Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sein Mitglied Frau Gensecke gebeten, den erbetenden Bericht abzugeben. - Frau Gensecke, bitte.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der 50. Sitzung am 13. Oktober 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bildung beteiligt.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion ein Bekenntnis zur Schulsozialarbeit als wichtiges Unterstützungsangebot für Schüler, Lehrkräfte und Eltern sowie die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Umsetzung und Verstetigung bzw. zum Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen. Weiterhin sollen Regelungen zur finanziellen Absicherung der Schulsozialarbeit etabliert werden, insbesondere durch die Bereitstellung auskömmlicher Mittel im Landeshaushalt 2024.
In der 30. Sitzung des Sozialausschusses am 1. November 2023 wurde die Beratung des Antrages zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. In der darauffolgenden Sitzung am 22. November 2023 wurde von den Koalitionsfraktionen das Vorlegen eines Beschlussvorschlages für die Sitzung am 1. Februar 2023 in Aussicht gestellt. Auf Nachfrage der Fraktion Die Linke wurde außerdem signalisiert, dass die Durchführung einer Anhörung nicht vorgesehen sei.
Der Sozialausschuss befasste sich in der 34. Sitzung am 1. Februar 2024 erneut mit dem Antrag. In diese Beratung wurden auch zwei Petitionen zum Thema Schulsozialarbeit sowie die dazugehörigen Stellungnahmen des Ministeriums für Bildung einbezogen, die dem Sozialausschuss sowie dem Bildungsausschuss am 11. September 2023 vom Petitionsausschuss zugeleitet worden waren.
Mit der Petition 8-P/00123 - Schulsozialarbeit als Pflichtaufgabe - sollte darauf hingewirkt werden, dass die Schulsozialarbeit im Land auf 400 Stellen ausgebaut sowie vollständig vom Land finanziert werden soll. Weiterhin sollte diese als Pflichtaufgabe im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert und somit der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung zugeordnet werden.
Mit der Petition 8-B/00069 - Schulsozialarbeit langfristig sichern - wurde eine vollständige Übernahme der Kofinanzierung in Höhe von 20 % des ESF-Plus-Programms „Schulerfolg sichern“ vom Land gefordert. Weiterhin sollte die von der Stadtverwaltung Halle (Saale) erarbeitete indikatorgestützte Prioritätensetzung hinsichtlich des Bedarfs an Schulsozialarbeit landesseitig unterstützt werden.
(Unruhe)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Gensecke, einen Augenblick bitte. - Ich bitte darum, dass wir in den letzten paar Minuten eine gewisse Ruhe halten, die ein Arbeiten und einen Vortrag ermöglichen. - Bitte.
(Zustimmung von Juliane Kleemann, SPD)
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Koalitionsfraktionen führten aus, dass mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2024 der Landtag die haushaltsrechtliche Einwilligung für die nahtlose Fortführung des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ erteilt hat. Des Weiteren sei im Rahmen des Beschlusses über den Haushalt für das Jahr 2024 eine Lösung zur längerfristigen Finanzierung der Schulsozialarbeit gefunden worden, wonach die Kommunen neben Mitteln des Programms „Schulerfolg sichern“ in Höhe von 80 % weiterhin 10 % aus Landesmitteln erhalten sollten und damit künftig lediglich einen Eigenanteil von 10 % für die Finanzierung aufbringen müssten.
Es wurde außerdem die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur weiteren Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in Aussicht gestellt. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen verständigte sich der Ausschuss darauf, dem Petitionsausschuss mitzuteilen, dass vor diesem Hintergrund das Anliegen der Petenten erledigt sei und der Antrag erneut aufgerufen werden solle, sobald sich die Koalitionsfraktionen zu noch bestehendem Beratungsbedarf bezüglich der angestrebten Gesetzesinitiative verständigt hätten. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Gensecke. - Das gibt mir die Gelegenheit, meine Eingangsworte zu korrigieren. Ich habe von einer Überweisung am 29. Juni 2023 gesprochen. Das wäre noch länger her gewesen. Die Überweisung ist aber tatsächlich in der 50. Sitzung am 13. Oktober 2023 erfolgt, sodass der Beratungszeitraum im Sozialausschuss nicht ganz so lang war, wie es soeben von mir insinuiert wurde.
Jetzt kämen wir zur Landesregierung, die aber einen Redeverzicht angekündigt hat. Damit treten wir in die verabredete Dreiminutendebatte ein. Die CDU-Fraktion hat ebenfalls einen Redeverzicht erklärt, genauso wie die SPD-Fraktion. Die AfD-Fraktion verzichtet auch. Dann ist jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. - Nein, die möchte auch verzichten. Die FDP, Herr Pott? - Verzichtet. Dann kommen wir jetzt noch einmal zur Fraktion Die Linke, die damit noch einmal ans Rednerpult könnte. - Sie verzichtet auch.
Der Bericht von Frau Gensecke wurde für den Ausschuss, äh,
(Zuruf)
- erbracht. Ja, es wird langsam Zeit, die Sitzung zu beenden. Beschlüsse werden nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt 33 ist damit beendet.