Tagesordnungspunkt 11
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheits-stärkungsgesetz
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5318
Einbringen wird den Gesetzentwurf die Ministerin Frau Grimm-Benne. - Frau Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen veröffent-licht.
Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dazu ge-hören bspw. Produkte wie Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Book-Lesegeräte sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen und andere Dienstleistungen.
Das Gesetz tritt vollständig ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Die Länder sind übereingekommen, die aus dem Gesetz abzuleitenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Barrierefreiheit innerhalb eines Länderverbundes zu erfüllen.
Der vorliegende Entwurf eines Zustimmungsgesetzes dient der Ratifizierung des von allen Regie-rungschefinnen und chefs unterzeichneten Staatsvertrages. Dazu hat das Kabinett mit Beschluss vom 13. August 2024 diesem Staatsvertrag zugestimmt. Zwischen dem 25. Oktober 2024 und dem 5. März 2025 wurde der Staatsvertrag von allen Bundesländern unterzeichnet.
Sobald alle Ratifikationsurkunden der Länder vorliegen, tritt der Staatsvertrag in Kraft. Der Inhalt die-ses Staatsvertrages ist die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die die Marktüberwa-chung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vollzieht. Diese neue gemeinsame Länderstelle wird den Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienst-leistungen“ tragen und - dies freut mich außerordentlich - ihren Sitz in Sachsen-Anhalt, nämlich in der Landeshauptstadt Magdeburg, haben.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für die weitere Beratung über den Gesetzentwurf wäre ich für die Weiterleitung in den federführend zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales dankbar. Damit würden wir auch der Aufforderung des Abg. Herrn Czekalla heute Morgen gegenüber der Digi-talisierungsministerin nachkommen.
Wir behandeln in der ASMK, also in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, federführend für alle Bereiche, die Digitalisierung haben, die Barrierefreiheit. Aber es wäre sicherlich wichtig, den Aus-tausch auch mit dem Ausschuss für Infrastruktur und Digitales zu haben, damit wir Kenntnis von die-ser gemeinsamen Länderbehörde haben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.