Henriette Quade (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn einen Satz zu den verschiedenen Anträgen der AfD-Fraktion sagen. Wir werden sie selbstverständlich ablehnen. Anträge von Rechtsextremen können grundsätzlich nicht die Zustimmung von Demokratinnen und Demokraten finden, erst recht nicht in diesem Bereich.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
In der Sache liegt uns mit der Beschlussempfehlung der Mehrheit des Ausschusses für Inneres und Sport ein Dokument vor, das wieder einmal vor allem aus Bitten besteht, aus Anregungen und aus einer Bestärkung der Landesregierung. Dennoch ist anzuerkennen, dass mit der Beschlussempfehlung erstmals Probleme in einer Deutlichkeit angesprochen werden, die einen Fortschritt darstellt. Ich begrüße das ausdrücklich, ich halte das für dringend notwendig.
In der Debatte gehen aber weiterhin zwei Dinge durcheinander. Zum einen sprechen wir über Fehler, die überall dort, wo Menschen wirken, passieren können und für welche die Polizei als Organisation und als Struktur einen angemessenen Umgang braucht. Zum anderen sprechen wir über fehlende Verfassungstreue, welche der Begründung eines Beamtenverhältnisses entgegensteht oder, wo es eben bereits begründet ist, zu dessen Beendigung führen muss.
Damit ist nicht gesagt, dass es nicht auch für Beamtinnen und Beamte der Landespolizei Fehlvorstellungen über die freiheitliche demokratische Grundordnung geben kann, die mit Fehlerkultur aufgefangen und aufgelöst werden können. Wer allerdings Hitlerbilder in einer Chatgruppe verschickt, der unterliegt keiner Fehlvorstellung mehr, sondern der oder die wendet sich aktiv gegen die verfassungsgemäße Ordnung und die von ihr geschützte Menschenwürde,
(Beifall bei der LINKEN)
gegen das Demokratie und Rechtsstaatsprinzip und damit gegen die Verfassungsidentität.
Das entwertet die Vorschläge zur Fehlerkultur nicht. Uns muss aber auch klar sein, dass sie nicht die anvisierten Probleme mit antidemokratischen Einstellungen in der Polizei lösen können. Sie mögen aber geeignet sein, zu einer allgemein demokratischeren Kultur in der Polizei beizutragen. Auch das wäre ein Fortschritt, sofern aus den Bitten und Anregungen und Bestärkungen eine veränderte Realität wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Dass sich der Schutz von Whistleblowern nicht mehr in der Beschlussempfehlung findet, kann angesichts der Rede des Abg. Schulenburg, in welcher er sich in kindischer Weise über dieses wichtige Anliegen und diejenigen, die sich mutig Korpsgeist und Schweigen entgegenstellen, lustig gemacht hat, nicht mehr überraschen. Das ist jedoch ein fatales und falsches Zeichen;
(Zustimmung bei der LINKEN)
denn in der Tat wäre es wichtig, diejenigen zu schützen, die etwas sagen, wo alle anderen schweigen. Damit vergeben wir als Landtag eine Chance, genau diejenigen zu stärken.
Zuletzt ist festzuhalten, dass die Beschlussempfehlung zu Recht Ansprüche an Beamtinnen und Beamte zum Umgang mit Antisemitismus, mit Rassismus und mit Frauenfeindlichkeit formuliert. Diese Forderung nach einer Stärkung der demokratischen Kultur richtet sich aber auch an jene, die sie absenden.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn eine demokratische Fraktion aber schweigsam bleibt, wenn eines ihrer Mitglieder ein lebenslanges Recht auf die Verwendung antisemitischer, rassistischer und antiziganistischer Begriffe einfordert, die Polizeikräfte niemals verwenden sollen, dann beschädigt sie das hier formulierte Anliegen.
(Beifall bei der LINKEN)
Sie sehen, wir sehen durchaus Richtiges in der Beschlussempfehlung und erkennen das an. Sie geht uns aber nicht weit genug, deswegen werden wir ihr nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)