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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Silbersack (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage geht in Richtung der Justizministerin Frau Weidinger. Wir haben in den letzten Wochen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ mehrfach lesen können, dass das Thema der Jugendkriminalität, insbesondere was Raubdelikte betrifft, wieder verstärkt anzutreffen ist. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass es dazu mehrere Hundert Ermittlungsverfahren gibt. Mich würde interessieren, wie der Stand der Ermittlungsverfahren ist 

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht) 

und inwieweit tatsächlich Ermittlungserfolge eingetreten sind. Können Sie vielleicht auch sagen, inwieweit Einstellungen erfolgten, in welchem Maße, und wo es keinen Erfolg gab, wo die Generalstaatsanwaltschaft dann ggf. die Verfahren wieder zurückgegeben hat, um wieder neu zu beginnen? - Vielen Dank. 

(Olaf Meister, GRÜNE: Alle einzelnen Verfahren! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Jedes einzelne!) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz): 

Vielen Dank. - Vielen Dank auch für die Frage; denn das ist für uns ein ganz wichtiges Thema, dem wir uns ganz sachlich nähern wollen. Ich kann zunächst bestätigen, dass uns die Staatsanwaltschaften, insbesondere in Halle und Magdeburg, eine Zunahme der Fälle melden. Das ist auch in der Statistik der Generalstaatsanwaltschaft aufgeführt. Das betrifft Fälle von Raub, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung. Es gibt aber auch Diebstahlstaten im Bereich der Jugendkriminalität, die zunehmen. Die Staatsanwälte und Praktiker sagen uns, dass in komplexen Fällen die Verfahrensdauern steigen, dass ihnen die Aufklärung dort sehr wichtig ist und dass auch der Blick auf Rückfallquoten gelegt wird. 

Ich kann Ihnen den Stand der Verfahren jetzt nicht im Einzelnen darlegen. Dafür ist das zu kompliziert. Ich würde Ihnen das, wenn möglich, sofern es schon erfasst worden ist, schriftlich mitteilen. 

Ich kann aber sagen, dass uns die Staatsanwaltschaft insbesondere in Halle sagt, dass es Ermittlungsverfahren gibt, dass es auch Anklagen gibt und dass es auch Haftbefehle für die Untersuchungshaft gibt. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist sehr sensibel bei dem Thema. 

Bei uns im Haus gibt es auch die Aufträge, genauer nachzuschauen, wie die Zusammenarbeit in der Aufklärung solcher Straftaten noch weiter verbessert werden kann. Sowohl bei leichter Kriminalität als auch bei intensiver Jugendkriminalität gibt es Richtlinien und Leitfäden für die Zusammenarbeit. Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe rücken dabei sehr eng zusammen. Ich möchte aus meinem Geschäftsbereich und meiner Fachabteilung trotzdem wissen, ob wir dabei noch einiges besser machen können. Dafür stehen verschiedene Modelle im Raum. 

Wir werden zu dem Thema auch im Rechtsausschuss ganz ausführlich beraten. Dort ist ein Fachgespräch angekündigt, das ganz ausführliche Fragestellungen beleuchten wird, auch mit allen anderen Ressorts, die davon betroffen sind. Ich hoffe, dass ich dann eine Konzeption erarbeiten kann, die sich dem Thema ganz fachlich und gründlich nähert. Und ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Es gibt noch eine Nachfrage.


Andreas Silbersack (FDP): 

Ja, Entschuldigung. - Vielleicht können Sie noch etwas zu möglichen abgeschlossenen Verfahren sagen, ob es schon Verurteilungen gab bei den Ermittlungsverfahren im Bereich der Jugendkriminalität, die Sie gerade genannt haben. 

Das Zweite, das mich interessieren würde, ist: Haben Sie im Ministerium einmal das Thema der Schnellverfahren in diesem Bereich erwogen? 


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz): 

Vielleicht die zweite Frage zuerst; denn sie ist für mich zurzeit die interessantere, weil ich darauf Einfluss nehmen kann. Wenn wir Möglichkeiten haben, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig ein Stück weit Rückfallquoten zu vermeiden, dann wird die Justiz dazu ihren Beitrag leisten. Solche Modelle, solche Überlegungen gibt es. Es gibt verschiedene Ansätze, wie wir dem begegnen können. Ich möchte aber der fachlichen Diskussion dazu nicht vorgreifen. 

Im Übrigen gibt es in Sachsen-Anhalt jeden Tag Entscheidungen der Gerichte zu Jugendsachen. Ich kann zu den einzelnen Verfahren, was entschieden worden ist, welche rechtskräftig sind, welche noch im Beschwerdeverfahren sind, jetzt keine detaillierte Aussage treffen. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Damit ist die Regierungsbefragung beendet und der Tagesordnungspunkt 1 ist abgeschlossen.