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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir in diesem Haus über Digitalisierung im Bereich der Gesundheit oder der Pflege sprechen, dann bleibt manchmal abstrakt, was dies praktisch bedeutet. In manchen Bereichen stellt die Digitalisierung immer noch eine große Herausforderung dar, wie aus der Praxis und auch aus Praxen, z. B. Arztpraxen, immer wieder zu hören ist. Aber Digitalisierung soll Menschen das Leben einfacher machen, Menschen verknüpfen, Kommunikationswege eröffnen, die Zeit effektiver und effizienter nutzen. Genau das strebt dieser Antrag in einem Bereich an.

Die Umsetzung soll mit einfachen Mitteln erfolgen und ist bereits erprobt; denn während der Pandemie wurde aus der Not eine Tugend. Zum Infektionsschutz aller Beteiligten, der pflegebedürftigen Personen, der Angehörigen und der begutachtenden Personen, ist es bis zum 30. Juni 2022 möglich, Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in digitaler Form durchzuführen. Hierbei wird die Einstufung in einen Pflegegrad nach einem vorstrukturierten Telefoninterview und nach einer Beurteilung vorhandener Unterlagen vorgenommen; also das, was eben erwähnt wurde. Es erfolgt die unmittelbare Begutachtung des Gesundheitszustandes; vorhandene Unterlagen werden dabei aber berücksichtigt.

Wenn die antragstellende Person einen Besuch im Wohnumfeld bevorzugt, dann ist dies zu berücksichtigen. Mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie wurde während der Coronabeschränkungen sichergestellt, dass es keine Unterbrechungen der Leistungen der Pflegeversicherung gab. Es wurde eben auch das stark beanspruchte Personal entlastet.

Die coronabedingte Ausnahmeregelung zur Pflegebegutachtung, ist bis Ende Juni 2022 befristet. Sie hat sich, trotz einiger Bedenken im Vorfeld, mit denen man sich natürlich auseinandergesetzt hat   auch ich bin dabei durch einen Prozess gegangen, um mich damit vertraut zu machen  , bewährt. Die Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes hat keine Unterschiede in der Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung, ob diese digital oder vor Ort durchgeführt wurde, festgestellt. Ich denke, das ist sehr relevant.

Daher plädieren wir für eine Prüfung zur Fortführung der digitalen und alternativen Begutachtungsformen unabhängig von der Pandemiesituation. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)