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Plenarsitzung

Transkript

Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Schulgesetz unseres Landes. Dieses wiederum fußt auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. 

Gemäß § 1 des Schulgesetzes ist die Schule insbesondere gehalten, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, einem Glauben, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierung und Benachteiligung aufzuklären. Die Lehrplangestaltung ist diesen Zielen verpflichtet, sodass für die unter Abschnitt II Buchstabe c des Antrags formulierte Forderung nach Streichungen in Fachlehrplänen keine Veranlassung besteht.

Liebe Abgeordnete! Die Schule ist gemäß Schulgesetz gehalten, die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zum verantwortlichen Gebrauch der Freiheit und zur friedlichen Gesinnung zu erziehen, sie auf die Übernahme politischer und sozialer Verantwortung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie auf die Anforderungen des öffentlichen Lebens und der Familie vorzubereiten und sie auch dazu zu befähigen, die Bedeutung der Heimat in einem geeinten Deutschland und in einem gemeinsamen Europa zu erkennen.

(Zustimmung)

Die Lehrplangestaltung ist auch diesen Zielen verpflichtet, sodass für die unter Abschnitt II Buchstabe d des Antrags formulierte Forderung nach Aufnahme ersetzender Inhalte in Fachlehrplänen ebenfalls kein Erfordernis erkennbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage und zentraler Maßstab für die Demokratiebildung im Rahmen sämtlicher Unterrichtsfächer, aber auch für außerschulische politische Bildungsangebote ist der Beutelsbacher Konsens. Die drei Grundsätze des Konsenses sind das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.

Das Überwältigungsverbot ist allerdings kein explizites Neutralitätsgebot. Dies ist eine Fehlinterpretation.

(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, von Dr. Katja Pähle, SPD, von Olaf Meister, GRÜNE, von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE, und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Diese Verkürzung und Verwendung des Begriffs „Neutralität“ führt dann zu Ihren Vorwürfen einer angeblichen Indoktrination und versucht, der politischen Bildung das abzusprechen, was sie vermitteln soll, nämlich Kritik- und Konfliktfähigkeit.

Ohne Frage muss politische Bildung davor bewahrt werden, zu einem partei- oder gruppenbezogenen Instrument zu werden. Es gehört aber zur beruflichen Professionalität von Lehrkräften sicherzustellen, dass eine offene, politische Debatte auch in schulischer Umgebung geführt werden kann.

Aus der kontroversen Darstellung der Unterrichtsinhalte folgt demnach nicht, dass eine Lehrkraft keine eigene Position haben darf. Lehrkräfte sind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.

Werden von politischen Vereinigungen, Parteien oder auch Schülerinnen und Schülern die zentralen Grundprinzipien unserer Demokratie infrage gestellt oder gar verletzt, ist es geradezu die Pflicht einer Lehrkraft, keine neutrale Position einzunehmen und stattdessen diese Grundprinzipien zu verteidigen und sich auch offen dafür einzusetzen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Dazu braucht es keine Rundschreiben und keine Änderung der Lehrpläne. Die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind an unseren Schulen sichergestellt und müssen auch nicht neu verhandelt werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Feußner. - Es gibt eine Nachfrage des Abg. Herrn Dr. Tillschneider.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ wird ganz klar Werbung für noch mehr Masseneinwanderung gemacht. Die Verhältnisse werden dort so dargestellt, dass unsere Grenzen noch nicht offen genug sind, dass wir noch mehr sogenannte Flüchtlinge aufnehmen müssen. Ich frage Sie: Ist das Teil des politischen Bildungsauftrags?

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Folgt das unmittelbar aus der Verpflichtung des Lehrplans auf die Menschenwürde und wie stehen Sie dazu?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Tillschneider, Sie müssen sich einmal intensiv darüber informieren, wie die Programmatik „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ funktioniert.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Das habe ich gemacht!)

Wir haben ein Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Wenn Sie als AfD daran teilnehmen würden und diese Frage stellen würden, könnte Ihnen die Landeszentrale das wunderbar beantworten und intensiv darlegen, wie das Prinzip funktioniert.

Im Übrigen bekennen sich die Schülerinnen und Schüler dazu. Sie wollen dieses Programm haben. Es gibt keine Verpflichtung einer Schule, dieses Logo und diese Inhalte zu übernehmen.

(Zuruf von Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD)

Die gestalten das gemeinsam mit den Lehrkräften selbst. Das ist das Prinzip.

(Zustimmung bei der LINKEN, bei der SPD bei der FDP, bei den GRÜNEN und von Tobias Krull, CDU)

Es gibt keine Indoktrinierung, dass Schule das machen muss. Im Gegenteil, wir haben sehr, sehr viele Schulen, die an diesem Programm teilnehmen. Dabei sind wir bundesweit sogar spitze. Das machen die Schülerinnen und Schüler sehr gern und ich finde das auch gut so. - Vielen Dank.