Tagesordnungspunkt 2
Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT
Es beginnt für die CDU-Fraktion Herr Krull. - Bitte.
Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Wir erleben gerade draußen auf dem Magdeburger Domplatz eine große Demonstration von Trägern der Eingliederungshilfe. Viele Kolleginnen und Kollegen des Landtags haben nicht nur E-Mails bekommen, Anrufe und Gesprächswünsche, sondern es wurden auch viele andere Rücksprachemöglichkeiten genutzt, um uns auf die aktuelle Situation der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt aufmerksam zu machen. Deswegen möchte ich an die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, folgende Fragen stellen:
Zum einen: Wie wird sichergestellt, dass Träger der Eingliederungshilfe auch ab dem 1. Januar 2025 diejenigen Personalkosten erstattet bekommen, die sie tarifgebunden zu zahlen haben? Denn eine Zwischenfinanzierung ist für viele Trägern an der Stelle nicht möglich, bevor nicht entsprechende neue Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können.
Zum anderen: Es gibt einen Vorschlag für die Veränderung der Personalschlüssel. Gibt es hierzu bereits eine Auswirkungsanalyse, welche Auswirkungen es auf die Trägerlandschaft und auf die Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnformen und der Werkstätten hätte?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Für die Landesregierung spricht Frau Grimm-Benne. - Bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herr Krull, zu der Frage 1, wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Träger ab dem 1. Januar 2025 die entstehenden Personalkosten erstattet bekommen, möchte ich vorab ein paar Punkte sagen.
Der neue Landesrahmenvertrag zielt auf eine stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt. Wir wollen bei der Eingliederungshilfe von einem einrichtungsbezogenen Denken abrücken und den Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt stellen. Dazu verhandeln wir gerade intensiv in der GK 131, so auch in dieser Woche.
Unser Ziel ist es weiterhin, hierzu in kurzer Frist zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis zu kommen. Sollte es bis zum Jahresende zu keinem Verhandlungsergebnis kommen, wird die Landesregierung die notwendigen Regelungen per Rechtsverordnung erlassen. Auch dann das haben wir immer gesagt werden wir weiter verhandeln. Unser Ziel ist eine Einigung.
Unabhängig davon gilt: Alle derzeit geltenden Leistungsvereinbarungen sind unbefristet und ungekündigt. Sie bleiben auch über den 1. Januar 2025 die Grundlage der Leistungserbringung, bis es mit den jeweiligen Leistungserbringern neue Vereinbarungen gibt.
Unser Ziel bleibt es aber, möglichst schnell auf das neue System modularisierter sowie stärker personenzentrierter Leistungen umzusteigen und auf dieser Basis neue Vereinbarungen mit den Leistungserbringern zu schließen.
Diese Umstellung wird durch eine Übergangsregelung unterstützt werden, die für alle Seiten einen leistbaren Übergang ermöglicht. Auch dazu befinden wir uns in Verhandlungen. Es ist im Übrigen vom Bundesgesetzgeber vorgeschrieben, dass wir in Verhandlungen gehen.
Es sind vertrauliche Verhandlungen, die in ein Ergebnis münden, mit dem wir uns dann politisch auseinandersetzen können, ob es passt oder nicht. Aber es ist, ähnlich wie bei Tarifverhandlungen, vorgesehen, dass der Staat mit den Leistungserbringern auf Augenhöhe so verhandelt, dass tatsächlich neue Vereinbarungen einvernehmlich entstehen können.
Zu der Frage 2: Welche Auswirkungen hätten die von der Verwaltung vorgeschlagen Änderungen bei den Personalschlüsseln auf die Arbeit der Träger? - Wie bereits ausgeführt, wollen wir die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung zu einer stärker personenzentrierten Förderung weiterentwickeln. Dazu verhandeln wir bereits seit Juli 2024 in der GK 131 über die Modularisierung von personenzentrierten Leistungen. Wir sind uns dort mit den Leistungserbringern in vielen Punkten weitgehend einig.
