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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2072

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2163

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2372

(Erste Beratung in der 34. Sitzung des Landtages am 26.01.2023)

Berichten wird dazu das Mitglied des Landtages Matthias Büttner, Staßfurt.

(Tobias Rausch, AfD: Ist gerade nicht anwesend!)

- Er ist nicht anwesend. Deswegen übernimmt die Berichterstattung Herr Krull.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Warum wird der überhaupt noch benannt? Das können Sie gleich machen! Das ist einfacher!)

- Herr Krull, bitte.


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Kommunalverfassungsgesetzes in der Drs. 8/2072 wurde nebst dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2163 hier im Plenum in der 34. Sitzung am 26. Januar 2023 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. 

Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen zu verbessern, das geltende Recht an wahlpraktische Bedürfnisse anzupassen und zudem das Wahlverfahren einfacher sowie effizienter zu gestalten. Dazu sollen der Anwendungsbereich der geltenden Regelungen erweitert, bestehende Normen präzisiert bzw. sprachlich und gesetzlich klargestellt werden. Um nur zwei Beispiele zu nennen, sollen das Verfahren zur Feststellung der Parteieigenschaft geändert sowie die Stichtage bei Direktwahlen an die für Vertretungswahlen angeglichen werden.

Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 8/2163 verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Ziel, durch die Änderung der Definition des Bürgers in § 21 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes das Wahlalter bei Kommunalwahlen von 16 auf 14 Jahre herabzusetzen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 17. Sitzung am 2. Februar 2023 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zur nächsten Ausschusssitzung. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens gingen dem Ausschuss Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, der Hochschule Osnabrück, des Kreiswahleiters des Salzlandkreises, des Gemeindewahlleiters der Stadt Halle (Saale), des Kinder- und Jugendrings sowie der Vereine Wahlrecht.de und Mehr Demokratie zu.

Zur nächsten Ausschussberatung in der 19. Sitzung am 9. März 2023 lagen neben den Stellungnahmen auch die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als Synopse in der Vorlage 9 vor. Ferner hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei weitere Änderungsanträge eingereicht, welche im Vorfeld der Sitzung als Vorlage 2 bereitgestellt wurden.

Mit dem ersten Änderungsantrag verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Ziel weitergehender Reformen, um bspw. das Wahlverfahren bei Bürgermeister-, Ortsvorsteher und Landratswahlen mit nur einem Wahlbewerber wie auch das Abwahlverfahren desselben Personenkreises zu ändern oder um hauptamtliche Bürgermeister aus den Kreistagen auszuschließen. Mit dem zweiten Änderungsantrag sollte die Möglichkeit der Verwendung niederdeutscher Ortsnamen auf Ortsschildern im Kommunalverfassungsgesetz verankert werden.

Im Verlauf der ausführlichen Beratung machte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf eine weitere, notwendige Folgeänderung der Verordnungsermächtigung in § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 des Kommunalwahlgesetzes aufmerksam und bat den Ausschuss darum, dies bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung berücksichtigen zu können. 

Nachdem die Meinungen ausgetauscht und die Fragen der Abgeordneten beantwortet worden waren, machte sich der Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes inklusive der zuvor erwähnten Folgeänderung zu eigen und stieg in das Abstimmungsverfahren ein. Dabei fand der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2163 bei 3 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt. Ebenso erhielten die Änderungsanträge in der Vorlage 2 - Änderungsantrag Nr. 1 bei 1 : 10 : 2 und Änderungsantrag Nr. 2 bei 3 : 10 : 0 - keine Mehrheit. 

Abschließend wurde der Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 3 : 3 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2372 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)