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Plenarsitzung

Transkript

Wulf Gallert (Die Linke): 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich haben wir es beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das auf der Bundesebene verabschiedet worden ist, im Wesentlichen mit einem Ausführungsgesetz auf der Landesebene zu tun. Darauf sind unter anderem Herr Hövelmann und auch der Minister schon eingegangen. 

Das Problem, das man auf der einen Seite im Bereich der Bürokratie hat, will ich einmal auf der anderen Seite anfassen. Auch in der Gesetzesbegründung und den Texten dazu, vor allen Dingen beim IAB, steht   wir haben folgendes Problem  , dass man bei Studienabschlüssen eine relativ gute Vergleichbarkeit haben kann und, wenn es innerhalb von Europa ist, sowieso. Dort haben wir den Bologna-Prozess, aber wir haben natürlich auch Menschen aus Drittstaaten, die mit Studienabschlüssen zu uns kommen. Die kann man relativ gut vergleichen. Dabei gibt es auch eine Menge Probleme, aber das ist eine geübte Praxis. 

Schwieriger wird es im Bereich der Berufsausbildung. Dort ist es tatsächlich so, dass wir aufgrund der dualen Berufsausbildung hier in der Bundesrepublik Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal haben. So etwas gibt es in den meisten Ländern, aus denen Leute zu uns kommen, bei Weitem nicht. Ich will einmal sagen, in welchen Bereichen wir wirklich das Problem haben. Es gibt eine IAB-Studie, die einmal herausgerechnet hat, wie sich der Anteil von ausländischen Mitarbeitern in den sogenannten Engpassberufen oder, ich sage einmal, Engpasstätigkeiten entwickelt hat. Daraus will ich einmal einige herausziehen. 

Bei den Kraftfahrern ist es inzwischen so, dass 31 % aller Kraftfahrer, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, Ausländer sind. Das sind 545 000 Menschen. Wir wissen, wie häufig wir über Tourismus und Gastronomie bei uns im Land geredet haben. Wir wissen, dass das zentrale Problem in diesem Bereich die Fachkräftegewinnung ist. Wir haben bei den Köchen die Situation, dass in der gesamten Bundesrepublik inzwischen genau ein Drittel, 33 %, aller Köche, die bei uns arbeiten, ausländische Mitbürger sind. Das sind 205 000 Menschen. 

Im Metallbau sind es 14 %, bei Kfz sind 13 %. Wir reden jedes Mal von mehr als 400 000, 500 000 Menschen. Es besteht das Problem, dass deren Vorqualifikation häufig deutlich von dem abweicht, was bei uns formal auf dem Zeugnis steht. Dieses Problem zu lösen, ist Ländersache, weil die Länder für die Anerkenntnis der entsprechenden Qualifikationen zuständig sind. Dieses Gesetz löst an dieser Stelle eine Reihe von Problemen und Stellschrauben.

Ich sage auch: Deutschland ist abschlusszertifikationsorientiert. Wenn du bei uns keinen Schein dafür hast, der dir bescheinigt, dass du lesen und schreiben kannst, dann kannst du auch nicht lesen und nicht schreiben. Das ist die deutsche Tradition. Die deutsche Tradition ist nicht in allen Ländern, die wir haben, so. Natürlich gibt es sehr wohl Leute, die gute Kfz-Mechaniker sind, ohne dass sie einen entsprechenden Abschluss dafür haben, weil sie, was weiß ich, seit 20 Jahren den Toyota in ihrer Heimatstadt zusammengebaut haben. Diese Situation müssen wir lösen. 

Ich will aber am Ende auch noch auf ein anderes Problem hinweisen. Natürlich ist es so, dass Menschen, die über diesen Weg der Arbeitsmigration zu uns kommen, mit Abstand die höchste Vollbeschäftigungsquote haben, die es in der Bundesrepublik gibt. Nach fünf Jahren, nachdem dies schon möglich ist, dass Menschen über den Weg der Arbeitsmigration zu uns kommen, liegt die Vollbeschäftigung bei Frauen bei 75 %. Bei Männern sind es 86 %. Das ist übrigens eine Quote, die deutlich über der Quote der deutschen Staatsangehörigen, die hier leben, liegt. Deren Bilanz, auch im Bereich der Sozialversicherungen, ist so, dass sie einen deutlichen Überschuss in der Sozialversicherung für die deutsche Bevölkerung erwirtschaften, weil deren Vollbeschäftigungsquote viel, viel höher ist als bei den deutschen Staatsangehörigen. 

Aber es gibt ein Problem. Das Problem ist die Familie, der Familiennachzug. Es besteht das alte Problem, das schon in den 1970er-, 1980er-Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufgetaucht ist. Man will Fachkräfte und auf einmal kommen Menschen. Menschen haben Familie. Menschen wollen auch in der Familie leben. An dieser Stelle macht das Bundesgesetz eine Zweiteilung auf. Bist du besonders hoch qualifiziert, darfst du eine Familie nachholen. Bist du nach deutschen Kriterien nicht besonders hoch qualifiziert, darfst du es nicht. Das ist natürlich eine Ungerechtigkeit, aber auch eine Erschwernis, gerade in diesen Mangelberufen in absehbarer Zeit Menschen herzukriegen. Manchmal kann ein Koch übrigens höher qualifiziert sein als jemand mit einem Berufsabschluss. Ich sage es einmal so: Jeder merkt das in der Kantine. 

Insofern gibt es hier auch noch Fehlstellen. Die liegen aber tatsächlich stärker auf der Bundesebene. Deswegen sind wir ausdrücklich für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.