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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Haushaltsplanentwurf 2022 eingehe, auf die Änderungen, die während der Beratungen erfolgt sind, und letztlich auch noch auf die Änderungen, die in der Bereinigungssitzung mehrheitlich abgestimmt worden sind, einzugehen, eine grundsätzliche Einschätzung zum Haushaltsplanentwurf 2022 zu geben, auch einen Ausblick auf die Finanzierung der Kommunen und dann einen Ausblick auf den Haushalt 2023 unter Einbeziehung der Steuerschätzung zu geben. Ich möchte aber auch meinen Dank aussprechen.

Auch mir als Vertreter der Landesregierung ist bewusst, dass die Zeitschiene kurz bemessen war. Alle wissen den Hintergrund: Die Landesregierung im September installiert, dann ein Nachtragshaushalt und dann die Einbringung in einer Sondersitzung am 7. März dieses Jahres. Insoweit noch einmal meinen Dank an die Fachausschüsse, an den Finanzausschuss und hier insbesondere, Herr Präsident, an den Vorsitzenden des Finanzausschusses und an seine Assistentin Frau M.

Diejenigen, die einen Finanzausschuss bisher nicht als Parlamentarier besuchen durften, können sich gar nicht vorstellen, was es heißt, teilweise innerhalb von zwei Tagen   das war tatsächlich so   Sitzungen abzuhalten und dabei auch noch den Überblick zu behalten. Das ist schon eine gute Leistung. Wir wollen   das sage ich nachher zum Ausblick auf das Jahr 2023 - vielleicht doch etwas mehr Zeit bekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auch als Minister, dem eigenen Haus zu danken. Es ist selbstverständlich, dass Sie erwarten können, dass eine Haushaltsabteilung einen Haushaltsplanentwurf, den sie dann zur Beratung haben, optimal vorbereitet, ihn auch optimal hier begleitet. Aber in diesem Jahr mussten sehr viele Serviceleistungen durch die Haushaltsabteilung geleistet werden, was nicht selbstverständlich ist. Insoweit danke ich meinem Team, das wirklich gute Arbeit geleistet hat und auch noch innerhalb der Bereinigungssitzung in der Lage war, viele Anträge noch schnell zu formulieren, damit wir hier vorankommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Detlef Gürth hat sehr viel ausgeführt. Lassen Sie mich auf einige Dinge des Haushaltsplanentwurfes eingehen. Wir haben einen Haushalt eingebracht, der für dieses Land schon außergewöhnlich ist, mit weit über 13 Milliarden €. Dabei rede ich noch gar nicht von den 699 Millionen €, die als Jahresscheibe aus dem Corona-Sondervermögen im Jahr 2022 zur Verfügung stehen. Übrigens, die 699 Millionen € können auch höher ausfallen, können geringer ausfallen. Wichtig ist nur, dass die Maßnahmen begonnen werden. Dazu werde ich nachher auch noch etwas ausführen.

Wir haben einen Haushaltsplanentwurf eingebracht, der keine globale Minderausgabe hatte.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Ich möchte allerdings einschränken, es gab 15,6 Millionen € bei der GRW. Das ist der GRW auch geschuldet. Das ist auch von allen so akzeptiert worden. Das hat uns die Möglichkeit geschaffen, Dinge noch zu regeln, die vorher auch so nicht zu sehen waren und nicht eingeschätzt werden konnten.

Die Pakete, die die Bundesregierung geschnürt hat, sind schon angesprochen worden. Sie sind im Übrigen zum Teil im Gesetzgebungsverfahren noch nicht durch. Das hat auch Auswirkungen auf die Steuerschätzung. Ich kann das nachher noch im Einzelnen ausführen. Es werden nur Gesetzesvorhaben berücksichtigt, die abgeschlossen sind. Das ist hier auch der Fall, sodass die Steuerschätzung, was man sich auch im Einzelnen anschauen kann, sicherlich differenziert betrachtet werden muss.

