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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Jagdrecht für Wölfe umsetzen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/728


Es ist eine Dreiminutendebatte verabredet worden. Einbringen wird diesen Antrag der Abg. Herr Schröder. - Herr Schröder, bitte.


Florian Schröder (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Laut dem letzten Monitoringbericht leben in Sachsen-Anhalt 150 Wölfe in 22 Rudeln plus sechs Rudeln, die zeitweise aus anderen Bundesländern bei uns aktiv sind.

(Unruhe - Zuruf: Pst!)

Damit ist der Bestand erneut um elf Wölfe und zwei Territorien in der Fläche gewachsen.

(Zuruf: Gleiches Recht für alle!)

Die Übergriffe auf Nutztiere sollen allerdings von 95 im Monitoringjahr 2019/2020 auf 62 im letzten Monitoringjahr gesunken sein. Diese Zahlen werden jetzt als Herdenschutzerfolg gewertet. Das letzte Fachgespräch im Landwirtschaftsausschuss hat aber ganz klar gezeigt, dass viele Nutztierhalter Übergriffe nicht mehr melden oder die Nutztierhaltung einfach aufgeben und somit Betriebe und Bestände in der Weidetierhaltung weiter abnehmen. Beim Wild wissen wir es nicht ganz genau. Das hängt mit der Jagdstrecke des Jahres zusammen.

Fakt ist aber eines, der Wolf breitet sich in der Fläche weiter aus. Es besteht also kein Zweifel daran, dass der Wettbewerb zwischen Wölfen und Weidetierhaltern mit immer höheren und stabileren Zaunwänden bereits jegliches Maß verloren hat.

(Beifall)

Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ist nicht das Mittel zum Zweck; denn sie sind anspruchsvoll im Handling und erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnis. Es wird also weiterhin Übergriffe von Wölfen geben. Die Gretchenfrage wird allerdings sein: Wie viele wollen wir in welchem Umfang zulassen? Dabei geht es nicht nur um Steuermittel, sondern auch um Tierschutz; denn das Reißen eines Nutztieres durch einen Wolf macht im Sinne des Tierschutzgesetzes keinen Sinn.

Soweit die einfache Begründung, warum unsere Fraktion mittlerweile zum dritten Mal den Antrag stellt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. In Sachsen ist das bereits passiert, in Niedersachsen eben beschlossen worden. Dieser Schritt wird nun auch in Sachsen-Anhalt nötig sein, um mit Blick auf den Wolf wieder zu einem vernünftigen Maß zurückzufinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dabei ist es ganz wichtig, dass der hohe Schutzstatus des Wolfes überhaupt nicht beeinträchtigt wird. Der Wolf bleibt in Deutschland und in Europa eine der am strengsten geschützten Arten. Es muss allerdings möglich sein, den präventiven Herdenschutz auch praktisch zu unterstützen, indem Wölfe, die die Zäune immer wieder überwinden, auch geschossen werden dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dafür sind die Jäger nun einmal die am besten geeignete Gruppe; denn sie kennen die Reviere und die darin lebenden Wölfe. Es erübrigt sich also die Frage, spezielle Ingenieurbüros damit zu beauftragen, wie es von der letzten grünen Umweltministerin gefordert wurde.

Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist vorerst eine vorbereitende und perspektivische Maßnahme im Hinblick auf sich ggf. ändernde rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Es ist zudem eine Tierschutzmaßnahme; denn verunfallte Wölfe leiden genauso wie jedes andere Wildtier bei einem Unfall. Wer ist per se zumeist am schnellsten vor Ort? - Der Jäger und die Polizei.

Mit Spannung wird nun auch die Auswertung des niedersächsischen Gutachtens über die vertretbare Grenze des Wolfsbestandes erwartet. Hieraus können sich bald auf Bundesebene neue Sichtweisen ergeben. Angesichts der Dynamik des Bestandszuwachses, die ungebremst weiterläuft, wodurch die Wölfe immer mehr Territorien besiedeln, kann man sich dieser Frage nicht dauerhaft verwehren. Die naive Vorstellung der ehemaligen Umweltministerin, dass Jungwölfe einfach abwandern und neue Territorien besiedeln, ist einfach absurd.

Dass diese Entwicklungen für viele von uns im Verborgenen geblieben sind, liegt auch an der verfehlten Wolfspolitik in der vorherigen Legislaturperiode; denn die Daten werden meist zu spät veröffentlicht. Wir rennen dieser Entwicklung dann meist hinterher. Das Wolfskompetenzzentrum ist dabei jedoch nur der Datenlieferant. Die kompetente Auswertung verbleibt beim Ministerium und beim Landesamt für Umweltschutz und muss dort verbleiben.

Das führt uns auch zur nächsten Legende, nämlich dass Schäden vollumfänglich und unbürokratisch erstattet werden. Das Gegenteil ist der Fall, wie die Kleine Anfrage meines Kollegen Hannes Loth bereits eindeutig gezeigt hat.

Schauen wir uns einmal die Schäden im Jahr 2021 grob an. Es gab 69 veröffentlichte Wolfsübergriffe. Es wurden 30 Anträge auf Entschädigung gestellt, zehn davon in Höhe von 9 200 €. Die 10 Anträge mit einer etwas niedriger angesiedelten Entschädigung wurden einfach abgelehnt. Übrig blieben dann 20 Anträge im Umfang von 39 800 €. Von denen wurden ganze drei ohne Abzüge bewilligt. Bei 17 Anträgen wurde die Summe auf genau 16 261,22 € heruntergerechnet. Somit wurden die Halter nur für 61 % der gerissenen Nutztiere entschädigt. Vermisste Tiere und Tiere, die an den Spätfolgen verendet sind und Leistungseinbußen und Wachstumsdepressionen hatten, die jeder Tierhalter in seinen Bestandsbüchern nachweisen muss, blieben von der Entschädigung völlig unberührt. Wer sich also nicht zu den drei Glücklichen dieses Jahres zählen konnte, deren Forderungen vollumfänglich beglichen wurden, der wartet zum Teil heute noch auf sein Geld.

Diese Zustände, werte Damen und Herren des Hauses, sind ebenfalls ein Ausdruck für die völlig verfehlte Wolfspolitik der letzten Landesregierung.

(Beifall)

Es wäre also erfreulich, wenn sich Herr Minister Schulze der Problematik annehmen und Vorschläge unterbreiten könnte, wie die Rissbegutachtung und die Schadenserstattung deutlich fairer und realitätsnaher erfolgen können.

Denn wenn sich der Wolf mit zunehmender Anzahl als Bestandteil unserer heimischen Fauna entwickeln soll und wenn die Gesellschaft bereit ist, Geld dafür zu bezahlen, dann muss dieses Geld auch unbürokratisch bei den Antragstellern ankommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)