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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung wie vorliegend zustimmen. Wir stimmen damit auch der Geschwisterkindregelung zu, wir stimmen auch der Fortführung der Schulgeldfreiheit zu und wir stimmen auch der Schwerpunktsetzung im Bereich der Sprachförderung zu.

Dass genau die Sprachförderung wichtig ist, weiß ein jeder, der die Kleinen Anfragen zum Thema kennt. Denn immer mehr Kinder müssen zurückgestellt werden, wenn es darum geht, eigentlich in die 1. Klasse eingeschult zu werden. Immer größere Defizite tun sich auf im Bereich der Feinmotorik, der Grobmotorik und nicht zuletzt eben auch im sprachlichen Ausdruck.

Unser Ja zu diesem Gesetzentwurf selbst kommt aber auch mit einem sehr großen Aber daher. Denn wir müssen feststellen, die großen und sehr aktuellen Probleme im Bereich der Kinderbetreuung werden durch den Gesetzentwurf nicht vollumfänglich gelöst, so wie wir uns das gewünscht hätten. Einer der Knackpunkte ist eben auch die Anpassung des Betreuungsschlüssels.

Nicht nur die Verbände haben sich hierzu klar geäußert. Ich denke, viele von uns haben Kita-Personal im Freundes- oder Bekanntenkreis, haben Kinder oder auch Enkel in den Einrichtungen oder haben bspw. auch die Demo im September auf dem Domplatz genutzt, um einfach einmal mit den Erziehern ins Gespräch zu kommen. Es gab ja diese schönen Gesprächspavillions. Nach meinem Dafürhalten waren auch Vertreter aller Fraktionen im Einsatz und konnten sich dort einen persönlichen Eindruck abholen.

Ich selbst fand das tatsächlich insofern interessant, als dass mir dort einige eben auch mitgeteilt haben, wie der so der tägliche Ablauf ist. Wenn dann kurzfristig eine Kollegin oder ein Kollege ausfällt und ein anderer Kollege auf Fortbildung oder Weiterbildung ist, dann liegt die Anzahl der zu betreuenden Kinder eben nicht bei zehn oder 10,1, wie es auf dem Papier so schön aussieht, sondern - das ist die Lebenswirklichkeit - bei zwölf, 13 bis hin zu 17 Kindern; und das ist natürlich deutlich zu viel.

Dann reicht es   und das ist jetzt O-Ton   noch für das Essen, für die Organisation der Toilettengänge, vielleicht auch noch des Schlafens. Ansonsten kann nur noch sichergestellt werden, dass sich die Kinder gegenseitig nicht verletzen. Aber an Pädagogik oder an die Umsetzung des Programms „Bildung elementar“ ist schlicht und ergreifend nicht zu denken.

Ferner kommt bei dieser Berechnungssystematik hinzu, dass viele Angelegenheiten nicht entsprechend in diese Berechnungsgrößen einbezogen werden. Das ist auch ein Punkt, der von Erziehern und Verbänden gleichsam kritisiert wurde. Man muss festhalten, dass das eben auch zur Bildungsmisere selbst führt; denn die Ergebnisse im frühkindlichen Bereich, später auch bei den Kindern in der Grundschule sprechen für sich.

Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte und eine damit einhergehende Qualitätssteigerung der Betreuung wäre daher die Antwort. Immerhin   das erwähne ich positiv   ist das Bürokratiemonster der vier Stunden Hortanwesenheit bzw. des Nachweises dessen ist aus der Beschlussempfehlung verschwunden. Bereits in der ersten Lesung habe ich klar zum Ausdruck gebracht, dass es eigentlich nicht zielführend ist, festzuhalten, wann ein Kind kommt, wann ein Kind geht. Viele Verbände haben auch in ihrer schriftlichen Stellungnahme erwähnt, dass das nicht zielführend ist. Vor dem Hintergrund sind wir froh, dass dieser bürokratische Prozess sozusagen keinen Eingang in die geänderte Beschlussempfehlung gefunden hat. Denn wir sollten froh sein, wenn die Betreuer Arbeit am Kind leisten und nicht am Schreibtisch sitzen und irgendwelche Nachweise sortieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab und gibt auch deutliche Kritik, vor allem seitens der Verbände, dass die Bundesmittel mehr in die Entlastung der Eltern als in die Qualität selbst fließen. An diesem Punkt möchte ich noch einmal den Standpunkt der AfD-Fraktion deutlich machen. Für uns ist es keine Frage, ob in Beitragsentlastung oder in Fachkräfte bzw. in die Qualität der Betreuung investiert wird. Beides muss sein und beides muss auch ohne Abstriche auskömmlich ausfinanziert sein. Es darf hierbei nicht am Geld scheitern.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind also der Auffassung, dass die Entlastung der Eltern aus dem Landeshaushalt gesichert ausfinanziert werden muss. Auch hierbei darf es im Sinne einer guten Familienpolitik keine halbe Sache geben. Das heißt, wir fordern volle Beitragsfreiheit ab dem ersten Kind.

(Beifall bei der AfD)

Ich fasse zusammen: Dem vorliegenden Gesetzentwurf selbst werden wir zustimmen, um keinen Rückfall hinter den Status Quo zu riskieren. Denn für uns zählt die Geschwisterkindregelung. Sie ist auch kein Luxus, sondern eine Art Mindeststandard; und genau diesen müssen wir zukünftig weiterentwickeln.

Unsere Familien stehen nicht zuletzt auch infolge der Coronamaßnahmen und aktueller Krisen im Feuer. Das Ergebnis ist eben auch ein heftiger Geburtenrückgang   der muss hier auch erwähnt werden  , der die Einrichtungen zukünftig wiederum vor große Herausforderungen stellt. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf insoweit zu, aber bleiben bei einem Aber. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.