Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf möchte ich nur zwei kurze Anmerkungen machen:
Erstens. Sachsen-Anhalt hat in seiner Landesverfassung unterschiedliche Quoren für die einzelnen Instrumente der direkten Demokratie, also für eine Volksinitiative, ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid, geregelt. Bei einem vergleichenden Blick in andere Bundesländer zeigt sich, dass sich Sachsen-Anhalt bei einem Vergleich in einem guten Mittelfeld bewegt.
In diesem Zusammenhang rufe ich die umfassende Evaluation direkter Beteiligungsrechte in Sachsen-Anhalt in Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Mehr Demokratie wagen“ in Erinnerung. Der Evaluationsbericht der Landesregierung wurde dem Landtag im November 2017 vorgelegt.
(Zustimmung bei der CDU)
Zweitens. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Abschaffung des doppelten Quorums für die Annahme eines Gesetzentwurfs durch Volksentscheid oder für die Änderung der Landesverfassung durch Volksentscheid halte ich für rechtlich äußerst bedenklich. Nach dem Gesetzentwurf würde es künftig nur noch auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen. Es wäre zukünftig völlig irrelevant, wie viele Wahlberechtigte sich an einem Volksentscheid über eine Gesetzesänderung oder eine Verfassungsänderung beteiligt haben.
Mit anderen Worten: Wenn sich an einem Volksentscheid zu einer Verfassungsänderung 30 Wahlberechtigte beteiligen und 21 Wahlberechtigte zustimmen, wäre die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt geändert.
(Marco Tullner, CDU: Das ist gegen die Demokratie! - Zurufe von der AfD)
- Herr Abg. Tullner, Sie bringen es auf den Punkt. Das kann nicht richtig sein.
(Zurufe von der AfD)
Ein Volksentscheid sollte nur in eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung münden, wenn dieses Ergebnis hinreichend repräsentativ ist. Dies setzt zwingend voraus, dass sich auch ein signifikanter Anteil der Wahlberechtigten für diese Änderung ausspricht. Es muss also gewährleistet sein, dass es den Initiatoren eines Volksentscheids tatsächlich gelungen ist, eine signifikante Anzahl von Wahlberechtigten im Land hinter sich zu versammeln. Nur in diesem Fall ist gewährleistet, dass die plebiszitäre Beteiligung ein Abbild des bürgerschaftlichen Willens darstellt. - Vielen Dank.