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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE):

So ist das. Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Angelegenheit hatte ich nach der letzten Debatte im Hohen Haus Gelegenheit, in die Akten Einsicht zu nehmen. Das war ausgesprochen erhellend.

Beantragt hatte ich die Einsicht, weil ich verstehen wollte, wie man die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts errechnet hat. Nach § 10 Abs. 5 unseres Denkmalschutzgesetzes wäre das bei einem Abriss aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Das ist aber nur schwierig darzulegen, da man sich unterlassene Erhaltungsmaßnahmen nicht anrechnen lassen darf. Das ist schwierig.

Um es kurz zu machen: Man hat es nicht geprüft. Der Abriss erfolgt nämlich nicht aus wirtschaftlichen Gründen   der Minister hat es gerade noch einmal ausgeführt  , obwohl das hier das ständige Argument war. Erinnern Sie sich einmal zurück an die Debatte, die wir geführt haben: 6 Millionen € und was das pro Quadratmeter kostet und so. Vielmehr   man staune   sind es tatsächlich noch immer die Gründe des Hochwasserschutzes, die zu einem Abriss berechtigen sollen. Nach dem Hochwasser im Jahr 2013 war die Verlagerung von Polizeidienststellen in die Polizeiinspektion tatsächlich vorgesehen. Erste Planungen erfolgten. Haus 5 sollte aus Platzgründen weg; das hat der Minister dargestellt.

Die Denkmalschutzbehörde genehmigte im Jahr 2014 zähneknirschend   sie schreibt: sehr ärgerlich, weil guter Zustand des Gebäudes   den Abriss. Zwei Monate später warf die Landesregierung die Planungen völlig um. Haus 5 galt ab dem Zeitpunkt als zu erhalten und wurde zu einem Betrag in Höhe von 180 000 € beplant. So viel Geld hatte man in die Planung hineingesteckt. Bis hin zu der Aufstellung der Möbel war alles offenkundig. Zu dem Zeitpunkt war Hochwasserschutz also kein Thema mehr. Denn das Gebäude konnte trotzdem stehen bleiben; das muss man sich klarmachen.

Im Jahr 2016 erfolgte dann die erneute Kehrtwende. Falls man sich fragt, warum Planungen der öffentlichen Hand eigentlich so teuer sind: In der Akte konnte ich sehen, wie das passiert. In dem Schreiben vom 12. Mai 2017   ich habe es vorhin zitiert   wird deutlich, dass die Planung mit der Begründung der Wirtschaftlichkeit erneut geändert wurde. Es ging wieder um den Abriss. Als offizieller Grund bleibt   zwinker, zwinker   der Hochwasserschutz.

Seit der Planungsänderung im Jahr 2014 wissen alle, dass die Berufung auf Hochwasserschutz schlicht falsch ist. Trotzdem wird sie rechtlich bis heute genutzt, erst jüngst in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage. Die Landesregierung handelt hierbei bedauerlicherweise   ich bleibe bei meiner Auffassung   rechtswidrig. Es wird ganz bewusst gegen die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes verstoßen. Ich halte das für einen unhaltbaren Zustand.

Man kann diese Änderung selbstredend vornehmen. Man kann vom öffentlichen Interesse hin zu Wirtschaftlichkeit wechseln. Man muss dann aber natürlich die Regeln der Wirtschaftlichkeit einhalten.

(Zustimmung bei der AfD)

Das sind die Darlegungen. Das macht Ihr gar nicht. Nun könnte man sagen: Meister, nerv nicht, das Gebäude wird wirtschaftlich schon unzumutbar sein. In der Akte befand sich jedoch auch eine vom Land veranlasste detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vom 5. Oktober 2016. Sie untersuchte vier Varianten: vom sofortigen Abriss bis hin zur sofortigen Sanierung. Der Gutachter kam zu dem Schluss, am wirtschaftlichsten wäre der Erhalt. Am wirtschaftlichsten wäre der Erhalt. Das steht so in der Akte.

(Zustimmung bei der AfD - Guido Heuer, CDU: Am wirtschaftlichsten wäre die PD an einem anderen Standort gewesen!)

- Ja. - Er schlug zunächst Sicherungsmaßnahmen und die Vorhaltung als Raumreserve und später eine bedarfsgerechte Sanierung vor. Wie will man bei einer solchen Aktenlage und in Anbetracht dessen, was ein Gutachter schreibt, dann noch sagen, das ist wirtschaftlich unzumutbar? Das geht natürlich nicht.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Dementsprechend bleibt die Landesregierung bei der Auffassung, es geht um Hochwasserschutz. Das ist wirklich Unsinn. Hochwasserschutz hat damit nichts zu tun.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Was hier gemacht wird, ist rechtlich nicht okay. Ich lege das dementsprechend dar. Das ist meine Aufgabe.

Wir werden die Beschussempfehlung ablehnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)