So sind die 105 €, die 300 € und die 100 €, die jetzt im Rahmen der Energiepreissteigerungen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht berücksichtigt. Wir reden von rund 150 Millionen €. Da gibt es aber auch Rückflüsse über die Steuer, die darauf zu zahlen ist.

Wir reden insgesamt von einem Steuerpaket, nämlich das Steuerhilfegesetz und das Steuerentlastungsgesetz 2022, von 52 Millionen €, sodass allein hierbei schon 202 Millionen € im Rahmen der GMA mit berücksichtigt wurden.

Wir haben das Thema Energiekosten, die sich, bezogen auf die Landesimmobilien, im Jahr 2022 noch nicht auswirken werden, weil die Abschlusszahlungen dann im Jahr 2023 zu Buche schlagen werden. Das wird sicherlich noch einmal eine Herausforderung für den Haushalt 2023. Aber in dem Bereich der Hochschulen wirkt sich das schon im Jahre 2022 aus. Hierfür haben wir 5 Millionen € vorgesehen.

Die 45 Millionen € für die Kreisstraßen, die wir schon im Haushalt vorgesehen haben, sind durch die Koalitionsfraktionen um 15 Millionen € erhöht worden.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Das Thema Schulsozialarbeit ist ja ein Thema, bei dem politisch sehr umstritten ist, inwieweit man tatsächlich die 20 % der Schulträger mit übernimmt. Es gab hierzu die Verständigung, dass man das bis einschließlich Mitte 2024 macht. Insoweit gibt es hierfür die 2,5 Millionen € Baransatz und eine entsprechende VE.

Dann haben wir noch das Thema Schulen in freier Trägerschaft; das ist auch schon angesprochen worden. Im Vorgriff auf eine Neuberechnung wurde hierfür schon ein Betrag vorgesehen. Wir reden von einem Baransatz von 4,7 Millionen €. Dazu gibt es auch noch eine VE von mehr als 12 Millionen € für das Jahr 2023. Sie werden nachher im Zusammenhang mit dem Schulgesetz auch diesen Antrag noch beraten, mit der Begrenzung bis Ende 2023.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Zum Thema Ukraine. Sie wissen, dass der Bund mit den Ministerpräsidenten in seiner Aprilsitzung die 2 Milliarden € zugesagt hat, 500 Millionen € für Flüchtlingskosten, 500 Millionen € für Kosten der Unterkunft und insgesamt 1 Milliarde € für die Themen Kita, Schulen, Krankenversorgung usw.

Nach dem Königsteiner Schlüssel sind 52 Millionen € für uns als Land vorgesehen. Wenn Sie das einmal herunterbrechen: 13 Millionen € für KdU, 13 Millionen € für die Flüchtlingskosten und insgesamt 26 Millionen € für alle übrigen Maßnahmen.

Nun muss man Folgendes wissen: Alleine die Flüchtlingskosten machen hochgerechnet für das erste und das zweite Quartal insgesamt 49 Millionen € aus, 21 Millionen € im ersten Quartal, 28 Millionen € im zweiten Quartal. Inwieweit in den weiteren Quartalen noch Kosten anfallen, hängt sicherlich davon ab, wie schnell der Übergang in das SGB II sein wird. Das heißt, wir haben uns verständigt   es gab entsprechende Beratungen, auch zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium  , inwieweit eine Überkompensation im ersten Quartal stattfindet. Wir haben uns auch mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, in dem Fall mit dem Landkreistag, hierzu eine Spitzabrechnung vorzuziehen, und zwar bis zum Ende des dritten Quartals, um zu schauen, inwieweit die Beträge, die wir angesetzt haben, nachher ausreichend sind oder ob es weitere Verrechnungen geben muss.

Insoweit haben wir die 52 Millionen € schon um 9,5 Millionen € erhöht, bei der GMA, um entsprechende Vorsorge zu treffen. Wenn man das alles zusammenrechnet, dann haben wir eine globale Minderausgabe ganz genau von 264,8 Millionen €. Das sind 2 % von 13,221 Milliarden €. Das sind die 2 % von 13,221 Milliarden €, und zwar coronabereinigt.

Wir haben insoweit die GMA vollständig ausgeschöpft und haben damit einen Haushalt, der insgesamt, wenn man auch die Notlagenkredite mit hinzurechnet, der fast bei 13,5 Milliarden € liegen wird.

Das ist   ich nenne nicht das Wort Rekordhaushalt, weil sich zeigen wird, wie man den in der Umsetzung zu würdigen hat   ein Haushalt, der in dieser Größenordnung in diesem Land bisher noch nicht beschlossen wurde.

Wir haben sehr wohl darauf zu achten, dass wir dann bei dem vielen Geld, das hier zur Verfügung gestellt wird   ich sage es einmal etwas salopp: auf die Straße gebracht wird  , insgesamt versuchen   das ist mein Anspruch  , einen realistischen Haushaltplan aufzustellen, und müssen sehen, ob das realistisch ist, ob das realistisch war und was das jetzt für die Verhandlungen für den Haushalt 2023 heißt.

In dem Zusammenhang Folgendes: Die 584 Millionen € aufgrund der Steuerschätzung im Mai 2022 stehen nicht zur Verfügung, um zusätzlich ausgegeben zu werden, sondern wir haben eine Schuldensymmetrie. Da wir im Jahr 2020 konjunkturelle Mindereinnahmen hatten, gehen diese konjunkturellen Mehreinnahmen sofort in die Tilgung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das heißt, diese 548 Millionen € stehen nicht zur Verfügung, um sie auszugeben.

In dem Zusammenhang   ich habe es vorhin schon gesagt   müssen wir alle Konzentration darauf richten, dass wir die 63 Maßnahmen im Sondervermögen auch beginnen. Ansonsten kommt es zu der Situation, dass der Betrag für die Maßnahmen, die nicht begonnen werden, sofort in die Tilgung geht.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Es ist sicherlich noch einiges zu tun, um diesen Beginn herbeizuführen und für einen Mittelabfluss zu sorgen.

In dem Zusammenhang noch einmal etwas zur Finanzierung der Kommunen. Wir haben anhand der Steuerschätzung auch gesehen, dass z. B. im Jahr 2021 die Kommunen keine Steuermindereinnahmen hatten, sondern insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 22 Millionen €. Das heißt   das muss man den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal deutlich machen  , die 66 Millionen €, die wir als Ausgleich für Steuermindereinnahmen zur Verfügung gestellt hatten, haben wir schlichtweg zusätzlich zur Verfügung gestellt, weil sie eben nicht nur Kompensation notwendig waren, da keine Mindereinnahmen angefallen sind.

Für die Kreisstraßen haben wir 60 Millionen € vorgesehen. Wir haben eine Kommunalpauschale in Höhe von 45 Millionen € aus dem Sondervermögen im Januar zur Verfügung gestellt. Ich denke, dass wir mit Blick auf die Leistungsfähigkeit des Landes den Kommunen insgesamt sehr viel Geld zur Verfügung stellen.

Machen wir uns nichts vor. Es gibt ein großes Problem, das ich ansprechen will. Wir haben kürzlich den Gutachterauftrag zum horizontalen Finanzausgleich vergeben. Es gibt eine erhebliche Verschiebung zwischen den Kommunen. Diesbezüglich muss man Lösungen für die Kommunen finden, bei denen ich immer sage, dass sie unterhalb der Wasserlinie sind, und in denen kaum noch Möglichkeiten bestehen, durch weitere Einsparung oder durch Verschiebung Lösungen herbeizuführen. Wir müssen schauen, wie wir dafür Möglichkeiten finden, um diese Kommunen weiterhin lebensfähig zu machen und zu halten.

Es ist sicherlich eine Herausforderung und aus meiner Sicht nicht hundertprozentig gelungen   ich habe es vorhin schon einmal gesagt  , einen realistischen Haushalt aufzustellen. Wir werden   ich komme noch zu einem Ausblick auf das Jahr 2023   mit Einnahmen in Höhe von 13 Milliarden € keine weiteren Spielräume auf der Einnahmenseite haben. Detlef Gürth hat es vorhin gesagt: Wir hatten im 2021 ein Ist in Höhe von 11,95 Milliarden €. Dazu muss man wissen, dass dabei schon einige Maßnahmen sozusagen vorgezogen worden sind. Wenn man es sich genau anschaut, dann erkennt man, dass es 11,8 Milliarden € waren. Wir haben jetzt weit mehr als 13 Milliarden €. Selbst wenn wir für den Haushalt 2023  13 Milliarden € zur Verfügung haben sollten, wäre das eine wahnsinnig große Summe für dieses Land, das durchaus hinsichtlich der Größe   ich muss es so sagen   mit 2,3 Millionen Einwohnern und einer abnehmenden Tendenz überschaubar ist.

Das heißt sowohl für die Landesregierung als auch für das Parlament, dass wir uns auf Schwerpunkte konzentrieren müssen, die dem Land immanent sind und die das Land voranbringen. Wir werden eben nicht auf Dauer alles mit der Gießkanne bedienen können, ich es immer sage. Denn eines ist auch klar   wir werden im Jahr 2022 noch einmal Notlagenkredite aufnehmen können; wir werden später noch über § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung abstimmen  : Das Jahr 2023 gibt uns diese Möglichkeiten nicht mehr. Das sage ich ganz deutlich. Wenn mir jemand sagt, dass wir das dann über zusätzliche Schulden finanzieren, dann sage ich: Der hiesige Finanzminister wird die Verfassung nicht brechen. Ich sage das in dieser Deutlichkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDF)

Wir haben eine verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse. Insoweit werden wir für 2023 Wege finden müssen, wie wir mit dem Geld   es ist eine Menge Geld   in Höhe von 13 Milliarden € auskommen.

Wir können eines nicht mehr machen   das muss ich auch noch einmal deutlich machen   bezogen auf das Jahr 2023. Wir konnten diesen Haushalt mit mehr als 13 Milliarden € letztlich nur ausgleichen, indem wir 285 Millionen € EU-Erstattungen nicht mehr im Jahr 2021 berücksichtigt haben, sondern im Jahr 2022. Wir haben auf 100 Millionen € Tilgung verzichten. Wir hatten noch eine Steuerschwankungsreserve in Höhe von 105 Millionen €. Wenn man dann noch weitere Maßnahmen berücksichtigt, die wir einbezogen haben, dann kommt man letztlich insgesamt auf mehr als 600 Millionen € finanzielle Transaktionen, die wir nutzen konnten, um den Haushalt insgesamt auszugleichen, was wir dann im Jahr 2023 nicht mehr haben werden.

Zur Steuerschätzung 2023 und zu den 537 Millionen €. Diese haben uns in die Lage versetzt, die 13 Milliarden € überhaupt untersetzen zu können. Sie müssen Folgendes wissen: Wir befinden uns schon in der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2023. Wir hatten die Häuser aufgefordert, ihre Bedarfe mit dem Ist von 2021 plus 5,5 % anzumelden. Das haben wir einfach als rechnerische Größe in den Raum gestellt. So kommen wir auf eine Gesamtsumme in Höhe von 12,65 Milliarden €. Hintergrund war, dass wir sehr wohl von der November-Steuerschätzung ausgegangen waren und dann insgesamt diesen Betrag eingeordnet haben.

Wir haben Anmeldungen in Höhe von mehr als 14,2 Milliarden € erhalten. Das muss ich in der Deutlichkeit sagen. Wir sehen aufgrund der Steuerschätzung die Möglichkeit, die Anmeldungen noch einmal zurückzugeben und dann das Ist von 2021 plus 6,5 % zur Verfügung zu stellen. So landen wir bei rund 12,75 Milliarden €. Das sind zusätzlich rund 250 Millionen € bis 300 Millionen €, die wir zur Verfügung haben, um weitere Lücken zu schließen. Allein das Thema Energiekostensteigerung kann uns im Jahr 2023 bis zu 100 Millionen € kosten. Dafür brauchen wir auch noch Lösungen. Wir sehen also ganz erhebliche Herausforderungen.

Wenn man sich die Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum anschaut, dann erkennt man, dass wir immer mit rund 500 Millionen € darüber liegen, sodass wir sicherlich auch in den nächsten Jahren in dieser Größenordnung bei den Haushalten planen können. Wie gesagt: Voraussetzung ist   das ist jetzt die entscheidende Aufgabe  , einen realistischen Haushaltsplan für 2023 aufzustellen und ihn so aufzustellen, dass wir den Schwerpunkten des Landes entgegenkommen. Es wird sicherlich schwierig   das war auch ein Problem bei der Steuerschätzung  , die weitere Entwicklung richtig einzuschätzen.

Wir müssen von der Steuerschätzung im Mai ausgehen. Das ist die Grundlage für den Haushalt 2023. Ich habe entschieden, dass wir jetzt einen Haushaltsplan für ein Jahr aufstellen und das auch für das Jahr 2024 so tun, weil die Datenbasis im Augenblick so schwierig einzuschätzen ist. So haben wir zumindest für die nächsten Haushaltsplanaufstellungen klare Voraussetzungen und können dann auch weitaus besser einschätzen, was uns wirklich zur Verfügung steht. Das war jetzt ein Ausblick auf den Haushalt 2023.

Zur Zeitschiene. Wir als Landesregierung werden ihn spätestens Anfang September beschließen. Wir werden ihn im September in den Landtag einbringen. Die erste Lesung kann dann im Oktober stattfinden. Wenn die Zeit bis Dezember zu kurz ist, dann wird es auch nicht so kritisch sein, wenn der Haushaltsplan erst im Januar beschlossen wird. Ein Monat vorläufige Haushaltsführung ist sicherlich zu verkraften. Denn   ich kann es nur immer wieder sagen   das ist nicht die Sparbüchse des Finanzministers. Die Erfahrungen und die Fakten zeigen, dass sich das Geldausgeben nicht großartig unterscheidet zwischen einer vorläufigen Haushaltsführung und der Haushaltsführung mit einem Haushalt.

Wir werden uns bemühen   mit den entsprechenden Unterschriften, wenn der Haushalt beschlossen wird  , ihn mithilfe des Justizministeriums kurzfristig in Kraft treten zu lassen, sodass ich davon ausgehe, dass er dann möglicherweise innerhalb sehr kurzer Zeit allen zur Verfügung steht.

Der Tilgungsplan 2021 muss aufgrund des Umstandes, dass wir weniger Geld aufnehmen mussten, noch angepasst werden. Das wird ja mitbeschlossen. Den Tilgungsplan 2022 werden wir heute noch nicht beschließen. Das werden wir dann aber   dabei gibt es keine Zeitproblematik   später einbringen, sodass wir heute aus der Sicht des Finanzministers, aus der Sicht der Landesregierung gute Voraussetzungen haben, einen Haushalt zu beschließen, der sehr viel beinhaltet und der sehr viele Möglichkeiten gibt, der aber auch die Herausforderungen an uns alle stellt, sich in der Zukunft auf die Schwerpunkte zu konzentrieren und diese Schwerpunkte gemeinsam zu identifizieren und weiter zu untersetzen. Insoweit hoffe ich auf eine gute Debatte zum Abschluss der Beratungen und dann sicherlich auch auf einen guten Beschluss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)