Christian Albrecht (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Liebes Kollegium! Es ist ein wichtiges Thema, zu dem es viele unterschiedliche Meinungen gibt. Das sieht man an immerhin drei Alternativanträgen. Das habe ich in meiner kurzen Zeit, seitdem ich hier bin, noch nicht oft erlebt. Insoweit müssen wir uns damit beschäftigen.
Wenn man es zusammendampft auf einen Punkt, dann muss man sagen, dass hinsichtlich der europäischen Themen, also des europäischen Haftbefehls, eigentlich Einigkeit besteht. Jeder, der bisher dazu gesprochen hat - das waren bis jetzt alle -, hat gesagt: Jawohl, da müssen wir etwas tun, da müssen wir etwas ändern. Das sieht die Koalition natürlich genauso. Es geht um die Stärkung der Justiz, um die Stärkung der Staatsanwaltschaften. Das ist erst einmal zu befürworten. Eine komplette Abschaffung des § 146 hinsichtlich der Einzelweisungsbefugnis würde aber die Justiz, die Staatsanwaltschaften, aus unserer Sicht nicht stärken.
Es gibt gute Gründe für die Weisungsbefugnisse der Justizministerinnen und Justizminister. Das sieht auch die Antragstellerin in Teilen so, und zwar wenn es um die Handhabung bestimmter Delikte und um die Vereinheitlichung von Verfahren und die Rechtssicherheit geht. Das macht sich aber nun mal oft an einzelnen Fällen fest; wenn man nämlich im Ministerium mitbekommt, dass irgendwo etwas in eine Richtung läuft, die nicht so gewünscht ist, dann muss man vielleicht in diesem Einzelfall dazu einen Bericht abfordern und dazu dann eine Anweisung geben, um auf das große Ganze hinzuweisen.
Die Justizministerinnen und die Justizminister müssen für die Arbeit der Staatsanwaltschaften Verantwortung tragen. Als Gegengewicht zu dieser Verantwortung muss natürlich eine gewisse Steuerungsmöglichkeit gegeben sein; denn einfach nur Verantwortung zu tragen, ohne dass man dort eine Richtung einschlagen kann, das sollte es nicht geben. Das heißt natürlich nicht, dass es irgendwelche unredlichen Einflussnahmen geben darf. Die wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, da es gesetzlich verboten ist, solche Sachen zu machen. Ein Justizminister würde sich genauso strafbar machen, wenn er irgendwelche Sachen anweist, irgendwelche Leute verfolgt oder eben Leute, von denen man weiß, dass sie etwas Verbotenes getan haben, absichtlich nicht verfolgt.
Weiterhin muss sich der Minister oder die Ministerin vor dem Parlament und der Öffentlichkeit verantworten. Damit sind schon genug Kontrollinstrumentarien geschaffen, die einen Missbrauch vereiteln sollen.
Ja, damit ist im Prinzip alles gesagt, was man dazu sagen kann.
(Lachen bei der CDU)
Die anderen haben schon genug erzählt. Ich habe schon genug in meinem Redebeitrag gestrichen, weil das meine Vorredner schon gesagt haben. Deswegen bleibt mir nur, darum zu bitten, dass dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt wird. - Danke schön.
(Beifall bei der CDU - Siegfried Borgwardt, CDU: Dem Alternativantrag!)