Tagesordnungspunkt 19
Zweite Beratung
Impfungen gegen Covid-19 müssen freiwillig bleiben
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/727
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1577
(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Landtages am 24.02.2022)
Die Berichterstattung übernimmt, so steht es bei mir, das Mitglied des Landtages Frau Kathrin Gensecke. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/727 wurde in der 13. Sitzung des Landtages am 24. Februar 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beauftragt.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD, die Freiwilligkeit der Impfungen gegen Covid 19 beizubehalten. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, im Bundesrat Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen zur Einführung einer allgemeinen Covid 19-Impfpflicht abzulehnen. Außerdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich für das Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.
Der Antrag stand erstmals in der 11. Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 1. Juni 2022 zur Beratung auf der Tagesordnung. Dazu lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor, mit dem die grundsätzliche Freiwilligkeit der Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus betont wurde. Gleichzeitig wies der Beschlussvorschlag darauf hin, dass die Impfung ein wichtiger Baustein sei, um das Virus einzudämmen. Deshalb solle der Landtag die Annahme des Impfangebots und des Angebots von Auffrischungsimpfungen empfehlen.
Des Weiteren wird im Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen empfohlen, dass der Landtag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und damit die Feststellung zur Kenntnis nimmt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform ist.
(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)
Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der federführende Ausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Beschlussvorschlages der Koalitionsfraktionen mit 7 : 3 : 3 Stimmen.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befasste sich in der 7. Sitzung am 8. Juni 2022 mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der 14. Sitzung am 31. August 2022 statt. Dazu lag dem Ausschuss die Beschlussempfehlung des mitberatenden Rechtsausschusses vor. Nach kurzer Beratung verabschiedete der federführende Ausschuss mit 6 : 3 : 3 Stimmen seine Beschlussempfehlung an den Landtag, die Ihnen nun in der Drs. 8/1577 vorliegt.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Plenum um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit zwischen dem mitberatenden und dem federführenden Ausschuss. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)