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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt zu sichern, ist Gegenstand und Anliegen des vorliegenden Antrags. Wie Schulsozialarbeit in der Praxis ausgestaltet werden sollte, darüber kann und ist zu diskutieren, ebenso darüber, wie die Finanzierung ausgestaltet werden soll und das sowohl was die Höhe der Mittel anbelangt als auch, wer diese zu erbringen hat. Die Landesregierung selbst stellt für den kommenden Haushaltsplanentwurf knapp 60 Millionen € für die Fortführung des Programms „Schulerfolg sichern“ ein.

Doch kommen wir nun zum Inhalt. Zielstellung des Antrags ist unter anderem, die bisherigen Strukturen der Schulsozialarbeit zu erhalten. Finanzielle Probleme, die durch die Beteiligung von finanzschwachen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten entstehen könnten, sollen laut Antrag ebenso aufgefangen werden.

Halten wir an dieser Stelle erst einmal fest, dass mal wieder mit EU-Fördermitteln ein Projekt angefüttert wurde, und werden die Fördermittel seitens der EU anschließend verringert oder ist eine weitere Finanzierung unklar, verbleibt dennoch die Erwartungshaltung. Es wird erwartet, dass die Kosten dann durch das Land getragen werden, und das offenbart ein Grundsatzproblem. Wie so häufig schaffen Fördermittel Fehlanreize, da die Abschöpfung von möglichst hohen Finanzmitteln forciert wird.

Nun zum eigentlichen Kern des Inhalts. Wir sehen die Schulsozialarbeit nicht als Regelaufgabe, um jegliche soziale Missstände zu behandeln, sondern als punktuell wirksame Unterstützung für unsere Bildungsinstitutionen. Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass nicht die reine Anzahl der Schüler maßgeblich sein sollte, sondern die tatsächlich bestehenden und vorhandenen Probleme.

Kurzum: Wir sehen die Schulsozialarbeit eher als Unterstützung für soziale Brennpunkte, die einer qualitativen Prüfung anhand messbarer Indikatoren standhalten muss. Um ein Beispiel zu nennen: Als ein möglicher messbarer Indikator könnte bspw. die Schulabbrecherquote verbindlich herangezogen werden. Mit dieser wird die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss dargestellt. Deren Entwicklung etwa wäre eine tatsächlich messbare Kennzahl.

Das Vorhalten von flächendeckenden Infrastrukturen bezüglich Schulsozialarbeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Wir halten das für falsch und deshalb lehnen wir auch den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall)