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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sachsen-Anhalt scheint im Vergleich zu anderen Bundesländern einen recht kulanten Weg im Umgang mit Spielhallen eingeschlagen zu haben. Der Gesetzentwurf bietet den Betreibern bspw. die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen in Bezug auf Mindestabstände oder Mehrfachkonzessionen. Voraussetzung ist, dass qualitative Kriterien erfüllt werden. Zu den Kriterien, die eingehalten werden müssen, zählt unter anderem, dass alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind und besonders geschultes Personal zur Verfügung haben. Die Schulungen, die im Land Sachsen-Anhalt durch das Bildungszentrum der IHK stattfinden, sind dabei ein wichtiger Baustein. Wir sind dankbar dafür, dass wir das leisten können.

Das Personal von Spielhallen lernt verschiedene Kommunikationstechniken, um mit problembehafteten oder auffällig gewordenen Spielern umzugehen. Das ist auch begrüßenswert. Zu begrüßen ist auch die bundesweite spielformübergreifende elektronische Spielersperre für besonders verhaltensauffällige Spieler. Das heißt, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Das Zutrittsalter von 18 Jahren bleibt in Sachsen-Anhalt bestehen. In anderen Ländern ist es auf 21 Jahre angehoben worden. Hierzu seien Niedersachsen und Bremen genannt. Das zeigt wiederum nur eines: Wenn die GRÜNEN, DIE LINKE und die SPD ab und zu einmal fordern, das Wahlalter herunterzusetzen, dann gibt es doch wichtige Gründe, das nicht zu tun. Dies sei nur am Rande bemerkt.

Bei dem Mindestabstand zwischen Spielstätten in Sachsen-Anhalt bleiben wir bei 200 m  im Bundesdurchschnitt sind es 500 m  ; das ist auch zu begrüßen.

Kurz gesagt: Wir stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber und werden einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)