Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Kommunalverfassungsgesetzes greift zentrale Punkte auf. In Vorbereitung auf die nächsten Kommunalwahlen ist es richtig, das Wahlgesetz auf notwendige praktische Änderungen durchzusehen. Diese sollten erörtert und verabschiedet werden, ohne dass dies in die Zeit des Wahlkampfes hineinragt. Wir werden daher einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zustimmen und ihn dort konstruktiv und kritisch begleiten.
Schon heute muss aber ein grundsätzlicher Mangel Ihres Gesetzentwurfes benannt werden: Sie haben vergessen, dass es in Sachsen-Anhalt Jugendliche gibt, deren gutes Recht es ist, an Entscheidungen beteiligt zu werden, gerade auf kommunaler Ebene. Das politische Interesse junger Menschen ist hoch und der Wunsch nach Beteiligung an den eigenen Angelegenheiten ungebrochen. Politische Entscheidungen bilden die Bedürfnisse Jugendlicher jedoch zu selten ab. Die Anliegen der jungen Generation werden in einer zunehmend vergreisenden Gesellschaft kaum gehört und zu wenig berücksichtigt.
Der demografische Wandel formt die Gruppe der Wahlberechtigten einseitig zugunsten älterer Menschen um. Zukunft wird in Sachsen-Anhalt zunehmend ohne echte Beteiligung der jungen Generation gemacht. Wir sehen das an den Versäumnissen der heute lebenden alten Leute in Sachen Klimaschutz oder in der Bildungspolitik.
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gibt uns auf, jede Begrenzung des Wahlalters besonders zu rechtfertigen. Ich kann kein stichhaltiges Argument erkennen, das dafür spricht, junge Menschen von der Wahl fernzuhalten. Jugendliche im Alter von 14 Jahren haben sehr wohl die Möglichkeit,
(Lachen bei der AfD)
ihre politischen Präferenzen im Rahmen des Angebots der Wahl zum Ausdruck zu bringen.
(Oliver Kirchner, AfD: Beim Strafrecht auch, Herr Striegel?)
Wir halten sie strafmündig; sie sind auch entscheidungsmündig.
Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir ab.
(Zuruf von Guido Heuer, CDU)
- Nein, Herr Heuer, das ist nicht unglaublich. Es ist in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit,
(Guido Heuer, CDU: Ach so!)
dass Menschen, die von Herrschaft betroffen sind, an ihr auch beteiligt werden. Das ist vielleicht eine neue Information für Sie. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Junge Menschen haben das Recht mitzuentscheiden und sie sollten es ab dem Alter von 14 Jahren tun.
(Guido Heuer, CDU: Wenn sie 18 sind, sind sie alt, oder was? - Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU - Lachen bei der AfD)
Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir. Er entspringt der Verschwörungserzählung, dass Briefwahlen manipuliert würden. Dieses trumpsche Narrativ, die Wahl sei geklaut worden, ist demokratiefeindlich. Wir werben zudem noch einmal ausdrücklich für eine Verfassungsreform, welche die Herabsenkung des Wahlalters auch für die Landtagswahlen umfasst und das Wahlrecht für Nicht-EU-Einwohnerinnen und Nicht-EU-Einwohner öffnet. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)