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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die schon in der Vergangenheit beschlossene Herauslösung der Investitionsbank aus der NordLB weiter betrieben. Die Herauslösung ist eine Konsequenz - die Vorredner haben es schon erwähnt - aus der NordLB-Krise, die uns im Jahr 2019 zu einer großen und vor allem teuren Rettungsaktion zwang.

Seitdem ist klar, wir müssen die beiden Institute entflechten. Wir müssen unsere Investitionsbank auf eigene Beine stellen, um sie unabhängig von der Entwicklung der NordLB zu machen und dauerhaft für ihre eigenen Aufgaben zu bewahren. Die Weichen sind entsprechend gestellt. Mit dem Gesetz wird der Weg weiter beschritten. Das ist sinnvoll.

In der konkreten Umsetzung gibt es noch ein paar Punkte, bei denen ich im Einzelnen noch Gesprächs- bzw. Änderungsbedarf in den Ausschussberatungen sehe.

Zunächst ist die Auflistung der Aufgabenbereiche in § 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes zu nennen. In diesem Zusammenhang muss der Blick natürlich darauf gerichtet werden, ob die aktuell „heißen Eisen“ dabei sind. Unternehmensgründungen z. B. sind erfreulicherweise erwähnt. Das in der Diskussion auftretende gängige Probleme im Alltag der Unternehmensnachfolge taucht jedoch nicht auf. Das könnte man tatsächlich ergänzen.

Auch die hoch aktuelle Aufgabe der Integration ist nicht ausdrücklich erwähnt. Wenn wir dem Fachkräftemangel wirksam begegnen wollen, ist eine schnelle und gute Integration von Menschen, die von anderen Orten zu uns gekommen sind, unabdingbar, für die Gesamtgesellschaft ohnehin. So ein gewichtiger Punkt hätte es verdient, als Aufgabe aufgenommen zu werden. Mir ist klar, juristisch kann man das unter Qualifikation subsumieren. Trotzdem, meine ich, ist das ein Punkt, der aufgenommen werden könnte.

Außerdem gibt es in § 14 Abs. 1 Satz 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes eine Konstruktion des Verwaltungsrates, die mir etwas Rätsel aufgibt. Der Verwaltungsrat erlässt die Satzung; wer im Verwaltungsrat sitzt, ergibt sich aus der Satzung. Dieser Zirkelschluss ist nur zu Beginn aufgelöst. Die Landesregierung gibt natürlich den ersten Impuls. Danach ist das Ganze freitragend. - Warum?

Schaut man in die Gesetzesbegründung, wird es schlicht mit der Schlankheit des Gesetzes begründet. Eine Lehre aus den Bankenkrisen, auch den Skandalen in der Landespolitik in der Vergangenheit - wir hatten auch schon einen Untersuchungsausschuss, der sich mit der IB befassen musste - ist Transparenz.

Wir sollten die ganz grundlegenden Dinge - dazu gehört eben auch die Konstruktion des Verwaltungsrates, der die Vorstände bestimmt und insofern einen ganz maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik hat - nicht einem dritten Gremium überlassen.

Gestern hat, glaube ich, Herr Kosmehl von der FDP gesagt, dass der parlamentarische Raum eine besondere Bedeutung hat und dass wir die Aufgaben wahrnehmen müssen, die uns zustehen. Genau das meine ich auch; wir dürfen das nicht einfach einem dritten Gremium überlassen.

Diese Frage sollte geregelt werden. Wir müssen schauen, wie wir das im Ausschuss machen. Vielleicht stellen wir einen Änderungsantrag. Möglicherweise ergibt sich dazu noch die eine oder andere Diskussion.

Auch ich bitte um Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Finanzen. - Danke schön.