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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Es ist als letzter Redner bei einem Tagesordnungspunkt immer eine Herausforderung, die bereits genannten Argumente nicht zu wiederholen.

Auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Wahlkreisstruktur, um auf die Abweichung der Anzahl der Menschen in einem Wahlkreis um 20 % vom Durchschnitt zu reagieren, wurde bereits umfänglich eingegangen. Die nun geplante Gesetzesänderung soll dies sicherstellen. Sollte sich im Rahmen des Ablaufs der Beratung des Gesetzentwurfs weitere Änderungsbedarfe ergeben, also, falls sich noch neue Bevölkerungsprognosen ergeben sollten, werden wir diese ggf. mit einfließen lassen.

Es gibt aber auch weitere Änderungen im Landeswahlgesetz, die zur Rechtssicherheit beitragen sollen z. B. dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag unterbreiten kann. Beispiele aus der Freien Hansestadt Bremen oder aus Thüringen machen deutlich, dass gerade die selbsternannte Alternative für Deutschland gern einmal mehrfach Wahlvorschläge unterbreitet, wenn bestimmte Gremien mit dem ersten Vorschlag nicht einverstanden sind. Das scheint zumindest für einen Teil Ihrer Partei, der AfD, das Verständnis von innerparteilicher Demokratie zu sein.

Da bereits ab dem 7. März 2025 die Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern zur Landtagswahl 2026 rechtlich möglich ist, bitte ich um zügige Beratung und damit endgültige Beschlussfassung im Landtag rechtzeitig vor diesem Termin, damit auch diese Aufstellung dann rechtssicher erfolgen kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal einen Personenkreis nennen, ohne den eine demokratische Wahl nicht umgesetzt werden kann. Diese werden gerade für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im größeren Umfang gesucht. Es geht um die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die durch ihre Arbeit in den Wahlvorständen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellen. Dafür gilt ihnen unser Dank.

Daher war es absolut richtig und sehr begrüßenswert, dass durch das Ministerium für Inneres und Sport, vertreten durch die Ministerin Dr. Tamara Zieschang, im Rahmen der Ehrung für das kommunale Ehrenamt vor Kurzem auch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für das Engagement ausgezeichnet wurden. In diesem Sinne werben Sie dafür, auch in diesem kommunalen Ehrenamt aktiv zu werden, nicht nur zur kommenden Bundestagswahl, sondern auch bei weiteren Wahlen. - Vielen Dank.