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Plenarsitzung

Transkript

Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem vorliegenden Antrag eine isolierte gesetzliche Regelung zur Reglementierung des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen.

Als Grundlage soll, wie schon angedeutet, der in der letzten Legislaturperiode durch die damaligen Regierungsfraktionen erarbeitete Entwurf eines Landesagrarstrukturgesetzes dienen, der unter anderem eine solche Share Deal-Regelung vorsieht.

Lassen Sie es mich vorwegnehmen, liebe Frau Frederking: Es gibt einen Punkt, in denen ich mit Ihnen definitiv übereinstimme. Der Boden ist für landwirtschaftliche Betriebe existenziell; er ist eine nicht vermehrbare Basis und Hauptproduktionsmittel. Es bedarf daher eines besonderen Schutzes vor Bodenspekulationen. Landwirtschaftlicher Boden darf nicht zum Zwecke von Spekulationen den vor Ort Landwirtschaft betreibenden Unternehmen entzogen werden. Allerdings ist es, so glaube ich, trügerisch, zu glauben, mit Schnellschüssen zum Ziel zu gelangen. Die Agrarstruktur in unserem Land ist vielfältig. Die Ursachen für den Preisanstieg auf dem Bodenmarkt sind extrem komplex.

Eine von den übrigen Regelungsbereichen eines Agrarstrukturgesetzes losgelöste Reglementierung von Anteilskäufen wird die Probleme auf dem Bodenmarkt definitiv nicht lösen, sondern im Zweifel nur weitere Probleme herbeiführen. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Gesamtregelung, die zudem gründlich vorbereitet sein will.

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben auch gezeigt, dass es hierfür unabdingbar und erforderlich ist, sehr frühzeitig in den ergebnisoffenen Dialog mit allen Betroffenen zu gehen und die landwirtschaftlichen Fachverbände bereits vor der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs intensiv zu beteiligen. Denn sowohl der erste Anlauf - das haben Sie bereits gesagt - für ein Agrarstrukturgesetz in der vorvergangenen Legislaturperiode als auch der Gesetzentwurf von 2020 sind bei den Betroffenen überwiegend auf Ablehnung gestoßen. Entgegen den Ausführungen in der Begründung zum heute behandelten Antrag stieß dabei aus meiner Sicht vor allem auch die Regelung zu den Share Deals auf Kritik.

Es ist zwar richtig, dass Anteilskäufe bodenverkehrsrechtlich nicht reguliert sind - das ist nach meinem Wissen in keinem Bundesland der Fall  , allerdings halte ich es für falsch, diesen überaus komplizierten Regelungsbereich isoliert zu betrachten und dabei einen Regelungsvorschlag als Grundlage zu nehmen, der insbesondere von den Vollzugsbehörden und auch von weiten Teilen der Fachverbände als problematisch angesehen wird.

Deshalb ist es richtig, dass die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, das Thema Agrarstrukturgesetz aufzugreifen. Das werde ich als zuständiger Minister auch machen. Aber ich will das in Gänze betrachten und nicht nur heruntergebrochen auf die Share Deals. - Vielen Dank.

(Zustimmung)