende Toleranzgrenze von 20 % demnächst überschritten wird.
In Kürze werden die Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum Stichtag des 31. Dezember 2023 auf der Basis des Zensus 2022 vorliegen. Diese werden wir dem Landtag aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr zur Verfügung stellen, damit ggf. weiterer Handlungsbedarf beraten werden kann.
Gleichzeitig sollen mit dem Gesetzentwurf bestehende wahlrechtliche Regelungen auf der Grundlage der Auswertung der letzten Landtagswahlen optimiert werden. Bestehende Normen werden leicht präzisiert bzw. sprachlich angepasst. Dies dient auch der Vereinheitlichung der Praxis von Kreis- und Landeswahlvorschlägen.
Die Vorbereitungsmaßnahmen zur Landtagswahl 2026 werden bald beginnen. Ab dem 7. März 2025 dürfen die Bewerber für die Landtagswahl 2026 seitens der Parteien aufgestellt werden. Daher werden wir die weitere Beratung des Gesetzentwurfs der regierungstragenden Fraktionen gern eng beratend begleiten. - Vielen Dank.