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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4952

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drs. 8/5083

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5048 wurde zurückgezogen. Dazu gibt es auch eine schriftliche Unterrichtung in der Drs. 8/5082. - Ich wollte es hier nur noch einmal ansagen.

Die Einbringerin des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist Frau Petra-Grimm-Benne. Sie hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf dient dem Zweck, die Novellierung des Sozialgesetzbuches VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes des Bundes im Land umzusetzen.

Dem Gesetzentwurf ist ein umfassender Beteiligungsprozess vorausgegangen. Insbesondere die Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendring, der Landesjugendhilfeausschuss und die kommunalen Spitzenverbände sind zum Gesetzentwurf angehört und bei dessen Erarbeitung beteiligt worden.

Der Bundesgesetzgeber stärkte mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches VIII den Kinderschutz und die Beteiligungsrechte von Eltern sowie Kindern und Jugendlichen und legte die Grundlage für eine künftig inklusiv auszugestaltende Jugendhilfe. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung aus der Eingliederungshilfe sukzessive in die Zuständigkeit der Jugendhilfe überführt werden sollen.

Für beide Zielsetzungen wurden entsprechende Regelungen, z. B. verpflichtende Schutzkonzepte in Einrichtungen oder die Stärkung von Kindern in Pflegefamilien jeweils durch ein neues Instrument, eingeführt.

Bei dem ersten Instrument handelt es sich um die verpflichtende Etablierung von ombudschaftlicher Beratung.

Sie stärkt die Stellung von jungen Menschen und ihren Familien. Ratsuchende erfahren Hilfe und Unterstützung, um ihre Rechte wahrnehmen zu können und insbesondere ihre Ansprüche gegenüber Jugendämtern und Trägern der freien Jugendhilfe besser umsetzen zu können. 

Sie wissen, dass wir schon vor der verpflichtenden Einführung im Land Sachsen-Anhalt dies in Form eines Modellprojektes gefördert haben. Ich möchte daran erinnern, dass wir das Projekt von Kinderstärken e. V. in Kooperation mit Stendal und Magdeburg etabliert und auch evaluiert haben. 

Das zweite Instrument, das mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes eingeführt wurde, sind die sogenannten Verfahrenslotsen, deren Leistungen bereits seit dem 1. Januar 2024 von unseren Jugendämtern zu erbringen sind. Den Verfahrenslotsen obliegt nach Bundesgesetz im Wesentlichen die Aufgabe, Familien mit Kindern mit drohender geistiger und körperlicher Behinderung auf deren Wunsch hin über das gesamte Verfahren bei der Geltendmachung von Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig zu unterstützen. 

In diesem Zusammenhang möchte ich, um Missverständnissen vorzubeugen, noch einmal betonen, diese beiden Instrumente, Ombudschaft und Verfahrenslotsen, sind bereits durch Bundesgesetz verpflichtend eingeführt worden. Das heißt, diese Instrumente werden nicht erst durch den Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Im Land soll Bundesrecht umgesetzt werden. 

Aus der bundesgesetzlichen Einführung der Verfahrenslotsen als eine gänzlich neue Aufgabe ergeben sich Kostenbelastungen für die Kommunen, die vom Land auszugleichen sind. Der Mehrbelastungsausgleich soll nach dem Gesetzentwurf im Rahmen festgelegter Obergrenzen für die Anzahl ausgleichsfähiger Verfahrenslotsen je Kommune die Erstattung der nachgewiesenen Kosten umfassen. Im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sind in ausreichendem Maße Haushaltsmittel von rund 1,7 Millionen € berücksichtigt. Eine Evaluierung ist vorgesehen. 

Die Regelungen des Gesetzentwurfes tragen insbesondere zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz, zu einer stärkeren Partizipation von jungen Menschen und zur Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bei. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche mir gute Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen.