Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt ist er endlich da, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bestattungsgesetz. Und nach langen und sehr intensiven Diskussionen haben wir uns auch in der Koalition endlich darauf verständigt, die Sargpflicht abzuschaffen und eine Tuchbestattung zu erlauben.
(Ministerin Petra Grimm-Benne: Das fehlt in der Koalitionsvereinbarung!)
Denn unser Land ist schon lange vielfältiger geworden und viele Angehörige des jüdischen und des islamischen Glaubens wollen ihre Toten nach diesem Ritus bestatten. Damit wird der Religionsfreiheit und der Religionsvielfalt in unserem Land Rechnung getragen. Dies begrüßt meine Fraktion ganz ausdrücklich.
(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von der AfD)
Es gibt aber noch mehrere Punkte in dem Gesetz, die ich kurz ansprechen möchte. Zur Beerdigung von Sternenkindern besteht, denke ich, übergreifend Konsens, dass wir Eltern eine würdige Bestattung ihrer Kinder ermöglichen. Da besteht Konsens.
(Zuruf: Prima!)
Die zweite Leichenschau ist angesprochen worden. Sie soll verpflichtend bei allen Bestattungen eingeführt werden. Das ist im Übrigen eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden, die umgesetzt werden sollte. Da könnte Sachsen-Anhalt auch eines der ersten Bundesländer sein, was das dann hinbekommt.
Die Ehrengräber für Angehörige der Bundeswehr, die bei einem Auslandseinsatz ihr Leben verloren haben, erhalten dann ein dauerhaftes Ruherecht. Das gebietet der Respekt vor der Lebensleistung der Bundeswehrangehörigen. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.
Natursteine, die unter Mitwirkung von Kinderarbeit entstanden sind, dürfen zukünftig nicht mehr als Grabsteine oder Grabsteinfassungen verwendet werden.
Und die Beisetzungsfrist von Urnen wird auf sechs Monate verlängert. Die Entnahme von metallischen Gegenständen nach der Kremierung erhält eine Rechtsgrundlage; auch das ist wichtig.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung unterscheidet sich aber von dem, was die Fraktion der GRÜNEN vor einem Jahr als Antrag hier eingebracht haben, nämlich darüber ist schon gesprochen worden die Aufhebung des Friedhofszwangs. Ich glaube, hier besteht noch Diskussionsbedarf.
Und erlauben Sie mir noch die Bemerkung: Eine Bestattung auf einem öffentlich zugänglichen Friedhof ermöglicht doch einen Ort der Trauer für alle, unabhängig davon, ob das Gesetz auch einen Zugang auf ein Privatgrundstück gewährt. Viele Fragen könnten hier auftauchen, z. B.: Was passiert beim Verkauf des Grundstücks dann mit der Urne? Wie wird hier überhaupt eine Ruhezeit gewährleistet? Diese Fragen sind noch nicht geklärt.
Friedhöfe sind Orte der garantierten Totenruhe. Das ist auch für die kommunale Gemeinschaft sehr wichtig. Es hat sich hier über Jahrhunderte eine eigene Friedhofskultur entwickelt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag federführend in den Sozialausschuss und in all die Ausschüsse überweisen. All die Ausschüsse, die mein geschätzter Kollege Krull bereits aufgeführt hat, möchte ich jetzt nicht noch einmal im Einzelnen aufführen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)