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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! In den vergangenen Jahren kam es zum Jahreswechsel insbesondere in Berlin, aber auch in anderen Städten 

(Lothar Waehler, AfD: Großstädten!)

regelmäßig zu massiven Angriffen auf Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei unter Einsatz von Feuerwerkskörpern. Die Folge davon waren zahlreiche, teils schwere Verletzungen von Einsatzkräften und Dritten sowie erhebliche Sachbeschädigungen und Brände. Auch in Sachsen-Anhalt kam es zu solchen Vorkommnissen zum Jahreswechsel. So wurden zum Jahreswechsel 2024/2025 unter anderem in Magdeburg, in der Liebigstraße, Polizeikräfte durch Pyrotechnik angegriffen. Ähnliches ereignete sich zum Jahreswechsel 2023/2024 in Magdeburg auf dem Hasselbachplatz. Auch dort wurden Polizeibeamte von zwei größeren Gruppen mit Pyrotechnik beschossen. Fünf Polizeibeamte wurden verletzt. Die Polizei musste den Hasselbachplatz schließlich räumen. 

In Bitterfeld-Wolfen wurde zum Jahreswechsel 2024/2025 ein Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes mit Silvesterraketen beschossen. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 2 000 €. Um es klar und deutlich zu sagen, mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Einsatzkräfte mit Feuerwerkskörpern beworfen oder angegriffen werden. 

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Diese Angriffe stellen nicht nur eine Gefahr für die Einsatzkräfte selbst dar, sondern vor allem auch für die Menschen, die diese Einsatzkräfte gerade schützen oder retten wollen. 

Es gab aber noch weitere Vorkommnisse allein beim diesjährigen Jahreswechsel. In Dessau-Roßlau wurde eine Schreckschusswaffe mit aufgesteckter Feuerwerkpatrone in Richtung einer Personengruppe abgefeuert und traf einen jungen Mann am Auge, der daraufhin in die Augenklinik eingeliefert werden musste. In Ilsenburg warf jemand aus seinem Fahrzeug eine Kugelbombe auf einen Mann, der mit schwerwiegenden Verletzungen am Daumen in die Uniklinik Magdeburg gebracht werden musste. 

In all diesen Fällen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die konsequente Verfolgung und Ahndung begangener Straftaten allein ist nicht ausreichend, um potenzielle Täterinnen und Täter in ausreichendem Maße abzuschrecken. Daher muss über weitere präventive Maßnahmen nachgedacht werden.

Trotz dieser Vorkommnisse lehne ich ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk ab.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir dürfen nicht vergessen, dass die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel verantwortungsvoll umgeht.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: 60 % möchten ein Verbot! - Oh! bei der AfD - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: O mein Gott! - Lothar Waehler, AfD: Was für ein Kleingeist! - Guido Kosmehl, FDP: Das ist nur Ruhestörung im Prenzlauer Berg, nicht wahr? - Zuruf: Da war doch gar nichts!)

Durch eine moderate Anpassung des Sprengstoffrechts könnte den Kommunen die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, auf neue Feuerwerkserzeugnisse angemessen zu reagieren. Die in § 24 Abs. 2 Nr. 2 der Ersten Sprengstoffverordnung vorhandene Möglichkeit, lediglich das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung zu beschränken, ist nicht mehr zeitgemäß.

In der Vergangenheit wurden zu Silvester in erster Linie einzelne Knallkörper und Leuchtraketen abgebrannt. Mittlerweile finden weit überwiegend sogenannte Verbundfeuerwerkskörper Verwendung. Dabei sollte erwähnt werden, dass bei diesen Produkten gleichzeitig Licht- und Knalleffekte in schneller Abfolge erfolgen. Die Kommunen haben bislang   außer in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind   keine Möglichkeit, den Einsatz dieser Verbundfeuerwerkskörper zu beschränken.

Was will ich damit zusammenfassend sagen? - Erstens: Die im Sprengstoffrecht geregelte grundsätzliche Zulässigkeit des privaten Silvesterfeuerwerks sollte nicht infrage gestellt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Zweitens. Die bestehenden Regelungsmöglichkeiten für Kommunen sollen in der Ersten Sprengstoffverordnung moderat um neue Feuerwerkserzeugnisse erweitert werden. Eine Anpassung und Erweiterung der bundesrechtlichen Sprengstoffverordnung wird daher allein insoweit von der Landesregierung unterstützt. - Vielen Dank.