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Plenarsitzung

Transkript

Eva von Angern (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, es ist die vierte Wahlperiode, in der wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Es wundert mich insofern auch nicht, dass die FDP diesen Antrag eingebracht hat, weil ich meine, es war die vorvorletzte Wahlperiode, in der wir schon einmal darüber gesprochen haben.

Ich sage es gleich vorweg: Es ist ein guter Schritt, dass wir uns jetzt dazu durchringen werden, einen solchen Opferhilfefonds für Sachsen-Anhalt für Opfer von Kriminalität zu schaffen. Ich sage es ganz bewusst in diesem weitesten Sinne, weil ich bei allen Rednerinnen und Rednern heute gehört habe, dass sehr wohl noch Diskussionsspielraum besteht, wer unter diese Richtlinie fallen wird. Es ist auch nicht regulär üblich, dass wir in einem Ausschuss die Landesregierung ein Stück weit dahin gehend beraten, was in dieser Richtlinie stehen soll. Es ist gut und richtig, dass wir das so machen, weil der kleinste gemeinsame Nenner meist nicht der beste ist, den man findet. Ich sehe noch erhebliche Lücken neben denen, die Herr Erben vorgetragen hat, die wir unbedingt ausfüllen müssen. Insofern sehe ich das alles als ersten Schritt.

Meine Fraktion hatte den Zug vor zwei Jahren noch einmal auf das Gleis gestellt und versucht, das Thema aufzugreifen. Wir hatten ein Stück weit die Hoffnung, da es damals im Koalitionsvertrag geregelt war, dass es vielleicht eine Chance hätte, das Licht der Welt zu erblicken. Auch wir haben damals gefordert, dass es vor allem für die Fälle unbürokratische Leistungen geben muss, die nicht nach dem Opferentschädigungsgesetz Ansprüche erheben können. Wir haben damals gesagt, eine Refinanzierungsquelle sehen wir in den Geldleistungen, die nach § 153a der Strafprozessordnung geleistet werden.

Ich finde, dass wir darüber auch wieder im Rechtsausschuss reden sollten. Es ist eine sehr kleinteilige, sehr für engagierte Juristen geeignete Debatte, aber sie gehört aus meiner Sicht in den Rechtsausschuss. Vielleicht hilft das sogar der Justizministerin, die Frage zu beantworten, wie zukünftig die Verwaltung dieses Opferhilfefonds realisiert werden soll, weil das ganz ohne Personal nicht funktioniert.

Das will ich auch sagen: Wir bedanken uns alle beim Weißen Ring, wir bedanken uns alle beim Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt in Sachsen-Anhalt, aber da ist vor allem sehr viel ehrenamtliches Engagement dahinter, und ich finde, das wird den Opfern in Sachsen-Anhalt absolut nicht gerecht, nicht ihrer Situation gerecht. Wir alle kennen den Vorwurf, dass bei Straftaten, vor allen Dingen bei Kapitalstraftaten, die ein besonderes öffentliches Interesse hervorrufen, vermeintlich vor allem die Täter im Vordergrund stehen. Das tun sie vermeintlich auch, weil sie im Strafverfahren der Mittelpunkt sind. Aber das wird den Opfern nicht gerecht. Nicht dass ich die Opfer hauptsächlich in das Strafverfahren hineinführen will, aber wir müssen dort einmal mehr etwas tun, weil das auch etwas mit Vertrauen in den Rechtsstaat zu tun hat. Da haben wir alle einen erheblichen Nachholbedarf, und für meine Fraktion kann ich sagen, auch den Wunsch, dass ein anderes Umgehen mit den Opfern vollzogen wird.

Insofern werden wir uns heute bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Das sage ich Ihnen auch gleich, weil das für uns nur ein Puzzlestein ist. Wir müssen noch über mehr Dinge reden. Die Opferbeauftragte ist angesprochen worden. Wir haben sie, das ist gut, das ist richtig. Aber sie ist auch nur ehrenamtlich aktiv. Wir haben keine hauptamtliche Opferbeauftragte, die es bundesweit in anderen Ländern schon gibt und bei der es auch Sinn macht, dass es sie gibt. Wir haben sie in Sachsen-Anhalt nur beschränkt auf ein Themenfeld, von dem klar ist, es ist nicht ausreichend; denn auch hier werden wir über mehr Straftaten reden, die unter diesen Opferhilfefonds fallen.

Ich sage ganz klar: Wir sehen noch Punkte, über die diskutiert werden muss, und in dem Zusammenhang   auch wenn das möglicherweise eher ein Thema des Wissenschaftsausschusses ist, aber die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses kennen das schon   müssen wir über die Opferschutzambulanzen reden. Die werden nie gewinnbringend arbeiten. Sie leisten aber für Opfer, die gerichtstaugliche Beweise brauchen, eine sehr wertvolle Arbeit: Es muss weiterhin möglich sein, dass sie erhalten bleiben, dass sie die Untersuchungen und die Dokumentation kostenfrei vornehmen, die die Opfer in den Gerichtsverfahren dringend brauchen bzw. die die Staatsanwaltschaften und die Gerichte verwenden können.

Insofern: Lassen Sie uns die Diskussion im Rechtsausschuss führen. Ich hätte daher angeregt, den Antrag zu überweisen, weil ich ihn noch nicht für abstimmungsreif erachte. Ich sehe, dass der Wille dazu nicht da ist, gehe aber fest davon aus, dass es eine intensive Diskussion dazu im Rechtsausschuss geben wird, und das ist auch gut so. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)