Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT
Wir starten in die Regierungsbefragung und beginnen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Frau Lüddemann, bitte.
Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Bei meiner Frage an die Landesregierung geht es um die Investitionsrichtlinie für Frauenschutzhäuser. Darum haben wir hier im Hohen Hause lange gerungen. Es gab farbenübergreifend einen großen Konsens dahin gehend, dass wir Investitionen in Frauenschutzhäuser ermöglichen wollen. 500 000 € sind dafür reserviert; das finde ich ziemlich positiv.
Was ich nicht so positiv finde, ist, dass die Richtlinie - die erst relativ spät im Jahr kam, aber sei es drum - eine Förderhöchstgrenze von 5 000 € vorsieht. Jeder kann sich jetzt einmal anhand privater Investitionen vergegenwärtigen, was eine Küche, eine Sicherheitstür oder ein Zaun um ein Gebäude herum kosten. 5 000 € sind dafür gar nichts. Wenn ich böswillig wäre, würde ich sagen: Mit dieser Richtlinie kann man eine GMA retten, aber nicht die Sicherheit in Frauenschutzhäusern.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der Linken)
Ich frage die Landesregierung erstens, warum so eine lebensfremde Richtlinie überhaupt erscheint, und wie sie zweitens sicherstellen will, dass das, was der Haushaltsgesetzgeber wollte, nämlich 500 000 € für mehr Sicherheit in Frauenschutzhäusern, realisiert werden soll.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Grimm-Benne wird Ihnen antworten.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrte Frau Lüddemann, Richtlinien im Lande werden dann erlassen, wenn man vorher auch diejenigen, die gefördert werden sollen, angehört hat. Nach meinem Kenntnisstand ist das passiert und daraus ist diese Förderrichtlinie entstanden.
(Zurufe von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Eva von Angern, Die Linke)
- Frau Lüddemann, ich muss Ihre Frage mitnehmen und würde Ihnen das dann schriftlich beantworten. Ich kann Ihnen mündlich nicht schildern, warum man eine solche Entscheidung getroffen hat. Ich bin davon ausgegangen, dass es eng mit den Frauenhäusern abgestimmt wurde.
(Eva von Angern, Die Linke: Nein! - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
- Ja gut, das ist jetzt Ihre Wertung. Ich möchte es gern auch mit der Gleichstellungsbeauftragten besprechen, wie diese Richtlinie bemessen ist.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Gibt es eine Nachfrage, Frau Lüddemann?
Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Danke schön, dass Sie diese ermöglichen, Herr Präsident. - Vielleicht fange ich so an: Nach meiner Kenntnis sind die Frauenhäuser nicht angehört worden. Früher war das tatsächlich Usus. Das scheint jetzt nicht mehr so zu passieren. Aber es liegt, glaube ich, in der Natur der Sache, dass diejenigen, die in der Praxis sind, die im Feld sind, niemals einer Richtlinie mit einer Förderhöchstgrenze von 5 000 € zustimmen würden. Denn das macht jede Investition unmöglich. Und als Investition sollte das ja angelegt sein.
Wenn Frau Ministerin das jetzt mitnimmt, schriftlich beantwortet und sich das vielleicht auch noch einmal lebenspraktisch anschaut, dass das Geld auch abfließen kann, dann wäre das im Sinne der Sache positiv.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Das habe ich ja vorhin schon zugesichert. Ich werde mir das nach Ihrer Anmerkung noch einmal anschauen.