Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Zahlen zur Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt sind alarmierend. Die Zahl der Verfahren stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 28 %. Es zeigt sich, dass wir einen stärkeren Fokus darauf legen müssen und genau dazu haben wir in der Koalition bereits vor einiger Zeit etwas auf den Weg gebracht. Wir wollen, dass Kinder besser geschützt werden, und mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für ein Werkzeug, das genau dafür da ist, nämlich den interkollegialen Ärzteaustausch. 

Was hat es damit genau auf sich? - Das Werkzeug gibt es bislang nur in einigen Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Dort haben auch die Freien Demokraten an dieser Initiative mitgewirkt. Wir schaffen damit die Grundlage dafür, dass sich Ärztinnen und Ärzte untereinander austauschen dürfen, wenn sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben. Häufige Ärztewechsel können also erkannt werden, und ggf. kann sich der Verdacht weiter erhärten oder auch klären lassen. Die Schweigepflicht wird dabei nicht verletzt.

Das Ziel ist es, Kindeswohlgefährdungen in Zukunft früher zu erkennen. Hilfesysteme können dann schneller greifen und den betroffenen Kindern kann schneller geholfen werden. Die Chancen der Kinder für das spätere Leben können wir damit deutlich erhöhen, da die Auswirkungen für das spätere Leben durch ein längeres Aufwachsen in einer solchen Situation größer werden.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch ein paar Anmerkungen zu dem machen, was Kollegin Anger von den Linken gesagt hat. Man kann sich jetzt natürlich hinstellen und fragen, wie das an Ländergrenzen ist. Aber wir sind hier der Landtag von Sachsen-Anhalt und regeln die Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir können selbstverständlich nicht das Recht anderer Bundesländer regeln. Natürlich kann man sagen, dass es zu Schwierigkeiten kommt, Ärztehopping festzustellen, wenn Untersuchungshefte nicht mitgebracht werden. Das ist absolut richtig. Aber ich sage Ihnen eines: Wenn durch diese Maßnahme auch nur eine einzige Kindeswohlgefährdung erkannt wird, hat es sich schon gelohnt.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Das ist eine Maßnahme, die uns keinen einzigen Cent kostet und die dabei helfen kann, Kinder da herauszuholen und ihnen bessere Chancen für ihr späteres Leben zu gewährleisten. Wie man sich dabei der Stimme enthalten kann, ist mir, ganz ehrlich, schleierhaft.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Jeder Fall von Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung ist einer zu viel. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir darauf einen stärkeren Fokus legen müssen. Dafür haben wir bereits mit unserem Antrag zu dem Thema etwas getan und werden es jetzt mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf tun. Wir gehen damit einen weiteren Schritt, der aber mit Sicherheit noch nicht der letzte sein wird. Um diese Grundlage zu schaffen, bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.