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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 23

Beratung

Sozial- und Wohlfahrtsverbände unter die Lupe nehmen! Prüfrechte des Landesrechnungshofs ausweiten!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4575


Einbringen wird ihn Herr Scharfenort. - Sie haben das Wort, bitte sehr. 

(Zustimmung bei der AfD)


Jan Scharfenort (AfD):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie lange wollen wir dabei noch zuschauen, wie Millionen unserer Steuergelder in dunkle Kanäle verschwinden? - Ich spreche von einem Problem, das immer noch im Verborgenen wächst, einem Problem, das uns alle betrifft: die Verschwendung von Steuergeldern durch Sozial- und Wohlfahrtsverbände.

Denn es gibt prüfungsfreie Räume, in denen das Geld der Bürger unkontrolliert verwendet wird. Wir reden hierbei nicht über ein kleines Detail. Wir reden hierbei über ein System, das dringend geändert werden muss. 

Gerade jetzt, kurz vor dieser Debatte, haben die Sozialverbände eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser stellen sie sich als die Retter dar, die sich für das Wohl der Gesellschaft aufopfern. Sie schreiben davon, wie viele Menschen sie beschäftigen und wie unverzichtbar sie sind. 

Lassen Sie mich eines klarstellen: Das ist hierbei nicht der Punkt. Natürlich leisten die Sozialverbände wichtige Arbeit; das bestreitet niemand. Es geht hierbei nicht darum, die Existenz dieser Einrichtungen infrage zu stellen, sondern es geht um Transparenz und um die korrekte Verwendung von Steuergeldern. Wenn Sie mir jetzt vorwerfen, dass wir gegen die Sozialverbände vorgehen, dann verdrehen Sie bewusst die Tatsachen. 

Die Verbände argumentieren, dass sie von Wirtschaftsprüfern und anderen Fachstellen kontrolliert werden. Aber lassen Sie mich klarstellen: Diese Prüfungen konzentrieren sich nur auf die Bilanzen nach Handelsrecht und nicht darauf, ob die Gelder im Sinne der Steuerzahler korrekt verwendet werden. 

Was bedeutet das? - Es bedeutet, dass zwar geprüft wird, ob das Geld in den Büchern korrekt verbucht wurde, aber nicht, ob es im Sinne der Gemeinnützigkeit verwendet wird. 

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Wirtschaftsprüfungen reichen nicht aus, um zu prüfen, ob Steuergelder für politische Kampagnen missbraucht werden. 

Nun, meine Damen und Herren, was werden uns die politischen Gegner vorhalten? - Sie werden behaupten, dass der Landesrechnungshof bereits Prüfrechte bei den Sozialverbänden besitzt. - Das ist schlichtweg falsch. Der Landesrechnungshof hat keine allgemeinen Prüfrechte bei den Sozialverbänden, es sei denn, diese Verbände erhalten direkte Zuwendungen und finanzielle Zuschüsse vom Land. 

Aber hierin liegt der Kern des Problems. Denn die privatrechtlich organisierten Leistungsträger, z. B. die AWO, die soziale Dienstleistungen im Auftrag von Kommunen und dem Land erbringen, fallen nicht unter diese Prüfrechte. Diese Träger erhalten Vergütungen auf der Grundlage von Entgelt- oder Vergütungsvereinbarungen. Genau hier ist die Lücke. Der Landesrechnungshof darf bei diesen Trägern nicht prüfen. Er darf nicht kontrollieren, ob die Gelder wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. 

Meine Damen und Herren! Das bedeutet, dass in den Bereichen wie der Eingliederungshilfe, der Pflege, der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, in die Milliarden an Steuergeldern fließen, die Prüfungen durch den Landesrechnungshof nicht erfolgen können, weil er keine Prüfrechte hat. Das sind die dunklen Kanäle, die ich anspreche. Genau das müssen wir ändern. 

Ich spreche hierzu auch als Kommunalpolitiker; ich sitze im Kreistag des Jerichower Landes. Gerade dort wurde uns kürzlich eine außerplanmäßige Ausgabe von 4 Millionen € für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zur Zustimmung vorgelegt. Diesen Betrag sollen wir einfach einmal so absegnen, ohne dass klar ist, ob diese Mittel effizient und zweckmäßig verwendet werden. Genau das ist die Blackbox. 

Bei solchen Beträgen wird nicht genau hingeschaut. Die Träger, die diese Dienstleistungen erbringen, fallen nicht unter die Prüfrechte des Landesrechnungshofs. Angesichts der desolaten Haushaltslage vieler Kommunen und des Landes ist es dringend geboten, diese Lücken zu schließen und die Prüfrechte zu erweitern. 

Es gibt bereits Fälle, in denen die Finanzämter die Gemeinnützigkeit aberkannt haben, weil diese Organisationen politische Kampagnen mit öffentlichen Geldern finanziert haben. 

(Tobias Rausch, AfD: Ja, in Mecklenburg-Vorpommern!)

Die AWO verteidigt sich damit, dass sie gegen Rechts demonstrieren dürfe. Ich sage: Natürlich dürfen sie das, aber nicht mit unserem Steuergeld. 

(Zustimmung bei der AfD)

Wir müssen verhindern, dass Steuergelder unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit missbraucht werden. Es ist nicht im Sinne der Steuerzahler, dass öffentliche Gelder für parteipolitische Ziele verwendet werden. 

Die Lösung, die wir vorschlagen, ist simpel und effektiv: Transparenz. In unserem Antrag fordern wir, dass der Landesrechnungshof die Möglichkeit erhält, regelmäßige und unabhängige Prüfungen durchführen zu können, um sicherzustellen, dass die Gelder korrekt verwendet werden. Denn nur so können wir garantieren, dass keine Steuergelder verschwendet werden. 

Wenn wir heute nicht handeln, was passiert dann morgen? Wie viele weitere Millionen werden weiter verschwendet? Werden wir weiterhin zulassen, dass das Geld der Bürger in die dunklen Kanäle fließt, ohne dass jemand hinschaut? Der Landesrechnungshof hat uns gewarnt, und es liegt nun an uns, diese Warnung ernst zu nehmen. Deshalb handeln Sie im Interesse der Bürger. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute die Möglichkeit, einen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern. Wir haben heute die Chance, sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit nicht missbraucht wird. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen, im Sinne der Bürger von Sachsen-Anhalt, im Sinne der Transparenz und auch im Sinne der Gerechtigkeit. Handeln Sie jetzt und stimmen Sie für mehr Transparenz und gegen die Verschwendung von Steuergeldern. - Ich bedanke mich.