Tagesordnungspunkt 16
Zweite Beratung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1231
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/1969
(Erste Beratung in der 22. Sitzung des Landtages am 21.06.2022)
Dazu wird dem Landtag der Abg. Herr Büttner, Staßfurt, berichten. - Herr Büttner, bitte.
Matthias Büttner (Staßfurt) (Berichterstatter):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Hohen Haus in der 22. Sitzung am 21. Juni 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist unter anderem der Wegfall der Befristung zum Einsatz von Fußfesseln zur Abwehr terroristischer Straftaten, die Ausrüstung der Landespolizei mit Bodycams sowie ein Modellprojekt zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrollen.
Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 12. Sitzung am 7. Juli 2022 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung einer mündlichen Anhörung.
Der Einladung zur Anhörung im Rahmen der 13. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 22. September 2022 folgten die Polizeigewerkschaften, die Humanistische Union, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, ein Professor der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein. Nach Abschluss der Anhörung verständigte sich der Ausschuss darauf, in seiner nächsten Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten.
Zur 14. Sitzung des Ausschusses für Inneres am 20. Oktober 2022 lagen das Protokoll der Anhörung, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen machte sich der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des GBD zu eigen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlichte ihre Skepsis gegenüber der Einführung der Bodycam. Da die Koalitionsfraktionen jedoch an dieser festhielten, war es Ziel des Änderungsantrages sicherzustellen, dass die Einführung dieses Instruments bürgerrechtlich „sauber erfolge“, so die Begründung der Antragsteller im Ausschuss für Inneres und Sport. Demnach solle der Einsatz von Bodycams für die Betroffenen transparent erfolgen und die Aufnahmen den Betroffenen für eine anschließende Überprüfung der polizeilichen Maßnahme zugänglich gemacht werden. Bei der Abstimmung fand der Änderungsantrag bei 1 : 10 : 2 Stimmen keine Mehrheit und wurde somit abgelehnt.
Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und fand mit 7 : 3 : 3 Stimmen eine Mehrheit als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Die abschließende Beratung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag wurde für die Sitzung am 1. Dezember 2022 in Aussicht genommen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 25. Sitzung am 24. November 2022 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Nach kurzer Beratung zu den zu erwartenden Kosten schloss er sich dieser mit 6 : 3 : 3 Stimmen an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 mit dem Gesetzentwurf und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurde die Ihnen in der Drs. 8/1969 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der AfD und von Olaf Feuerborn, CDU)