Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema „Sonderfahrerlaubnisse für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für Fahrzeuge bei zu 7,5 t“ ist nicht neu. Es ist weit mehr zehn Jahre alt. Bereits im Jahr 2012 wurde von der damaligen Landesregierung entschieden, von der Möglichkeit der Sonderfahrerlaubnisse keinen Gebrauch zu machen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden eine reguläre Fahrschulausbildung und eine externe Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer weiterhin für notwendig erachtet. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, und zwar nicht nur bei der Landesregierung, sondern auch nicht beim Landesfeuerwehrverband und auch nicht bei der ganz überwältigenden Mehrheit der Gemeindewehrleiter.
Wieso ist das so? - Das hat mit den spezifischen Bedingungen von Einsatzfahrten zu tun. Einsatzfahrten finden oftmals unter erschwerten Bedingungen statt, bspw. nachts, bei Sturmlagen, bei schneebedeckten Straßen und eben in der Regel in Stresssituationen. Deswegen zeigen auch Studien, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegeben worden sind, dass die Fahrer bei Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerechten mindestens einem achtfach höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Deswegen dient die Absage an eine solche Sonderfahrerlaubnis vor allem dem Schutz und der Sicherheit der ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren.
(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Dr. Falko Grube, SPD)
Die Fahrzeugtechnik hat sich übrigens auch weiterentwickelt. Dadurch hat sich die zulässige Gesamtmasse einiger Fahrzeugtypen erhöht und liegt bei mehr als 7,5 t. Dafür greifen die Sonderfahrerlaubnisse ohnehin nicht.
Wie Sie wissen das hat der Abg. Roi gesagt sind die Gemeinden verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Auffassung, dass die Gemeinden diesem Auftrag nachkommen. Dank des herausragenden ehrenamtlichen Engagements von mehr als 31 000 Kameradinnen und Kameraden in rund 1 500 Ortswehren ist der Brandschutz im Land gewährleistet.
Wir wollen hier keine FAG-Debatte führen, aber ich muss schon auf einen Widerspruch hinweisen: Man kann nicht sagen, dass die Steuereinnahmen sprudeln, und meinen, dass von den sprudelnden Steuereinnahmen nur die Ministerien profitieren. Es sind Bund, Land und Kommunen.
Gleichwohl unterstützt das Land die freiwilligen Feuerwehren seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Allein in den letzten zwei Monaten konnte ich mit Gemeinden Zuwendungsverträge für die Beschaffung von 130 Feuerwehrfahrzeugen unterzeichnen. Die Landesförderung allein für diese 130 Feuerwehrfahrzeuge umfasst rund 28,6 Millionen €. Dies unterstreicht das klare Bekenntnis des Landes zu den freiwilligen Feuerwehren im Land.
(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Falko Grube, SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Roi, haben Sie sich eben schon während der Rede gemeldet?
(Daniel Roi, AfD: Ja!)
- Okay.
Daniel Roi (AfD):
Ich habe noch eine konkrete Nachfrage zu den Sonderfahrerlaubnissen bis 7,5 t, um die es ja geht. Unser Nachbarland Brandenburg hat, neben sechs weiteren Bundesländern, eine solche Regelung. Haben Sie von dort negative Erfahrungen mitbekommen auf Innenministerkonferenzen oder wenn das woanders Thema war? Wie ist dazu Ihr Stand?
Denn Brandenburg hat die Regelung unbefristet verlängert. Daher verstehe ich etwas nicht: Sie sprechen jetzt von Studien, wonach eine Einsatzfahrt gefährlich ist. Das weiß ich selbst. Ich bin selbst auch Maschinist und weiß das. Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob es dort damit Probleme gab. Brandenburg hätte es nicht verlängert, wenn das besondere Probleme hervorgebracht hätte. Und warum Sachsen-Anhalt
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ich denke, die Frage ist klar.
Daniel Roi (AfD):
Okay, in Ordnung. Den Rest sage ich nachher.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Jedes Land muss für sich selbst entscheiden. Deswegen haben sich einige Länder so entschieden. Wir haben uns mit anderen Ländern gegen eine solche Sonderfahrerlaubnis entschieden. Ich glaube, die Bundesanstalt für Straßenwesen, die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnet und mir somit bestens bekannt ist, ist eine sehr bekannte wissenschaftliche Einrichtung, gerade auch für Studien mit Blick auf Unfallrisiken. Die Studie ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber sie spricht eben eine deutliche Sprache.
Wir haben hier diese Entscheidung in der Landesregierung nicht alleine getroffen, sondern wir haben 2012 Sie haben auch im Innenausschuss vernommen, dass sich dazu an der Einschätzung nichts geändert hat. Wir haben das intensiv mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt, aber eben auch rückgekoppelt mit den Gemeindewehrleitern. Die kommen zu dem gleichen Ergebnis, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine solche Sonderfahrerlaubnis in Sachsen-Anhalt nicht eingeführt werden soll.
(Zustimmung bei der CDU)