Tagesordnungspunkt 15
a) Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Corona“
Gesetzentwurf Fraktion Die Linke - Drs. 8/4896
Entschließungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4897
b) Zweite Beratung
Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2025
Antrag Landesregierung - Drs. 8/4672
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4870
(Erste Beratung in der 74. Sitzung des Landtages am 23.10.2024)
Wir beginnen vereinbarungsgemäß mit der Berichterstattung zu TOP 15 b und fahren dann mit TOP 15 a fort. - Für die Berichterstattung zu TOP 15 b macht sich Herr Rosomkiewicz auf den Weg.
Sven Rosomkiewicz (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Landesregierung in der Drs. 8/4672 in der 74. Sitzung am 23. Oktober 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.
Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie, die nahezu alle Bereiche der Gesellschaft erfasste und die staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang erforderte, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 bis 2024 jeweils eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung festgestellt. Die entstandene Notsituation war in ihrem Ausmaß außergewöhnlich; ihr Eintritt hat sich der Kontrolle des Landes entzogen und sie beeinträchtigte die Finanzlage des Landes erheblich.
Diese außergewöhnliche Notsituation besteht weiterhin fort, da nach wie vor die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen nicht überwunden sind und vor allem die angestrebte und notwendige Pandemieresilienz noch nicht erreicht wurde. Das pandemische Geschehen ist zwar abgeklungen, das Land hat aber die Folgewirkungen der Coronapandemie noch nicht überwunden.
Der durch das Corona-Sondervermögen festgelegte Maßnahmenkatalog befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Aktuell sind bis einschließlich August 2024 Ausgaben mit einem Umfang in Höhe von 695 Millionen € geleistet worden. Für das Jahr 2025 sind Ausgaben in Höhe von bis zu 852 Millionen € vorgesehen. Ein Großteil der für 2025 veranschlagten Mittel dient insbesondere dazu, bereits ausgesprochene Bewilligungen auszufinanzieren und Vorhaben fortzusetzen bzw. zum Abschluss zu bringen.
Es ist daher zwingend erforderlich, die haushalterischen Voraussetzungen für die Ausfinanzierung des Maßnahmenkatalogs zunächst für das Jahr 2025 zu schaffen und die Krisenbewältigung weiter konsequent auf der Grundlage des Maßnahmenkatalogs umzusetzen.
Zwar ist die aktuelle Entwicklung der Einnahmesituation keine unmittelbare Folge der Coronapandemie, sie zeigt aber, dass das Land nach wie vor nicht über den finanziellen Spielraum verfügt, die Pandemieresilienz aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Deshalb gilt nach wie vor, dass Ausgaben in dieser Größenordnung ohne massive Einschnitte in Leistungsgesetze und durch Ausgabenkürzungen im Investitions- und Fördergeschehen nicht realisierbar wären. Die Fortsetzung der Krisenbewältigungsmaßnahmen beeinträchtigt damit die Finanzlage des Landes erheblich.
Um entsprechende Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen sind, fortführen zu können, besteht aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Jährlichkeit die Notwendigkeit, das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation erneut durch den Landtag feststellen lassen zu müssen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 66. Sitzung am 28. November 2024 mit diesem Antrag. Im Ergebnis seiner Beratung, in der auch die aus dem Corona‐Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen angesprochen wurden, erarbeitete der Ausschuss für Finanzen die Ihnen in der Drs. 8/4870 vorliegende Beschlussempfehlung. Er empfiehlt dem Landtag mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Antrag der Landesregierung auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung für das Jahr 2025 in unveränderter Fassung anzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.