Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3046
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/3407
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/344#
(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)
Berichterstatter für den Ausschuss ist der Kollege Gürth. Den habe ich eben noch gesehen, deswegen wundere ich mich gerade.
(Zuruf von der SPD: Da hinten ist die Rede! - Zuruf: Die Rede ist doch da! - Unruhe)
- Keine Ahnung, ob die Rede da ist. Noch bin ich nicht dafür verantwortlich, für die Redner die Reden mitzubringen.
(Tobias Rausch, AfD: Es wird doch ein Vertreter der CDU-Fraktion für bereitstehen! Ihr seid doch so groß!)
Ich sage einmal kurz, es geht um die Berichterstattung des Ausschusses.
(Unruhe)
Ja, nun einmal
(Zurufe von der AfD)
Dann hat sich Herr Bernstein
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Was ist das für ein Saustall in diesem Laden! Das gibt es doch gar nicht! Chaosfraktion! - Guido Kosmehl, FDP: Ist doch da! - Dr. Katja Pähle, SPD: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Klappe halten! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD - Weitere Zurufe - Unruhe)
So, jetzt noch einmal
(Unruhe)
- Entschuldigung! Hey! Es ist gut. Noch einmal ganz ruhig.
Wir haben jetzt die zweite Beratung des Finanzausgleichsgesetzes. Dazu gibt es die Berichterstattung aus dem Finanzausschuss. Wir haben glücklicherweise eine Vertretung für den Kollegen Gürth gefunden. Der Kollege hat sich bereit erklärt, diese Rede zu halten. Sie ist ja bereits hier. - Herr Bernstein, Sie haben das Wort, bitte sehr.
Jörg Bernstein (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern habe ich zwar angemahnt, man müsse nicht immer so konsensorientiert sein, aber vielleicht schaffen wir es heute doch, ein bisschen sachlicher miteinander umzugehen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3046 in der 47. Sitzung am 7. September 2023 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Gemäß der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hat das Land dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen über die Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, und dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen aufgrund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist. Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz.
Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen stärker auf eine effiziente Binnenverteilung geachtet werden muss, damit besonders strukturschwache Gemeinden besser unterstützt werden können. Dazu sollen die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens überprüft und die von den Gutachtern gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 umgesetzt werden.
Das in Rede stehende Gutachten wurde im April 2022 in Auftrag gegeben und im April 2023 über das Ministerium der Finanzen veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll auf der Grundlage aktueller statistischer Daten eine Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2024 bis 2026 erfolgen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 45. Sitzung am 14. September 2023 mit dem Gesetzentwurf und beschloss, eine Anhörung dazu durchzuführen. Zu dieser Anhörung, die am 10. Oktober 2023 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts sowie der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport eingeladen. Darüber hinaus wurde zu Beginn der Anhörung dem Landesrechnungshof die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Im Anschluss an die Anhörung verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, zu dem Gesetzentwurf am 17. November 2023 erneut zu beraten. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss in einer Synopse die mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte die Aufnahme eines neuen Paragrafen mit der Überschrift „Ortschaftsratsbudget“. Die Gemeinden und kreisfreien Städte sollten demnach für jeden gebildeten Ortschaftsrat eine jährliche Zuweisung von jeweils 5 000 € erhalten. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel sollte dem jeweiligen Ortschaftsrat obliegen. Dieser Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Grundlage des Änderungsantrages der regierungstragenden Fraktionen war die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Hiernach sollten die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Gemeinden, denen die Aufgabe einer unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen ist, für die durch die Wahrnehmung der ihnen mit diesem Gesetz übertragenen Aufgaben einen Mehrbelastungsausgleich von 206 291 € pro Jahr erhalten. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 1 : 5 Stimmen beschlossen.
Der Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde zur Beratungsgrundlage erhoben und am Ende der Beratung mit den beschlossenen Änderungen zur Abstimmung gestellt. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde an den Ausschuss für Inneres und Sport verabschiedet. Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in der Sitzung am 23. November 2023 an.
Die abschließende Beratung zu dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 27. November 2023 statt. Die Ihnen in der Drs. 8/3407 vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ergebnis dieser Beratung mit 7 : 1 : 4 Stimmen beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. -Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)