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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Henke (DIE LINKE): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs darf ich betonen, dass ich den bewertenden Aussagen des Kollegen Dr. Schmidt zu den Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes ausdrücklich zustimme. 

Mit dem nun erwarteten und angestrebten Beschluss zur Entlastung der Landesregierung endet für uns als Haushaltsgesetzgeber die parlamentarische Befassung mit dem in Rede stehenden Haushalt 2019. Dazu hat uns Minister Richter mit der Jahresrechnung sozusagen einen finanzwirtschaftlichen Rechenschaftsbericht vorgelegt und beantragt damit auch die Entlastung der Landesregierung.

Im Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung durch den Landesrechnungshof wurde dem Landtag ein sehr umfassender Bericht in zwei Teilen nebst Sonderbericht zur Lage der Kommunalfinanzen an die Hand gegeben. In den Berichten - das hörten wir auch schon - findet sich eine Fülle an Informationen und kritischen Anmerkungen zur weiteren Verwendung durch uns Abgeordnete, die teils Gegenstand ausführlicher Befassungen im Unterausschuss Rechnungsprüfung waren. 

Mit beigefügten Stellungnahmen, in der Regel erstellt durch die Landesregierung, war es Sache des Ausschusses, den Beschlussempfehlungen des Landesrechnungshofes zu folgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzufordern. Etwa 340 Seiten Berichterstattung und Berichtsmaterial des Landesrechnungshofes sowie noch einmal mehr als 90 Seiten Berichterstattung des zuständigen Ausschusses sollten eigentlich ausreichen, im Ansatz eine politische Bewertung aus der Sicht der Fraktionen vorzunehmen. Hingegen sich dazu in einer Redezeit von drei Minuten zu positionieren, ist mehr als ambitioniert und kann demzufolge auch nur oberflächlich und pauschalisierend sein. 

Nun bot das Haushaltsjahr 2019 mit Blick auf die krisenhaften Bedingungen der Folgejahre bis heute nahezu komfortable Spielräume. 

Aber: Ob Krise oder nicht, der verantwortungsbewusste und der Landeshaushaltsordnung entsprechende und vorschriftskonforme Umgang mit öffentlichem Geld, dem Geld der Steuerzahlenden, ist und bleibt oberste Sorgfaltspflicht, heute um so mehr angesichts der enormen finanziellen Belastungen, die nicht nur auf den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen drücken, sondern, was viel schwerer wiegt, Menschen und Unternehmen in existenzielle Nöte drängen.

Haben wir bis 2019 mit Blick auf die Kommunalfinanzen noch von einer Konsolidierungspartnerschaft gesprochen, sind heute ganz andere Partnerschaften gefragt, um derzeitige Krisen zu bewältigen, die Fragen der Sicherheit der Energieversorgung, der empfindlichen sozialen Auswirkungen und nicht zuletzt die Hilfe für eine permanent ansteigende Zahl von vor Kriegen flüchtenden Menschen berühren. Dabei sind die Städte und Gemeinden unseres Landes das Element staatlichen Handelns, das sich sehr nah und unmittelbar an den Lebenswelten unserer Menschen orientiert.

Deshalb betone ich auch in Anlehnung an das abschließende Fazit des Landesrechnungshofes zu den kommunalen Finanzen: So korrekt wie das Drängen auf aktuelle Jahresabschlüsse ist, so falsch ist es, drängende Fragen der Finanzzuweisungen an die Kommunen erst als letztes Mittel in Betracht zu ziehen. Mit meiner abschließenden Bemerkung, dass sich meine Fraktion nicht gegen den Antrag des Ministers zur Entlastung stellt, darf ich an dieser Stelle dankend enden.

(Zustimmung bei der LINKEN)