Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Wald, ich bin ein wenig überrascht über Ihre Aussage, dass das Bildungssystem nichts zur sozialen Gerechtigkeit im Land beitragen soll oder kann; denn Bildung ist die Grundlage für Chancengerechtigkeit im Land und
(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
dementsprechend natürlich auch ein Baustein für soziale Gerechtigkeit. Das einfach wegzuwischen, ist, so glaube ich, der komplett falsche Weg.
Wir sprechen über die Schulsozialarbeit, über die auch in der Vergangenheit bereits vielfach diskutiert wurde, und zwar über deren finanzielle Absicherung und Verstetigung. Heute sprechen wir über die rechtliche Klarstellung.
Ich halte diese Debatte - das vorweg - für richtig; denn nur dadurch kann am Ende final geklärt werden, wo die Schulsozialarbeit rechtlich verortet wird und in welchem Maße wer für die Finanzierung zuständig ist; denn auch wir als Koalitionsfraktionen waren über die Aussage des Sozialministeriums im Rahmen der letzten Sitzung des Sozialausschusses überrascht, dass zunächst kein Ausführungsgesetz und damit auch keine Überarbeitung des KJHG kommen wird. Besonders überraschend und ärgerlich ist dies aus meiner Sicht, weil ich die Wahrnehmung hatte, dass die Debatte sehr weit vorangeschritten war und nicht mehr viel gefehlt hat, um einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
Dass die Sozialarbeit wichtige Aufgaben wahrnimmt, ist in diesem Haus zu einem großen Teil unbestritten. Gerade in Brennpunktschulen ist sie eine nicht wegzudenkende Unterstützung, aber - das möchte ich an der Stelle betonen - wir leben in Zeiten von begrenzten Ressourcen, und zwar sowohl finanziell als auch personell. Um die Mittel möglichst effektiv einzusetzen, sollten wir schauen, wo die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter am dringendsten benötigt werden und dann versuchen, sie dort einzusetzen.
Da der Aspekt der Finanzierung immer wieder aufkommt, möchte ich dazu kurz ein paar Sätze sagen. Sehr dynamisch war die Debatte bereits vor zwei Jahren und bereits damals habe ich mir Sorgen gemacht, dass wir mit der Regelung, die gefunden wurde, das Problem nur etwas vor uns hergeschoben haben. Deswegen müssen wir uns darüber unterhalten, wie eine längerfristige Lösung aussehen könnte. Die Beteiligung der Kommunen stellt dabei eine wesentliche Säule dar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendbereich oder in der Kinder- und Jugendarbeit verortet wird, dann ist es eine kommunale Aufgabe und dann dürfen wir die Kommunen nicht aus der Verantwortung nehmen, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Wenn man das nicht möchte, dann muss man sie anderswo verorten.
(Zustimmung bei der FDP)
Klar ist, dass eine rechtliche Verortung - diese Argumentation wird sicherlich von Frau Dr. Pähle kommen - nicht die aktuellen finanziellen Probleme löst. Das ist ein Punkt, über den wir uns gesondert unterhalten müssen. Wir stehen dem offen gegenüber.
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Faktor an den Schulen und hat eine eindeutige Daseinsberechtigung, und zwar gerade, wenn es um das Thema Chancengerechtigkeit geht. Wie bereits angekündigt, werden wir uns der Debatte über das Ausführungsgesetz nicht verschließen und werden deswegen der Ausschussüberweisung zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)