Tobias Krull (CDU):
Herr Landtagspräsident, ich bedanke mich für die Gelegenheit, an der richtigen Stelle sprechen zu dürfen.
(Lachen)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Thema, wie Kinder und Jugendliche bzw. die Anspruchsberechtigten besser über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets informiert werden, damit sie dieses umfänglich nutzen, war in der vergangenen Wahlperiode bereits mehrfach Thema hier im Plenum. Durch die Veränderung der bundesgesetzlichen Regelungen konnten schon deutliche Verbesserungen erreicht werden. Zum Beispiel hat der Umstand, dass die Zuschüsse für Klassenfahrten durch die Lehrerinnen und Lehrer beantragt werden können, tatsächlich dazu geführt, dass die Mittelabflüsse deutlich gesteigert werden konnten. Dieser Trend wurde durch den coronabedingten Ausfall von Klassenfahrten gestoppt. Sicher werden wir hierbei, sobald es die Lage wieder zulässt, auf die Erfolgsspur zurückkehren.
Das Netzwerk gegen Kinderarmut hat sich ebenso mit der Thematik beschäftigt. Aus Diskussionen in diesem Kreis und auch aus vielen anderen Dialogen ist mir eines ganz deutlich geworden: Die Nichtnutzung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, kurz BuT, hat vor allem zwei wesentliche Gründe. Bei einigen Eltern gibt es so etwas wie eine falsche Scham, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hier gilt es, deutlich zu machen, dass jede und jeder, der anspruchsberechtigt ist, auch Leistungen abrufen soll. Zum anderen gibt es organisatorische und bürokratische Hürden. Dabei ist es egal, ob diese objektiv oder subjektiv vorhanden sind. Solange sie als solche von den potenziellen Leitungsempfängern empfunden werden, muss nach Mitteln gesucht werden, diese abzubauen.
Dabei ist die Digitalisierung des Leistungsabrufs sicher eine Möglichkeit, aber kein Allheilmittel. Es fängt schon damit an, wo die möglichen Antragsteller die Informationen zum BuT-Paket bekommen. Das Beste ist, wenn bei der Antragstellung für Sozialleistungen nach SGB II gleich entsprechende Info-Pakete mit ausgegeben werden. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie in Art und Form allgemeinverständlich sind und keine verwaltungsspezifische Bildung erfordern.
Außerdem sind an Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kitas, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Dorfgemeinschaftshäusern usw. entsprechende Informationen auszulegen, einfach an allen Orten, wo Personen unterwegs sind, die möglicherweise zum Kreis der Leistungsempfänger gehören könnten. Dabei kann es aber nicht nur um staatliche Einrichtungen gehen. Die Träger sind genauso gefordert wie Sport-, Kultur- und Heimatvereine, aber auch die Anbieter des ÖPNV. Das Ganze sollte ergänzt werden um Informationsmöglichkeiten im Onlinebereich.
Als Magdeburger Abgeordneter, der viel in der Stadt unterwegs ist, kenne ich natürlich das Projekt aus der Landeshauptstadt. Ich kenne aber genauso auch die Schwierigkeiten, wenn es um Fragen der Akzeptanz, Fragen betreffend die Nutzung von Einrichtungen oder Fragen des Datenschutzes geht. Wir dürfen aber als Landtag die Möglichkeiten nicht außer Acht lassen, die die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben. Jede Kommune ist in der Lage, die Umsetzung der Idee mit den vorhandenen Ressourcen finanziell, technisch und personell zu realisieren.
Sie fordern ein Förderprogramm, verschweigen aber wieder einmal die notwendige Höhe und die Deckungsquellen. Aber das sind wir an der Stelle ja schon gewohnt. Ich hoffe, das wird sich im Laufe der Wahlperiode noch etwas ändern.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, weil dieser einen realistischen Weg offeriert und keine leeren Versprechungen enthält.
(Beifall)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Herr Köhler hat eine Frage.
Gordon Köhler (AfD):
Vielen Dank dafür, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe aus Ihrem Vortrag nicht herausgehört, wie die Position der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Kindergrundsicherung ist. Von der Bundesebene her ist es ja schon bekannt, aber mich würde jetzt einmal Ihre Antwort darauf interessieren. - Danke.
Tobias Krull (CDU):
Zum Thema Kindergrundsicherung haben wir in dem entsprechenden Beschlusspunkt den Koalitionsvertrag zitiert. Damit ist es auch die Position meiner Landtagsfraktion an der Stelle. Das ist eine Kompromissformulierung, die wir dort gefunden haben; denn das Thema Kindergrundsicherung ist in meiner Fraktion und insbesondere meiner Partei ein durchaus noch nicht abschließend diskutiertes. Es gibt Leute, die die Kindergrundsicherung ablehnen. Der ehemalige familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kollege Weinberg aus Hamburg, hatte dazu ein etwas differenzierteres Meinungsbild. Deswegen haben wir uns auf diese Formulierung geeinigt. Es gibt keine grundsätzliche Ablehnung der Kindergrundsicherung. Es sind aber Fragen zu klären, etwa welche anderen Sozialleistungen neben der Kindergrundsicherung geleistet werden müssen, zum Beispiel im Rahmen von Integrationsplänen und Ähnlichem mehr.