Olaf Meister (GRÜNE):
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz klingt sehr technisch. Das ist es auch. Aber es hat tatsächlich ganz konkrete Auswirkungen auf die Menschen, da sich damit die Frage der Höhe der zu zahlenden Steuern im Einzelfall beeinflussen lassen wird.
Die neue Grundsteuer wird zu veränderten Grundsteuerbeträgen führen. Das wird im Einzelfall mal mehr, mal weniger sein. Das ist die logische Folge dessen, dass uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, die festgestellten Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Gericht hat gesagt, dass die Einheitswerte aus dem Jahr 1935, die bisher herangezogen wurden, um die Grundsteuer zu bemessen, nicht gerecht sind. Das kann man, glaube ich, gut nachvollziehen.
Das neue Modell soll dies bereinigen und die aktuellen Werte in die Grundsteuer einbringen. Das Modell lässt es dabei zu, dass in der Kommune in Summe die Grundsteuereinnahmen gleich bleiben können. Politisch ist dies erwünscht. Ob dies aber auch tatsächlich geschieht, wird letztlich kommunal vor Ort über die Hebesätze entschieden. Die Diskussion zur Aufkommensneutralität kann und muss dort sehr unmittelbar ansetzen und wird dort natürlich auch immer eine Frage sein, die sich auf den jeweiligen Haushalt der Kommune bezieht.
Ein Problem hat sich aber anhand der Realdaten auch im Land beim Bundesmodell gezeigt. Es kann in Kommunen zu einer Belastungsverschiebung der Grundsteuer zulasten von Wohnraum kommen. Wohnraum, also Wohnen, sollten wir aber nicht zusätzlich belasten. Dem entgegenzuwirken ist richtig.
Zu der Frage, wie der Belastungsverschiebung der Grundsteuer zulasten von Wohnraum entgegengewirkt werden kann, macht das vorliegende Gesetz einen Vorschlag und einen Regelungsgehalt und will den Kommunen die Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes zwischen Wohn- und Nichtwohn- bzw. Gewerbegrundstücken ermöglichen, um diese Belastungsverschiebung zu entschärfen.
In den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt wurden Bedenken hinsichtlich der Wirkung und Anwendbarkeit der Hebesatzdifferenzierung vor Ort geäußert. Ich bin froh darüber, dass diese nicht unbeachtet gelassen werden und der Finanzausschuss unserem Entschließungsantrag gefolgt ist und in die Beschlussempfehlung aufgenommen hat, dass die Differenzierung der Hebesätze nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken evaluiert wird.
(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)
So wird es möglich sein zu prüfen, ob der gewünschte Effekt eintritt oder ob die Bedenken des Städte- und Gemeindebunds berechtigt sind und waren und ob wir dann die Regelung anpassen müssen.
Diese Evaluierung benötigt naturgemäß die kommunalen Daten zur Hebesatzdifferenzierung usw. und erledigt das Anliegen des Antrages der AfD zu diesem Tagesordnungspunkt mit. Der Aufbau weiterer Bürokratie ist damit nicht nötig. Wer wissen will, ob sich das Aufkommen tatsächlich verändert: Ein schlichter Blick in den kommunalen Haushalt wird diese Frage beantworten.
(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und von Stefan Ruland, CDU)
An dieser Stelle müssen wir keinen Aufbau machen.
Ziel des Gesetzes ist es, einer Belastungsverschiebung der Grundsteuer zulasten von Wohnraum entgegenzuwirken. Dafür sind wir. Das unterstützen wir. Die Zeit drängt, wenn die Bescheide rechtzeitig hinausgehen sollen; denn die Kommunen sind auf die Grundsteuer angewiesen.
Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Danke.