Die nun in der Verhandlung vorgeschlagenen Personalrichtwerte werden auf das neue System der modularisierten, personenzentrierten Leistungen ausgerichtet. Damit sind flexiblere Formen des Personalmanagements bei Trägern der Eingliederungshilfe möglich und erforderlich. Dies wurde mit der Kündigung der Rahmenvereinbarung auch beabsichtigt und bereits mehrfach angekündigt.
Ein unmittelbarer Vergleich mit den bisher bekannten Personalschlüsseln ist damit nicht sinnvoll und ist allein nicht aussagekräftig. Nach der Vorstellung eines ersten Entwurfs am 24. September 2024 und mit der Bitte der Leistungserbringer, diesen innerhalb der Verbände zu diskutieren, haben die Leistungserbringer um mehrere Wochen Zeit gebeten. Die Frist läuft erst in der kommenden Woche ab.
Wir werden uns hierzu in der kommenden Woche mit den Verbänden intensiv austauschen. In dieser Woche ging es z. B. um die integrativen Kitas und um den Rahmenvertragstext. Sie haben das entnehme ich auch der Demonstration die Fragestellung: Welchen Zeitplan gibt es zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrags? - Das haben wir jedenfalls den Pressemitteilungen der Leistungserbringer entnommen.
Den Landesrahmenvertrag werden wir zügig weiterverhandeln. Wir sind mitten in den Verhandlungen. Wie den zuvor dargelegten Antworten zu entnehmen ist, ist eine Unterbrechung der Verhandlungen weder beabsichtigt noch gewünscht. Vielmehr sollen Einigungen genutzt und die Verhandlungen befördert werden.
Die Terminierung der Vertragsverhandlungen soll in der bestehenden Dichte aktuell wöchentlich fortgesetzt werden. Es gibt im Augenblick Pressemitteilungen dazu, dass wir diese Vertragsverhandlungen nicht, wie versprochen, in der bestehenden Dichte durchgeführt haben. Wir beraten im Augenblick immer wöchentlich. Es war in den Sommerferien die Bitte, auch von den Leistungserbringern, aufgekommen, die Verhandlungsdichte wegen der Urlaubszeit kurzfristig auf einen 14-tägigen Rhythmus umzustellen. Im Augenblick verhandeln wir wieder wöchentlich und das bereits seit geraumer Zeit, nach den Sommerferien. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantwortet habe.
(Zustimmung bei der SPD)
Tobias Krull (CDU):
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. - Ich habe noch eine konkrete Nachfrage. Sie haben beschrieben, solange keine neuen Verträge abgeschlossen worden sind, gelten die alten Verträge entsprechend weiter.
Wir stehen als Land gemäß Koalitionsvertrag dafür ein, Tarifabschlüsse zu fördern. Es besteht Tarifbindung im Land Sachsen-Anhalt. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus Ihrer Sicht, dass möglichst auch die Tarifabschlüsse, die ab dem 1. Januar 2025 ihre Wirkung entfalten, ggf. dann über eine Zusatzzahlung abgeleistet werden?
Denn gerade dieses Delta zwischen dem, was auf Grundlage der alten Verträge gezahlt wird und dem, was die Beschäftigten nach den neuen Tarifverträgen bekommen, müssten die Träger zwischenfinanzieren. Das ist eine große Herausforderung; vielleicht nicht für die ganz großen Träger. Aber wenn sie eine kleine Einrichtung haben, vielleicht mit 130 oder 140 Plätzen, dann können diese Beträge für die Träger existenzgefährdend sein. Es muss dabei doch das gemeinsame Bestreben sein, dass die Träger in ihrer Existenz gesichert werden. Denn die Plätze brauchen wir zur Betreuung der Menschen.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Das ist sicherlich richtig. Das habe ich in meiner Antwort damit umschrieben, dass es Übergangsregelungen geben wird. Es ist so, dass nicht nur Tarifverträge verhandelt worden sind, die ab dem 1. Januar 2025 greifen, sondern auch solche, die im Jahr 2024 gegriffen haben und die bereits in Leistungsvereinbarungen gemündet sind.
Wir lassen hierbei keinen Träger illiquide werden. Wir werden Übergangsregelungen schaffen, sodass tatsächlich jeder nach dieser Umstellung wirtschaften kann und sich insbesondere für die Menschen mit Behinderungen keine Änderungen ergeben.