Tagesordnungspunkt 22
Zweite Beratung
Zweitstudiengebühren abschaffen - Hürden für berufliche Umorientierung verringern
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4777
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/5000
(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 21.11.2024)
Dazu wird Ihnen Frau Kleemann berichten.
Juliane Kleemann (Berichterstatterin):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag überwies den Antrag in der 78. Sitzung am 21. November 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Die antragstellende Fraktion fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass an Hochschulen und Universitäten keine Studiengebühren für ein zweites oder weiteres Studium erhoben werden können. Zum Ausgleich der finanziellen Einbußen der Hochschulen und Universitäten sollen im Landeshaushalt entsprechende Mittel eingeplant werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich in der 39. Sitzung am 4. Dezember 2024 mit dem Antrag und einem Beschlussvorschlag, den die Koalitionsfraktionen bereits zu dieser Sitzung vorgelegt hatten. Im Rahmen der Beratung bekräftigte die antragstellende Fraktion in ihrem Vortrag, dass die rechtliche Grundlage, die es den Hochschulen und Universitäten freistelle, Studiengebühren für Zweistudiengänge zu erheben, zwar gegeben sei. Jedoch müsse diese auch auf eine finanzielle Grundlage gehoben werden, um den durch die Abschaffung der Studiengebühren entstehenden Fehlbetrag mit entsprechend veranschlagten Haushaltsmitteln des Landes zu kompensieren.
Die Landesregierung machte deutlich, dass die derzeit geltende Fassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Ausdruck des Vertrauens in die Leitung der Hochschulen und somit Ausdruck einer gelebten Hochschulautonomie sei. Am Ende der Beratung wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 3 : 2 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss verabschiedet.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 68. Sitzung am 12. Dezember 2024 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 3 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt fand in der 40. Sitzung am 8. Januar 2025 statt. Dort wurde der Antrag in der Drs. 8/4777 mit 8 : 1 : 2 Stimmen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Hohen Haus heute in der Drs. 8/5000 vor. Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.