Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehe, erlauben Sie mir, kurz auf den Redebeitrag meiner Vorrednerin einzugehen.
Ich glaube, wir alle tun gut daran, die juristische Bewertung von Handlungen den Gerichten zu überlassen und dafür durchaus etwas Zeit in Kauf zu nehmen, bis das, vielleicht auch höchstrichterlich, entschieden ist. Ich kann jedenfalls noch nicht abschätzen, ob die von Ihnen so verharmlosten Aktionen der Letzten Generation straffrei bleiben werden; oftmals sind ja bereits Gerichtsverfahren ausgemacht worden. Deshalb, glaube ich, kann man durchaus, und sollte es auch, versuchen, diese Bereiche getrennt von der Frage des Polizeirechts abzuhandeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, als ich den Gesetzentwurf das erste Mal gelesen habe, musste ich kurz innehalten und hatte überlegt, wo die vier Tage herkommen. Es gab eine Diskussion während der Koalitionsverhandlungen im Jahr 2002 an die habe ich mich in dem Moment erinnert. Als die FDP in den Landtag zurückgekehrt und sofort in die Regierungsverantwortung gekommen war, waren unsere Freunde von der CDU gut vorbereitet und hatten eine ganze Reihe von Forderungen im Bereich der Sicherheitspolitik. Ich dachte mir: Ich muss jetzt einmal genau nachschauen, ob wir das irgendwie mitgetragen haben. - Nein, das haben wir nicht. Denn die vier Tage sind tatsächlich bereits seit Mitte der 1990er-Jahre Bestandteil des SOG in Sachsen-Anhalt.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich daran erinnert, dass wir in den 2000er-Jahren durchaus häufig davon Gebrauch machen mussten: Rechtsrock-Konzerte, Hooligans-Aufmärsche, Fußball - damals gab es in Halle und Magdeburg eine sehr gewaltbereite Szene; viele Fußballfans der Kategorie C waren dabei.
(Hagen Kohl, AfD: Wir nicht!)
Dafür war das ein Instrument, um solche Zusammenstöße zu verhindern. Denn - das ist, glaube ich, auch richtig erwähnt worden - es liegt keine Straftat vor. Es ist die Prognose, dass eine Straftat begangen werden könnte. Deshalb hat es hohe Hürden, dass man gleichwohl eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt.
Deshalb, glaube ich, ist Sachsen-Anhalt im unteren Bereich der Länder. Wir tun gut daran, dass wir dort bleiben.
(Zustimmung bei der FDP und von Marco Tullner, CDU)
Eine Ausweitung auf 14 Tage halte ich absolut nicht für vertretbar.
(Zustimmung bei der FDP und bei der SPD)
Ein allerletzter Satz, Herr Präsident. - Werte Kollegen von der AfD! Der Gesetzentwurf verfolgt eine Änderung des Polizeigesetzes; also ist es ein innenpolitischer Gesetzentwurf. Und den wollen Sie federführend in den Rechtsausschuss überweisen anstatt in den zuständigen Fachausschuss. Sie denken Ihre Initiative nicht zu Ende. Deshalb werden wir den Überweisungsantrag ablehnen.
(Zustimmung bei der FDP - Ulrich Siegmund, AfD: Herr Kosmehl! Seid mal nicht so kleinlich!)